Werbung
Werbung
Werbung

Das Interesse an Patientenverfügungen - also an schriftlichen Festlegungen, wie man bei geistiger Einschränkung behandelt werden will - steigt. Ein neues Gesetz soll für mehr rechtliche Klarheit sorgen.

Der Wille, selbstbestimmt zu leben, führt konsequenterweise auch zum Wunsch nach selbstbestimmtem Sterben: das Lebensende ist als Gestaltungsbereich ins Bewusstsein der Menschen jeden Alters gerückt. "So möchte ich nicht enden", "Ich will am Lebensende nicht mehr leiden", "Das ist kein Leben mehr" - so klingen die Befürchtungen, am Ende des Lebens willenlos lebensverlängernden Maßnahmen ausgesetzt zu sein.

In dem Maß, in dem die Entwicklung der Medizin lebensverlängernde Maßnahmen möglich macht, steigt die Furcht vor einem Leben an Apparaten, mit Schmerzen, in geistiger Beeinträchtigung. Diese Angst zu formulieren und für diese Lebensphase Vorsorge zu treffen, stellt für Patientinnen und Patienten, Pflegende, Ärzte, Juristen und Ethiker eine wachsende Herausforderung dar.

Rechtliche Grauzonen

Eine Möglichkeit, mit dieser Herausforderung umzugehen, ist die Patientenverfügung - eine antizipierte Willenserklärung mit Rechtswirksamkeit. Und tatsächlich steigt die Nachfrage nach Formularen, Textbausteinen oder Formulierungshilfen für Patientenverfügungen: Allein Hospiz Österreich hat bislang rund 75.000 Formulare auf Nachfrage verschickt. "Jeder Mensch hat das Recht, nach gründlicher und verständlicher Aufklärung durch den Arzt auf unverhältnismäßige medizinische Anstrengungen zu verzichten", heißt es im Behelf von Hospiz Österreich.

Die Gültigkeit und Verbindlichkeit solcher Verfügungen ist freilich hierzulande nicht wirklich gesichert. Seit 2002 hat deshalb eine vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingesetzte Expertengruppe Richtlinien für den Umgang mit Patientenverfügungen erarbeitet. In November des Vorjahres wurde schließlich auf Basis dieser Richtlinien ein Entwurf für ein Bundesgesetz über Patientenverfügungen vorgelegt.

Die Patientenverfügung ist im geplanten Gesetzesentwurf freilich nicht auf ein "terminales Stadium" beschränkt: Die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten ist demnach grundsätzlich sowie unabhängig von einem diagnostischen Zustand zu respektieren. Die klassische, paternalistische Haltung "Doctors knows best" hat damit in jedem Fall ausgedieht - zu Gunsten des mündigen, autonomen Patienten. Nun ist es Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte, diesen Paradigmenwechsel vom Prinzip der Fürsorge hin zum Autonomieprinzip auch in der Praxis zu vollziehen.

Im Rahmen der Tagung "Autonomie und Fürsorge. Die PatientInnenverfügung in der Praxis von Pflege und Medizin", die im Rahmen der Tagungsreihe "Ethik:Rat öffentlich" im Bildungshaus St. Virgil in Salzburg stattgefunden hat, verwiesen zahlreiche Referentinnen und Referenten darauf, dass der vermeintliche Widerspruch zwischen Fürsorge und Autonomie in der Praxis - etwa durch das Arzt-Patienten-Gespräch - nicht mehr wirklich gegeben sei. Wohl aber wehren sich Medizinerinnen und Mediziner dagegen, ohne klare Handlungsrichtlinien für den Umgang mit Patientenverfügungen zu agieren. "Ärzte können keine Interpreten des Rechts sein. Das ist keinem Arzt in der Situation der Entscheidung zwischen Leben und Tod zumutbar", betonte Reiner Brettenthaler, Präsident der Österreichischen Ärztekammer.

"Für den Fall, dass ich ... auf Grund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen zu äußeren, verfüge ich ...", so lautet der Anfang der Patientenverfügung einer Diskussionsteilnehmerin in Salzburg. "Ich arbeite seit Jahrzehnten in der Pflege, diesen Schritt habe ich mir gut überlegt", erklärt sie.

Dass der Dialog zwischen Pflegepersonal, Ärzten und Patienten häufig nicht gelingt, ist unbestritten. Angesichts des nahenden Lebensendes wird dieses Defizit besonders prekär: "Die Umgebung eines Schwerkranken, Sterbenden ist eine stille Welt, in diese soll nun Sprache kommen. Man muss aber vom Sterben reden, zum Wohl des Kranken, zum Schutz des Gesunden", meint Arnd May vom Zentrum für Medizinische Ethik an der Universität Bochum.

Aufbruch eines Phantoms?

In die gleiche Kerbe schlägt auch Günter Virt, Professor am Institut für Moraltheologie der Universität Wien und Mitglied der Bioethikkommission des Bundeskanzlers: "Es geht darum, dass Menschen nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines Menschen sterben."

Indes geht das Ringen um "wasserdichte Formulierungen" in Patientenverfügungen, wie sie auch Günter Virt fordert, weiter. Erst wenn solche - von allen Seiten akzeptierten - Sätze gefunden sind, wird auch die Zahl der Verfügungen steigen. Dann werden Erfahrungen wie jene des Intensivmediziners Gernot Pauser vom St. Johann-Spital in Salzburg die Ausnahme sein. Für ihn sind Patientenverfügungen bis dato nicht mehr als ein Phantom: In seiner 37-jährigen Praxis war er noch nie mit einer derartigen Schreiben konfrontiert ...

Referate zur Tagung unter

www.virgil.at (Dokumentation)

Weitere Informationen unter

www.hospiz.at

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung