Recht des freien Bürgers

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Der private, legale Waffenbesitz stellt keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Im folgenden weitere Argumente der Befürworter.

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Der private, legale Waffenbesitz stellt keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Im folgenden weitere Argumente der Befürworter.

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Waffen weg!" "Totales Waffenverbot gefordert!" "Verschärfung des Waffengesetzes!" - in Österreich gab es in den letzten Jahren leidenschaftliche Diskussionen um den legalen privaten Waffenbesitz. Das Waffengesetz ist zum Dauerbrenner der Innenpolitik geworden, so hatte es fast zwei Jahre hindurch den Anschein. Das Thema hat große Emotionen ausgelöst. Der Seriosität der Auseinandersetzung wurde damit schwer geschadet. Schlagworte und Ängste haben nur zu oft sachliche Argumente verdrängt und Statistiken wurden und werden manipuliert. In Österreich werden zirka 120 Menschen jährlich ermordet. Davon im Schnitt der letzten Jahre etwa ein Viertel mit Schusswaffen, wobei in einem Viertel bis der Hälfte dieser Fälle eine illegale Waffe verwendet wird. Dies ergibt etwa 15 Tote pro Jahr durch legale Schusswaffen, wobei die Tendenz weiter fallend ist. So waren es 1997 nur mehr neun Personen, die durch eine legale Waffe getötet wurden. Ein Zusammenhang mit den gestiegenen Waffenzahlen besteht dabei lediglich insofern, als die Schußwaffenkriminalität bei gestiegener Zahl legaler Waffen gesunken (!) ist. Politiker versuchten, mit der Waffenangst Wähler zu gewinnen. Der Partei, die angeblich um jeden Lehrlingsausbildungs- und Arbeitsplatz kämpft, war dabei das Vernichten von hunderten Arbeitsplätzen in der österreichischen Waffenbranche - der Industrie, dem Waffenfachhandel, dem Büchsenmachergewerbe - vollkommen egal. Das alles hat vernünftige Lösungsansätze verhindert.

Am 3. Oktober 1999 wurde die große Waffengegner-Partei SPÖ entscheidend geschwächt. Aber spätestens bei der nächsten spektakulären Bluttat wird die Frage: "Legale Waffen - Ja oder Nein" erneut auf der Tagesordnung stehen. Man darf gespannt sein, ob dann in Österreich endlich einmal eine sachliche, zielführende Diskussion zu diesem Thema möglich sein wird. In dieser werden von den Waffengegnern immer wieder dieselben Argumente verwendet, von denen weiter unten einige mit Gegenargumenten wiedergegeben werden sollen.

Die Folgen einer Entwaffnung rechtstreuer Bürger kennen wir recht gut, wenn auch derartige Meldungen in den österreichischen Medien geflissentlich unterdrückt werden. In Australien ist nach der massiven Verschärfung des Waffenrechts die Zahl der bewaffneten Raubüberfälle geradezu explodiert. Das Totalverbot privater Faustfeuerwaffen in England ist nur nach hinten losgegangen. In der "Sunday Times" vom 16. Jänner ist ein sehr aufschlußreicher Bericht erschienen: Es gibt einen ständigen Zustrom von illegalen Waffen aus Osteuropa. Die inzwischen verbotenen Pistolen werden von Maschinenpistolen abgelöst. Landesweit sind Straftaten mit Schusswaffen von rund 12.400 im Jahr 1997 auf rund 13.700 im Jahr 1998 gestiegen. Tödliche Schießereien sind häufiger geworden. In Österreich ist derzeit die Debatte um den privaten Waffenbesitz abgeflaut und objektive Stimmen aus der Sicherheitsverwaltung geben zu, dass der private, legale Waffenbesitz keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt (zum Beispiel "Die Exekutive" Nr. 9/1999, S. 23 ff "Österreich - Kein Land der Waffennarren"). Es wird sich aber - so ist zu befürchten - herausstellen, daß die Frage des privaten Waffenbesitzes als offenbar politisch-ideologisches Thema der sachlichen Diskussion entzogen bleibt.

Im folgenden eine Auswahl von häufigen Argumenten und Gegenargumenten: Auch mit legalen Waffen wird gemordet Gibt es keine legalen Waffen, wird nur mehr mit illegalen Waffen gemordet! Es wird mit illegalen, mit legalen aber auch ohne Waffen (mit bloßen Händen) gemordet. Unsere Rechtsordnung verbietet den Mord und stellt ihn unter schwere Strafen. Das Verbot des Werkzeugs bewirkt nichts gegenüber dem Straftäter. Wer sich durch die Strafdrohung des Gesetzes nicht von seiner Untat abhalten läßt, den wird das Verbot des Werkzeuges wenig beeindrucken. Eine Rechtsordnung, die Verbrechen durch ein Verbot der Verbrechenswerkzeuge verhindern möchte, ist zum Scheitern verurteilt.

* Mehr Waffen - mehr Gefahr Mehr legale Waffen - weniger Gefahr, mehr illegale Waffen - mehr Gefahr! Eine Gesetzgebung, die legale Waffen zuläßt und fördert, verringert das Entstehen von Verbrechen durch Abschreckung; eine Gesetzgebung, die durch ein Waffenverbot die Zahl der illegalen Waffen vergrößert (siehe England), schafft neue Gefahren. Gefahr bedeuten nur Waffen in den falschen Händen. Verläßliche, rechtstreue Bürger sind nie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, ob sie nun Waffen besitzen oder nicht.

* Für einen Privaten gibt es keinen Bedarf für eine gefährliche Schusswaffe Wer bestimmt den Bedarf? Darf der Bürger nur das besitzen, wofür er einen Bedarf hat? In einem demokratischen Rechtsstaat ist es unzulässig, den privaten Bedarf in Frage zu stellen. Wer braucht zum Beispiel wirklich zwei Autos, Kabel- oder Satelliten-TV, ein Motorrad oder einen Paragleiter? Die in der Verfassung verankerten Grundrechte und die Menschenrechtskonvention garantieren den Bürgern jedes Staates die freie Entfaltung der Persönlichkeit und schützen das Eigentum. Wenn die Gesetzgebung daher solche Rechte einschränken möchte, hat sie eine Rechtfertigung für solche Einschränkungen zu liefern. Nicht der Private, der eine Waffe besitzt oder besitzen möchte, hat sich für seinen legalen Besitz zu rechtfertigen, sondern der Gesetzgeber dafür, daß er private Rechte beschneiden möchte. Der Gebrauch der persönlichen Freiheit birgt eben Gefahren, sei es die Freizügigkeit der Bewegung und der sportlichen Betätigung oder der Gebrauch der politischen Rechte. Das Motorrad zum Beispiel ist nicht zum Töten bestimmt, andererseits aber ein fast ausschließlicher Freizeit- und Kultartikel. Trotzdem sterben in Österreich dutzendmal mehr unschuldige Menschen durch Motorradunfälle, als durch Schußwaffen. Niemand käme aber auf die Idee, zur Vermeidung eines "Restrisikos" einspurige Kfz zu verbieten oder ihren Besitz von der Prüfung des Bedarfs abhängig zu machen.

* Durch ein Waffenverbot würden tausende angeblich rechtstreue und verlässliche Bürger in die Illegalität getrieben werden. Warum, wenn sie so besonders gesetzes- und staatstreu sein sollen?

Die Geschichte ist die beste Lehrmeisterin mit den schlechtesten Schülern. Seit 1918 erlebten die Österreicher zahlreiche Perioden, in denen Waffenbesitz stark beschränkt oder bei Todesstrafe verboten war (Austrofaschismus, Naziregime, Besatzungszeit - insbesondere in der Sowjetzone). Trotzdem haben nur wenige ihre Waffen abgegeben, die meisten wurden unter Inkaufnahme strengster Strafe versteckt, das heißt, behalten. Und dies deshalb, weil Waffenbesitz eben nicht als Verbrechen oder Vergehen empfunden wird und in der Regel nur in totälitären Staaten oder "Perioden" unter Strafe steht. Das 1848 erkämpfte Recht des Volkes auf Bewaffnung - früher ein Privileg des Adels - wird eben als Recht des freien Bürgers in der Demokratie angesehen. Und dies - und das ist vielleicht manchen schwer verständlich - eben auch als "Trotzrecht" gegenüber einem allenfalls bestehenden, undemokratischen Verbot.

* Der Bestand an Privatwaffen in Österreich ist größer als alle Waffen von Bundesheer und Exekutive zusammen. Nur der Staat ist im Zuge seines Gewaltmonopols befugt, Waffen zu besitzen Na und? Fürchtet sich die Regierung vor den Bürgern oder bereitet sie sich auf einen Bürgerkrieg vor?

Erstens: Der Vergleich hinkt. Es handelt es sich bei den Waffen von Polizei und Bundesheer überwiegend um Kriegsmaterial, das heißt halb- und vollautomatische Schusswaffen - etwa Sturm- und Maschinengewehre -, die weit effektiver sind als Flinten, Repetiergewehre oder Pistolen und Revolver. Von Artillerie, Panzern und anderem schwerem Gerät ganz zu schweigen. Die Verlierer vom Februar 1934 merken in ihrer Anti-Waffenhysterie nicht, dass sie sich mit dieser Argumentation diesmal auf die andere Seite stellen, abgesehen davon, daß die Waffen des Schutzbundes damals auch illegal waren.

Zweitens: Die Geschichte und die täglichen Nachrichten zeigen, dass durch Waffen in staatlicher Hand Abermillionen von Menschen starben und immer noch sterben, nicht aber durch Privatwaffen!

Der Autor ist Jurist im Bundesdienst und Waffenrechtsreferent der Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ).

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