Schuldenfrei ins 3. Jahrtausend?

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Im Rahmen des Christentages 1999 findet ein Symposium zum Thema "Erlaßjahr 2000" statt. Für das Verschuldungsproblem der ärmsten Länder werden Lösungen gesucht.

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Im Rahmen des Christentages 1999 findet ein Symposium zum Thema "Erlaßjahr 2000" statt. Für das Verschuldungsproblem der ärmsten Länder werden Lösungen gesucht.

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Christen haben in den letzten Jahren weltweit das Problem der internationalen Verschuldung der ärmsten Länder thematisiert und Lobbying für konkrete Entschuldungsmaßnahmen gemacht. Dabei wurde nicht nur auf die ethischen und biblischen Grundlagen des Engagements hingewiesen, sondern es wurden auch höchst professionelle soziale und wirtschaftliche Überlegungen angestellt und Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen.

Noch vor zehn Jahren haben Gläubiger keinen Grund für substantielle Schuldennachlässe gesehen. Ende 1998 betrugen die Schulden der Entwicklungsländer laut Weltbank 2.465 Milliarden Dollar. Die bisherigen Initiativen, die Verschuldung der Entwicklungsländer auf eine finanzierbare Höhe zu reduzieren, sind gescheitert. Der Kölner "Schuldengipfel" der G-7-Staaten vom Juni 1999 hat sich daher in einem neuen Anlauf für eine "umfassendere, tiefergehende und schnellere" Weiterentwicklung der bisherigen Entschuldungsstrategie ausgesprochen.

Beschlüsse auf höchster Ebene sind eine Sache, und die Überzeugung der Steuerzahler, die doch indirekt zur Kassa gebeten werden, eine andere. Was spricht also für einen raschen, neu konzipierten Schuldennachlaß für die ärmsten, hochverschuldeten Länder des Südens (und des Ostens), und welche Maßnahmen wären nötig?

Den meisten internationalen Gläubigern ist klar, daß die hochverschuldeten armen Länder in absehbarer Zeit ihre Schulden nicht tilgen können. Trotzdem versuchen die Gläubiger die Zahlungsfähigkeiten durch immer neue Umschuldungen aufrecht zu erhalten. Dadurch wird die Problemlösung in eine ungewisse Zukunft verschoben, was unverantwortlich gegenüber der nächsten Generation in den Gläubigerländern ist.

Weiterhin Armenhaus Die Überschuldung behindert die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Schuldnerländer: Sie schreckt private ausländische Investoren ab und provoziert durch das mangelnde Vertrauen in die wirtschaftliche Stabilität des Schuldnerlandes Kapitalflucht. Überschuldete Länder geben viel mehr Geld für Schuldenrückzahlung aus als für Bildung und Gesundheit. Dies wird die Entwicklungspotentiale und die Lebenschancen der Mehrheit der Bevölkerung weiter einschränken und die Rolle dieser Länder als Armenhäuser vorprogrammieren.

Für die hohen Kreditrückzahlungen sind Devisen erforderlich, die nur durch Exporte erwirtschaftet werden können. Dieser Exportdruck behindert die Entwicklung einer lokalen, auf inländische Bedürfnisse ausgerichteten Wirtschaft und führt zu einer zunehmenden Ausbeutung der natürlichen Ressourcen und zur Umweltzerstörung. Was die eine Hand an Entwicklungshilfe an die Schuldnerländer gibt, nimmt die andere Hand als Schuldenrückzahlung an die Geberländer wieder weg: Ein zunehmender Teil der bilateralen Kredite für Entwicklungsprojekte wird für die Schuldentilgung verwendet. Sogar Katastrophenhilfe ist in Einzelfällen (etwa Nicaragua) für die Bedienung der multilateralen Schulden "umgeleitet" worden.

Die katastrophale Wirtschaftslage hat neben der Umweltzerstörung zahlreiche weitere Auswirkungen: Die Flucht in den Drogenanbau, um überleben zu können; steigender Migrationsdruck in Richtung Industrieländer, um der Misere im eigenen Land zu entkommen; Auslösung und Ausweitung von Kriegen.

Zwischen 1969 und 1981 stiegen die Exporte westlicher Industrieländer in die armen Länder des Südens ständig an. Fast ein Fünftel der Exporte Europas gingen in die Dritte Welt. Seit dem Ausbruch der Schuldenkrise fielen diese Exporte auf ein Zehntel. Die Folge war ein Rückgang der Produktion und damit ein Verlust von Arbeitsplätzen in Europa. Selbstverständlich tragen die Schuldnerländer wegen Fehlinvestitionen, Korruption und schlechtem Schuldenmanagement Mitverantwortung für ihre heutige Schuldenlage.

Das Ziel einer Entschuldung muß die Bekämpfung der Armut der Bevölkerung sein und nicht die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit des Schuldnerlandes. Verbunden damit sind Auflagen an das Schuldnerland, selbst bestimmte Schritte zur Armutsbekämpfung zu setzen, sonst gibt es keinen multilateralen Schuldenerlaß ("soziale Konditionalität"). Wenn die Erfüllung dieser Zusagen nun aber vom Internationalen Währungsfonds in Ausweitung seiner Agenden kontrolliert werden soll, erweckt dies zumindest Zweifel: Der IWF hat durch seine neoliberalen Anpassungsprogramme häufig Erfolge der Armutsbekämpfung (zum Beispiel durch Entwicklungshilfe) wieder zunichte gemacht.

Nicht für alle!

Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, daß es nicht um einen vollständigen und sofortigen Schuldenerlaß für alle Entwicklungsländer geht. Es muß daher definiert werden, unter welchen Bedingungen ein Schuldnerland in den Genuß welchen Schuldennachlasses kommt. Vielleicht das wichtigste Kriterium, das in diesem Zusammenhang zu beachten und deswegen zu definieren wäre, ist die Tragfähigkeit der Schuldenlast eines Landes. Dabei geht es um den Grenzwert, unter dem die Entwicklung des Schuldnerlandes und seiner Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist und der daher durch Abzug von Mitteln zur Schuldentilgung nicht unterschritten werden darf.

Ohne in finanztechnische Details eingehen zu wollen, sollen nur auf die ungleichen Schlußfolgerungen für das Nachkriegsdeutschland und für die Entwicklungsländer hingewiesen werden: Während die Siegermächte 1959 feststellten, daß Deutschland mit seinem hohen Entwicklungspotential nicht mehr als fünf Prozent seiner jährlichen Exporteinnahmen für die Tilgung seiner Kriegsschulden zahlen mußte, wurde ursprünglich für die Länder des Südens 25 Prozent als leistbare Grenze angesehen. Der tragbare Entschuldungsumfang muß daher neu und besser definiert werden.

Freier Datenzugang Der derzeitige Schuldenstand und sein Management ist für die Öffentlichkeit in keiner Weise und selbst für eine parlamentarische Kontrolle nur bedingt durchschaubar. Es muß daher darauf gedrungen werden, daß alle interessierten gesellschaftlichen Akteure freien Zugang zu den relevanten Informationen erhalten. Sowohl in den Gläubiger- als auch in den Schuldnerländern darf der Stand der Forderungen nicht länger ein Staatsgeheimnis sein. Die Öffentlichkeit hat das Recht auf Transparenz in einer Frage, die sie sogar als Steuerzahler eines Tages betreffen könnte.

Es ist höchste Zeit, endlich auch den Betroffenen auf der Schuldnerseite eine Stimme und eine Mitentscheidung bei der Lösung des Schuldenproblems zu geben. Bei den derzeitigen Praktiken im Schuldenmanagement sind die Gläubiger gleichzeitig Kläger und Richter. Diese Praxis sollte durch ein faires und transparentes Verfahren ersetzt werden, das gleichberechtigte Beziehungen zwischen Schuldnern und Gläubigern ermöglicht.

Der Entwicklungsausschuß der OECD hat für das Jahr 2015 als Ziel proklamiert, den Anteil der Armen weltweit um die Hälfte zu reduzieren. Die Verschuldung der Länder der "Dritten Welt" ist einer von mehreren Gründen für Armut und mangelnde Entwicklungschancen. Es müssen Wege gefunden werden, die sicherstellen, daß Regierungen Ressourcen, die aufgrund von Schuldennachlässen frei werden, für arme und ausgegrenzte Gruppen der Gesellschaft verwenden. Dazu ist der Dialog mit und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft des betroffenen Schuldnerlandes nötig. Eine Möglichkeit dafür wäre die Umwandlung eines kleinen Teiles der Schulden in "Gegenwertfonds" in nationaler Währung, aus denen unter Mitwirkung von Nicht-Regierungsorganisationen Sozialprojekte finanziert werden. Die Schweizer Erfahrungen mit solchen Gegenwertfonds könnten als Entscheidungshilfe dienen.

Österreich hat 1997 auf die Rückzahlung der meisten Entwicklungshilfe-Kredite in der Gesamthöhe von 1,2 Milliarden Schilling verzichtet. Eine ähnliche Lösung für Schulden aus Exportkrediten hat das Finanzministerium unter Hinweis auf die Gesetzeslage bisher nicht in Angriff genommen. Dies ist aber kein endgültiges Argument, da ja bei vorhandenem politischen Willen Gesetze auch aufgehoben, verändert oder neu formuliert werden können.

Im übrigen wäre es wünschenswert, daß sich die österreichischen Vertreter in den internationalen Gremien mit konkreten Lösungsvorschlägen stärker in die Entschuldungsdebatte einbrächten. Die für das Jahr 2001 geplante UN-Konferenz über "Financing for Development", in der auch die Auslandsverschuldung diskutiert wird, wäre eine Chance dafür, die Österreich nutzen sollte.

Der Autor ist entwicklungspolitischer Konsulent der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission.

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