Regeln für die Menschenmacher

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Kurz vor der Sommerpause werden in Österreich noch Weichen für die biopolitische Marschrichtung gestellt. Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz lässt hingegen auf sich warten.

Gertraude Steindl hat die Sammelleidenschaft gepackt. Mehr als 50.000 Menschen konnte die Generalsekretärin der Aktion Leben Österreich gemeinsam mit ihrem Team bislang dazu bewegen, die Parlamentarische Bürgerinitiative "Für Menschenwürde und gegen Experimente mit dem Leben" zu unterzeichnen. Doch Steindls Ehrgeiz hält noch immer an: Bis sie am kommenden Montag Nationalratspräsident Andreas Khol die Papierstöße mit den Unterschriftenlisten überreichen wird, nimmt sie noch "jede Stimme mit" (siehe Interview).

Dass sich mehr als 50.000 Menschen vom - durchaus sperrigen Thema Biopolitik - herausgefordert fühlten, darf angesichts einer aktuellen Umfrage von Fessel-GfK überraschen: So hatten Ende Mai von 1.000 befragten Personen immerhin 69 Prozent erklärt, den Begriff "Bioethik" noch nie gehört zu haben. Nur sieben Prozent sahen den Begriff im Zusammenhang mit "Verantwortung im Umgang mit menschlichem Leben". "Die Mehrheit hat kaum eine Ahnung, worüber überhaupt diskutiert wird", lautet der ernüchternde Befund von Birgit Primig, Vorsitzende der Ethikkommission FÜR die Bundesregierung - ein Zusammenschluss heimischer Behindertenverbände, der die Studie in Auftrag gab.

Klare Grenzen gefordert

Umso mehr überrascht nun die rege Beteiligung an der Bürgerinitiative der Aktion Leben: Mehr als 50.000 forderten also den Nationalrat auf,

* ein wirksames und generelles Verbot des Klonens von Embryonen zu beschließen,

* die genetische Frühdiagnostik an künstlich (in vitro) erzeugten Embryonen (Präimplantationsdiagnostik = PID) zum Zweck der Selektion nicht zuzulassen sowie

* die Forschung mit adulten Stammzellen zu fördern, anstatt die Forschung an embryonalen Stammzellen zu erlauben.

Die Übermittlung dieser Forderungen an das Parlament ist nicht der einzige biopolitische Event der kommenden Woche: So wird die Bioethikkommission der Bundesregierung am Mittwoch mit großer Wahrscheinlichkeit einen Beschluss zur Präimplantationsdiagnostik fassen und die - sehr beschränkte - Zulassung dieser Technik empfehlen. Bislang sind Gentests an Embryonen im Zuge der In-vitro-Fertilisation in Österreich verboten.

Ein gemeinsames Statement der 19 Kommissionsmitglieder in dieser Frage ist freilich nicht zu erwarten. Zu unterschiedlich sind die Positionen: So tritt die Mikrobiologin und Wittgenstein-Preisträgerin Renée Schroeder für eine Zulassung der PID mit Einschränkungen ein, bei der eine Ethikkommission von Fall zu Fall entscheiden soll. Eine Liste von Schädigungen, bei denen eine PID erlaubt sein soll, hält Schroeder nicht für sinnvoll. "Die würde sich ständig ändern, weil wieder neue Krankheiten auftauchen und es für andere Therapien gibt."

Genau für solche Listen - wenngleich außerhalb des Gesetzes - plädiert der evangelische Theologe Ulrich Körtner. Ihm gehe es "nicht um die Aussonderung von Menschen mit Behinderungen", sondern darum, den Eltern die Möglichkeit zu geben, überhaupt ein leibliches Kind zu bekommen. "Es gibt ja eine Reihe von Chromosomenanomalien, die dazu führen, dass es nicht zur Einnistung des Embryos oder später zu Fehlgeburten kommt", erklärt Körtner. Bei einer eingeschränkten Erlaubnis wäre freilich eine umfassende genetische Beratung unabdingbar: "Wobei wir schon jetzt für die Pränataldiagnostik ein besseres Beratungsangebot bräuchten."

Wie Körtner votiert auch der Vorsitzende der Bioethikkommission, der Gynäkologe Johannes Huber, für eine Indikationsliste: Er tritt für die Zulassung des Gentest an Embryonen bei Schädigungen ein, wo es noch im Mutterleib oder bald nach der Geburt zum Tod des Kindes kommt. "Hier die Frau sehenden Auges in ein Unglück zu schicken, halte ich für nicht in Ordnung."

Ähnlich restriktiv zeigt sich schließlich auch der katholische Moraltheologe Günter Virt - wenngleich er noch lieber am bestehenden Verbot festhalten würde: "Die PID würde wohl in gleicher Weise ausufern wie die Pränataldiagnose. Wenn die Tür einmal offen ist, geht sie nie mehr zu."

Wie auch immer sich die Kommission in Sachen Präimplantationsdiagnostik entscheiden wird: Ein Eingang in die neue Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes ist nicht vorgesehen - wenn sich auch deren Beschluss beständig verzögert. Noch vor der Sommerpause hätte sie auf Wunsch des zuständigen Justizministeriums den Nationalrat passieren sollen. Doch bald entpuppte sich das Gesetzeswerk als Zankapfel zwischen den Interessensverbänden und Ministerien. Zudem dürfte der jüngste Wechsel an der Spitze des Justizressorts die Entwicklungen nicht unbedingt beschleunigen.

Umstrittene Novelle

Vor allem an zwei Neuerungen erhitzen sich die Gemüter:

* Daran, dass in dieser "kleinen Novelle" nicht nur das unisono geächtete reproduktive Klonen verboten werden soll, sondern auch das so genannte "therapeutische" Klonen: Hierbei wird der geklonte Embryo dazu benutzt, um Gewebe für spätere "Therapien" zu züchten. Sowohl das Gesundheitsministerium unter Maria Rauch-Kallat (VP) als auch die Mehrheit in der Bioethikkommission lehnen ein Verbot des "therapeutischen" Klonens zum jetzigen Zeitpunkt - mangels Diskussionen - ab. Von Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer (ebenfalls VP) wird das umfassende Klonverbot freilich begrüßt.

* Umstritten ist auch die Frage, wie lange Spermien, Eizellen und tiefgefrorene Embryonen, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung angefallen sind, aufbewahrt werden sollen. Derzeit müssen sie nach einem Jahr vernichtet werden. Um auch Karzinompatienten eine spätere Elternschaft zu ermöglichen, soll diese Frist nach Vorschlag des Justizministeriums bis zum 50. Lebensjahr der Frau bzw. des Mannes verlängert werden. Zu kurz für die Österreichische IVF-Gesellschaft: Sie empfindet die Grenze von 50 Jahren als "gewisse Diskriminierung des Mannes" und plädiert für eine Anhebung bis zum 60. Lebensjahr.

Ob in diesen strittigen Punkten während der sommerlichen Saure-Gurken-Zeit eine Lösung gefunden wird, darf bezweifelt werden. Ebenso ungewiss ist, ob die ministeriellen Zuständigkeiten im Herbst den derzeitigen entsprechen. Nur die Aktion Leben hat ihr Vorhaben zeitgerecht unter Dach und Fach gebracht und ist - was immer geschieht - mit mehr als 50.000 Argumenten gewappnet. Gertraude Steindls Sammelwut sei Dank.

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