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Der Oberste Gerichtshof stellt klar, dass ein Kind per se nie ein Schaden sein kann. Interpretiert werden seine Urteile anders.

Der OGH macht es beim Thema "wrongful birth" niemandem leicht. Am allerwenigsten Juristen. "Es gibt dazu keine einheitliche Judikatur", klagt Barbara C. Steininger, wissenschaftliche Assistentin am Institut für europäisches Schadenersatzrecht der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.

Tatsächlich hat der OGH im Jahr 1999 der Mutter eines behinderten Kindes nur Schadenersatz für den "behinderungsbedingten Unterhaltsmehraufwand" zugesprochen. Im Jahr 2006, als ein Arzt eine Mutter nur mit den Worten "Sie gehen mir jetzt in die Risikoambulanz!" weitergeschickt hatte, ohne näher auf die möglichen Fehlbildungen einzugehen, sprach der OGH den Eltern hingegen Ersatz des gesamten Unterhalts zu. Im Widerspruch dazu war eine OGH-Entscheidung über einen Fall von "wrongful conception": Trotz einer Sterilisation war eine Frau schwanger geworden und hatte auf Ersatz des gesamten Unterhalts für ihr - gesundes - Kind geklagt. Der OGH lehnte dies ab. 2007 schließlich, im Fall des Kärntner Kindes mit Spina bifida (siehe oben), entschied der OGH wieder auf Ersatz des gesamten Unterhalts.

Vor allem letzteres OGH-Urteil bereitet dem Wiener Schadenersatzrechtler Helmut Koziol Kopfzerbrechen. "Ein Kind zu haben bereitet ja auch Freude", stellt er klar. In einem von Koziol mitgestalteten Entwurf für eine Reform des Schadenersatzrechts soll nun der "Schaden" mit den ideellen Vorteilen einer Geburt abgewogen werden. Demnach wäre der Unterhaltsaufwand nur zu ersetzen, "wenn und soweit der Aufwand zu einer außerordentlichen Belastung der Eltern führt und deren Lebensstandard wesentlich gemindert wird" - unabhängig von einer etwaigen Behinderung des Kindes.

Wie Koziol kritisiert freilich auch seine Mitarbeiterin Barbara C. Steininger die Rede vom "Kind als Schaden": "Das emotionalisiert total, ist aber unzutreffend." In jeder Entscheidung des OGH sei darauf hingewiesen worden, dass ein Kind per se nie als Schaden anzusehen sei, sondern nur der Unterhaltsaufwand für dieses Kind. "Das ist sicher richtig", meint dazu Emil Kargs Kurator Paul Sutterlüty. "Ein Jurist ist vielleicht in der Lage, das fein säuberlich zu trennen, aber der normale Bürger ist rechtsdogmatisch nicht so gut drauf. Und die verkürzte Darstellung ist und bleibt: Kind ist Schaden." DH

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