Sozialstaat sucht Sozialgesellschaft

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Über die Notwendigkeit des Staates, den Stellenwert der Bürgergesellschaft und das Gemeinwohl als bleibenden Bezugspunkt sozialen Handelns.

Die Frage "Alles privat?" ist letztlich eine rhetorische Frage. Denn es ist klar, dass der Staat gebraucht wird, auch wenn er heute in der Zange von Individualisierung und Globalisierung zerrieben zu werden droht. Die Tatsache, dass das Zusammenleben von Menschen nicht automatisch gelingen kann und nicht voraussetzungslos ist, macht eine ordnende Macht, aber auch eine Instanz, die die Infrastruktur für die Entfaltung der Menschen schafft, notwendig. Gebrochenheit und Ergänzungsbedürftigkeit des Menschen - wobei diese nicht nur negativ zu sehen sind, sondern wesentlich auch als Elemente der Gestaltung wahrhaft menschlicher Lösungen - erfordern nicht nur einen Nachtwächter-, sondern auch einen Sozialstaat.

Auf der anderen Seite lassen die dem Menschen eigene Fähigkeit, sein Leben in Freiheit selbst zu gestalten, die Frage laut werden, wieviel Staat wir brauchen und vor allem, welchen Staat wir brauchen. Es ist nämlich zu wenig, wenn die Frage nur in Bezug auf die Größenordnung gestellt wird, es geht wesentlich auch um die qualitative Ausgestaltung dieses Staates, also um die Frage des Wie! Ohne Zweifel kann man festhalten, dass die Art und Weise, wie der Sozialstaat heute vorgeht, teilweise zu einer Entmündigung der Menschen führt, teilweise aber auch sehr ineffektiv ist. Dies gilt es besonders vor dem Hintergrund eines bisweilen auf Ressorts und Zuständigkeiten abstellenden Denkens - was dazu führt, dass es zu Reibungsverlusten, Doppelabdeckungen oder zur Nichtnutzung von Synergieeffekten kommt - festzuhalten.

Neudefinition von Arbeit

Allerorts wird heute von der Krise des Sozialstaates gesprochen. Als Krisenapostel lässt es sich ja relativ krisensicher leben. Der Sozialstaat steht aber tatsächlich in einer Situation, die nach Unter- und Entscheidung ruft. Dabei weist diese Krise mehrere Facetten auf.

Einmal zeigt sie sich als Finanzierungskrise. Der Staat scheint sich zum Teil mit den übernommenen Aufgaben und vor allem mit der Art ihrer Erfüllung überhoben zu haben. Wenn man nur das Pensionssystem anschaut, wird das Problem deutlich. Eine Ursache scheint darin zu liegen, dass die Arbeitsgesellschaft, an die der Sozialstaat noch immer eng - für viele zu eng - gekoppelt ist, in gewichtigen Problemen steckt. Ein Blick auf die Schwierigkeit der Definition von Arbeit, der Antwort auf die Frage, was als Arbeit betrachtet wird, macht das klar. Wenn früher die Abdeckung von sozialen Risiken über den Status in der Arbeitswelt erfolgen konnte, so ist es heute gerade der Ausschluss aus der Erwerbsarbeit, der Schwierigkeiten zeitigt, die dann aber noch in einem hohen Ausmaß über die Leistungen der Arbeitswelt behoben werden müssen. Wenn Menschen aus der Arbeit ausgeschlossen werden und ihnen dann weniger oder keine Sozialleistungen zur Verfügung stehen, sind sie doppelt gestraft. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass wir um eine Neudefinition von Arbeit und die Schaffung eines neuen mehrschichtigen Arbeitssystems nicht herumkommen werden.

Globalisierung des Sozialen

Die Krise des Sozialstaates zeigt sich auch als Krise seiner Organisationsform. Unübersichtlichkeit und mangelnde Transparenz etwa führen oft dazu, dass nicht so sehr die Bedürftigen, sondern eher die, die sich im System auskennen, an Leistungen des Sozialstaates herankommen können. Die oft undurchschaubare Komplexität sozialer Probleme ist eine weitere Schwierigkeit, vor die sich der Sozialstaat gestellt sieht. In der isolierten Behandlung eines Problems werden dadurch oft neue Probleme geschaffen. Durch die Globalisierung wird der Sozialstaat, der vor allem auf nationaler Ebene die Probleme zu lösen versucht, überfordert. Die notwendige Globalisierung des Sozialen, die der Globalisierung des Wirtschaftlichen an die Seite gestellt werden und sich in der Etablierung sozialer Mindeststandards auswirken müsste, hat noch nicht stattgefunden.

Die Krise des Sozialstaates ist nicht zuletzt aber auch eine Krise seiner Ethik. Es sind nicht nur wirtschaftliche Ressourcen, die knapp werden, sondern auch Werte, die den Sozialstaat tragen. Selbstverantwortung und Leistungswille sind nicht selbstverständlich; Ansprüche werden eher für und nicht an einen selbst gestellt, solidarisches Verhalten scheint angesichts einer unbezogenen Individualisierung geschwächt; Realismus als Abwehr von Sozialstaatsillusionen, die sich unter anderem in der Ansicht äußern, dass ein Sozialstaat das Glück schaffen könne, ist nur schwach ausgebildet.

Angesichts der vielfachen Krise des Sozialstaates wird nun oft der Aufbau einer Bürger- oder Zivilgesellschaft als das Mittel der Abhilfe proklamiert. Es ist richtig: Durch einen teilweise einseitigen Ausbau des Sozialstaates ist das Soziale aus der Gesellschaft ausgewandert und hat sich als Anspruch einseitig am Staat festgemacht. Teilweise ist übersehen worden, dass ein funktionierender Wohlfahrtsstaat auf Dauer nur in der Ausrichtung auf eine aktive Wohlfahrtsgesellschaft erreicht werden kann. Damit aus Wohlstand wirklich Wohlbefinden wird, bedarf es einer Aneignung des Sozialen durch gesellschaftliche Gruppierungen. Insofern ist der Ausbau einer Bürgergesellschaft eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen des Sozialstaates. Glück kann nicht vom Staat garantiert, sondern nur im Erfüllen von bewältigbaren Aufgaben durch Einzelne ansatzweise eingeholt werden.

Der Ruf nach der Zivilgesellschaft ist aber dann problematisch, wenn er auf ein Ersetzen sozialstaatlicher Einrichtungen durch gesellschaftliche Einrichtungen hinausläuft, wenn die Gesellschaft nur als Lückenbüßer für den Staat, der an seine Grenzen gestoßen ist, auf den Plan treten soll. Die Vielschichtigkeit der Krise des Sozialstaates zeigt zudem, dass es einer umfassenden Strategie zur Reform des Sozialstaates bedarf, nicht nur des Ansetzens an einer Stelle. In manchen Feldern, etwa bei der internationalen Dimension der sozialen Fragen, haben wir beispielsweise zu wenig Staat, um den Herausforderungen gewachsen zu sein.

Vorrang für Schwache

Wie ist in einer solchen umfassenden Strategie das Verhältnis von Staat und Gesellschaft zu sehen? Rückzug des Staates allein genügt noch nicht bzw. ist in manchen Fällen sogar negativ zu bewerten. Es geht also um die Frage, wie sich staatliche und gesellschaftliche Einrichtungen ergänzen können, um den verschiedenen Zielen, denen der Sozialstaat dienen soll, gerecht zu werden.

Das ist der Inhalt des ersten "Richtungsimpulses", den Joachim von Soosten für das Verhältnis von Solidarnetzen - dem Bereich der privaten, gesellschaftlichen Fürsorglichkeit - und dem Solidarsystem - der sozialstaatlichen Modellierung von Solidarität - vorgibt. Dieser lautet: "Ergänzungslogik statt Substitutionslogik". Die einzelnen Bereiche können sich nicht gegenseitig ersetzen, was einem Abschieben von Verantwortung gleichkäme, sondern sie müssen sich ergänzen. So darf die Betonung der Verantwortung der Gesellschaft für Solidarität, wie sie etwa von Richtungen des Kommunitarismus deutlich artikuliert wird, nicht dazu führen, dass man den Staat aus seiner Verantwortung entlässt. Die Caritas kann und soll den Staat nicht ersetzen. Der Staat muss weiterhin den Vorrang für die Schwachen zu seinem Handlungsprinzip erheben, denn ein Sozialwesen kann nur dann als wirklich inklusiv bezeichnet werden, wenn es Perspektiven sozialer Gerechtigkeit entwickelt. Die konkrete Ausgestaltung kann und soll über gesellschaftliche und kirchliche Gruppen erfolgen, die strukturelle Durchsetzung von Gerechtigkeit bleibt aber wesentliche Pflicht des Staates. Die Freiheit der Ausgestaltung kann nur aufbauen auf einer Gleichheit der Grundsicherung in Bezug auf alle, für die der Staat zuständig ist.

Der zweite "Richtungsimpuls", den von Soosten formuliert, lautet: "Partizipationslogik statt Delegationslogik". Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips muss Teilhabe ermöglicht werden. Dies gilt besonders angesichts der Tatsache, dass soziale Probleme von Menschen oft in eine Verweigerung der gesellschaftlichen Teilhabe münden. Das soziale Kapital einer Gesellschaft ist nämlich nicht beliebig ausbeutbar. Deshalb muss in seinen Bestand investiert werden. Dies kann etwa in der Ermöglichung von Ausbildung und im Eröffnen von Chancen, mitverantwortlich an Entscheidungsprozessen in politischen Fragen teilzunehmen, geschehen.

Vermeidung von Schieflagen

Die dritte Orientierung lautet: "Balanceaufbau statt Gruppendynamik". Die Gerechtigkeitsdiskurse in den verschiedenen Bereichen müssen miteinander vernetzt und in Balance gebracht werden, damit die sozialpolitischen Fragen nach Gerechtigkeit und Gemeinsinn über Gruppengrenzen hinaus offen gehalten werden können. Das Gemeinwohl als allseitig verwirklichte Gerechtigkeit muss der Bezugspunkt bleiben. Das Problem des Umgangs mit sozialen Schwierigkeiten in Gruppen besteht ja heute oft darin, dass man sich auf die Behandlung der Schwierigkeiten beschränkt, ohne nach einer Ordnung zu suchen, in der grundsätzliche Weichenstellungen zur strukturellen Vermeidung von sozialen Schieflagen vorgenommen werden. Gerade dadurch kann es zu einer problematischen Machthäufung beim Staat kommen, die die strukturelle soziale Verantwortung in der Gesellschaft dämpft.

Auf dem Hintergrund dieser drei Orientierungen können Akzente in Bezug auf eine Ausgestaltung des Verhältnisses von Staat, gesellschaftlichen Gruppen und Einzelnen gesetzt werden, die sowohl der Ergänzungsbedürftigkeit des Menschen gerecht werden wie auch der Fähigkeit sich selbst zu helfen und der Förderung der Bereitschaft, dies für sich selbst - aber auch für Andere - zu tun.

Der Autor ist Professor am Institut für Ethik und Gesellschaftslehre an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Graz.

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