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Sozialhilfe: Nur die Hälfte der Berechtigten beantragt sie. Die Gründe: Scham, Schikanen am Sozialamt, mangelnde Rechtssicherheit und die Angst vor Armutsverfestigung.

Frau L. geht es nicht gut - in vielerlei Hinsicht. Sie hat seit Monaten große Schmerzen in der Hüfte und kann kaum gehen. Nach 28 Jahren Ehe ist ihr Mann einfach fortgegangen. Frau L. hat die Kinder großgezogen und den Haushalt gemanagt. Mit dem geringen Einkommen aus ihrem Teilzeitjob kann sie sich selbst und ihre vier Kindern mehr schlecht als recht durchs Leben bringen. Freundinnen haben ihr geraten, das Sozialamt aufzusuchen. Wer sonst hätte Anspruch auf Hilfe, wenn nicht sie, haben sie wohlwollend gemeint.

Auf dem Sozialamt erfährt Frau L., sie müsse ihre Lebensversicherung kündigen, sonst sei sie nicht "bedürftig". Auch Autobesitz ist tabu für den Empfang von sozialer Hilfe. Dieser "Luxus", der von den Sozialämtern als "nicht überlebensnotwendig" eingestuft wird, steht Bedürftigen von Sozialhilfegeldern nicht zu. Den Leistungsbezieher zum rechtlosen, passiven Almosenempfänger zu stigmatisieren, bedeutet jedoch eine institutionalisierte Armutsspirale. Am Land ohne Auto, mit Kindern Job suchen? Soll man erst warten, bis Familien verelendet sind, damit man endlich helfen darf? Die Sozialforschung nennt diesen Wirkmechanismus "Armutsverfestigung".

"Jedes Verteilungssystem, welches Personen voraussetzt, die als arm definiert sind, tendiert dazu, Einfluss auf die Selbstachtung und Fremdeinschätzung der abhängigen Person zu nehmen", formuliert es Armutsforscher und Nobelpreisträger Amartya Sen. Wenn das Maß der Bedürftigkeit beherrschend ist, verwandelt es Bürger mit sozialen Rechten in bittstellende Untertanen.

Mit dem Rücken zur Wand

Nur die Hälfte der Berechtigten beantragt Sozialhilfe: Zu diesem Ergebnis kommen in Österreich alle Studien zum unteren sozialen Netz. Die Nichtinanspruchnahme ist enorm. Diese Diskrepanz zwischen Notlage und Inanspruchnahme von Hilfe lässt sich nicht mit Ermessenspielräumen der Behörde oder schlecht ausgebildeten Sozialreferenten erklären. Die Gründe sind vielmehr Scham, Schikanen am Sozialamt, mangelnde Rechtssicherheit und die Angst vor Armutsverfestigung. Die Betroffenen sind in keiner Arbeitslosenstatistik mehr zu finden.

Menschen, die bereits mit dem Rücken zur Wand leben, versuchen, solange es ihnen möglich ist, die Normalität nach außen aufrechtzuerhalten. Die Kinder sollen mit den anderen mitkönnen, die Nachbarn brauchen sich nicht den Mund zu zerreißen. Es ist eine Form der Selbstachtung, ein Selbstschutz, das Gesicht vor den anderen nicht zu verlieren. Dieses Leben am Limit macht Stress und erfordert ein hohes Ausmaß an Energie. An sich ist Stress nichts Schlechtes, er gehört sogar zum täglichen Leben. Stress ist nichts weiter als der Versuch des Körpers, sich in anstrengenden Zeiten an die Situation anzupassen. Wenn aber Entspannung über einen längeren Zeitraum hinweg ausbleibt, wird es gesundheitlich belastend. Einer der Gründe für das hohe Krankheitsrisiko Ärmerer.

Eine Reform muss sich bewusst sein, dass die Sozialhilfe eigentlich nur als Instrument zur Überbrückung außergewöhnlicher Notlagen konstruiert wurde. Von daher ist sie gar nicht geeignet, regelmäßig wiederkehrende und massenhaft auftretende soziale Risikolagen wie Arbeitslosigkeit, Billigjobs oder Altersarmut aufzufangen. Genauso wenig kann sie Kürzungen bei Pensionen oder in der Arbeitslosenversicherung beheben. Dafür ist sie nicht konstruiert, das wird sie völlig überfordern.

Es geht um eine doppelte Perspektive: Grundsicherung nach unten, damit niemand im dunklen Keller verschwindet. Und Integration nach oben, damit niemand im untersten Stockwerk eingeschlossen bleibt. Unser Haus braucht Fangnetze vor dem dunklen Keller - als Antwort auf Armut. Das ist Armutsbekämpfung. Das ist Existenzsicherung. Und es braucht offene Stiegenhäuser und funktionierende Fahrstühle - als Antwort auf soziale Ausgrenzung. Das ist Armutsvermeidung. Das ist soziale Integration.

Mindestsicherungs-ABC

Wenn unsere Gesellschaft ein solches Haus ist, dann können wir nicht hinnehmen, dass immer mehr Menschen im dunklen Keller verschwinden. Und das Ziel kann nicht sein, den nassen Keller zu vergrößern, sondern zu verhindern, dass die Leute hineinstürzen. Wer von Armutsbekämpfung spricht, darf zur Armutsvermeidung nicht schweigen. Beides gehört untrennbar zusammen.

Ein solches "Mindestsicherungs-ABC" umfasst die materielle Mindestsicherung (A), soziale Dienstleistungen (B) und aktive Arbeitsmarktpolitik (C). Besonders die Bedeutung sozialer Dienstleistungen für die Armutsbekämpfung wurde bisher unterschätzt, wie die Wiener Ökonomin Karin Heitzmann in einer aktuellen Studie feststellt.

Das Instrument einer materiellen Mindestsicherung (A) ist nur dann wirkungsvoll, wenn es mit für alle in gleicher Qualität zugänglichen sozialen Dienstleistungen (B) wie Kinderbetreuung, öffentlicher Verkehr, Schule oder sozialer Wohnbau verknüpft ist. Einer Alleinerzieherin nützt eine Grundsicherung von 700 Euro gar nichts, wenn gleichzeitig die Miete auf 600 Euro ansteigt, es keine Kinderbetreuung gibt, beim Arzt gezahlt werden muss, Gebühren steigen, die U-Bahn keinen Sozialtarif kennt, die Schule keine kostenlose Nachmittagsförderung für ihr Kind anbietet, die Pensionsversicherung privat gezahlt werden soll.

Die Sozialhilfe braucht eine moderne Orientierung an sozialen Grundrechten, die für alle gelten und Existenzsicherung garantieren. Sie muss den Charakter des Gnadenrechts ablegen und zu einer bürgerfreundlichen, transparenten und mit Rechtsansprüchen versehenen Sozialleistung werden. Dazu sollten wir Existenzsicherung für alle in Phasen der Erwerbslosigkeit, bei der Notstandshilfe, in der Sozialhilfe, in der Pension und im Krankenversicherungsschutz etablieren. Denn für ein modernes soziales Netz nach unten muss gelten: von der Unsicherheit zur Rechtssicherheit, vom Armenwesen zur Armutsvermeidung.

Bei bereits 30.000 Kindern in Sozialhilfe kann es keine halben Lösungen für ganze Probleme geben. Das Beste was wir tun können, ist zu verhindern, dass Menschen in die Sozialhilfe abrutschen.

Der Autor ist Sozialexperte der Diakonie Österreich und Mitarbeiter der Armutskonferenz.

Hinweis:

Pflicht zum Risiko?

Publikation zur 5. Österreichischen Armutskonferenz

128 Seiten, 15,- e

Bestellungen: (01) 402 69 44

office@armutskonferenz.at

INFORMATION

Die derzeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe soll laut Regierungsprogramm der ÖVP-FPÖ-Koalition harmonisiert werden. Bei einer Enquete der Volksanwaltschaft im März wurde ein Entwurf einer bundesweit einheitlichen sozialen Mindestsicherung präsentiert. Sie ist für jene gedacht, "die zur Führung eines selbstbestimmten Lebens und zur Vermeidung sozialer Ausschließung der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen" - wenn der Bedarf für Lebensunterhalt und Unterkunft sowie für Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung "nicht durch eigene Mittel und Kräfte gedeckt werden kann oder durch Leistungen Dritter gedeckt ist". Alleinstehende würden als Mindeststandard monatlich 653 Euro (entspricht der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes) erhalten (der jetzige durchschnittliche Ländersatz liegt bei 436 Euro); für Personen in Haushaltsgemeinschaften wären 522 Euro (Länderschnitt: 315 Euro), für Kinder 196 Euro (Länderschnitt: 130 Euro) vorgesehen. Laut Arbeitsministerium werden derzeit für die rund 68.000 Sozialhilfe-Bezieher 347 Millionen Euro aufgewendet, die Umsetzung des genannten Entwurfs würde die Kosten auf 530 Millionen steigen lassen. Die Finanzierung ist zwischen Bund, Ländern und Gemeinden naturgemäß strittig. APA/red

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