Strafvollzug und Bewährungshilfe

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Seit 1. Jänner steht der Strafvollzug in Österreich unter dem Motto "Haft in der Heimat“. EU-Bürger sollen Freiheitsstrafen für in Österreich begangene Delikte künftig dort absitzen, wo die Resozialisierung am wahrscheinlichsten ist.

Aktuell sitzen insgesamt 8776 Personen in 27 österreichischen Gefängnissen. 5701 davon sind Strafgefangene, die anderen befinden sind in Untersuchungs- oder Verwaltungshaft oder im Maßnahmenvollzug. Rund 6,5 Prozent der Häftlinge sind Frauen, 5,7 Prozent sind junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr, und 1,6 Prozent der Häftlinge gelten als jugendliche Straftäter, weil sie zwischen 14 und 18 Jahre alt sind.

Die oberste Leitung des Strafvollzugs liegt in Österreich beim Justizministerium. 401,5 Millionen Euro sind im Budget 2012 für den Strafvollzug veranschlagt. Auch die Häftlinge müssen einen Beitrag zu den Kosten leisten. Insgesamt wurde den Insassen im vergangenen Jahr rund 30 Millionen Euro an Kostenersatz vorgeschrieben.

Unterstützung für das Leben da draußen

Der Zweck der Haft ist laut Paragraph 20 des Strafvollzugsgesetzes, den Verurteilten "zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung zu verhelfen“ und sie davon abzuhalten, "schädlichen Neigungen nachzugehen“. Außerdem soll der Vollzug den "Unwert des der Verurteilung zugrunde liegenden Verhaltens aufzeigen“.

Ob all diese Anforderungen zur Genüge erfüllt werden, bezweifelt Andreas Zembaty vom Verein Neustart: "Die erzieherische Wirkung kann unter den derzeitigen Bedingungen im Strafvollzug nicht ausreichend gelebt werden“, kritisiert er (siehe Interview rechts). Das Fit-Machen für ein Leben ohne Kriminalität geschieht häufig erst bei der Bewährungshilfe, die bei frühzeitiger Entlassung von einem Richter verordnet werden kann. Für die Durchführung der Bewährungshilfe ist österreichweit der private Verein Neustart zuständig. Mehr als 14.000 Menschen wurden im Vorjahr im Zuge der Bewährungshilfe dabei unterstützt, ihr Leben ohne Kriminalität zu bewältigen. Zusätzlich nahmen knapp 1500 Personen nach ihrer Entlassung die freiwillige Haftentlassenenhilfe in Anspruch.

Neustart prüft auch, ob Personen für den überwachten Hausarrest infrage kommen und betreut die Träger von elektornischen Fußfesseln. Eine wichtige Rolle spielt Neustart auch beim Tatausgleich: 7467 Mal wurde im Vorjahr dieses Instrument der Diversion angeregt, das nur zur Anwendung kommt, wenn alle Beteiligten zustimmen. Mehr als 18.000 Beschuldigte und Opfer hat Neustart letztes Jahr durch Ausgleichsgespräche begleitet. (dol)

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