Ungeborener klagt Österreich

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Wenn ein noch ungeborenes Kind als Kläger aktenkundig wird, dann kann man das als fortschrittliche Entwicklung bezeichnen; dann hat einen der Alltag, bevor man ihn erlebt. Am 4. August 2008 war es aber so weit, Emil Karg erblickte das Licht der Welt.

Die Eltern Emils hatten für ihren noch ungeborenen Sohn den Rechtsanwalt Paul Sutterlüty als Kurator bestellt, der prompt eine Feststellungsklage gegen die Republik Österreich einbrachte. Die Vorarlberger Familie erwartete nämlich gerade ein behindertes Kind und sah durch die hiesige Rechtsprechung die Menschenwürde ihres Sohnes verletzt.

Hauptauslöser war das Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) aus dem Jahr 2007. Den Eltern eines Kindes, das mit schweren Fehlbildungen zur Welt gekommen war, wurde Schadenersatz für den gesamten Unterhalt ihres Kindes zugesprochen. Die Fehlbildung war bei der Untersuchung der Mutter in einem Kärntner Spital übersehen worden. Wären sie über das Ausmaß der Behinderung ihres Kindes aufgeklärt geworden, so die Eltern, dann hätten sie die Schwangerschaft sofort abgebrochen. Das Höchstgericht verurteilte die Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft zur Zahlung eines Mehrbedarfs und zum Ersatz des gesamten Unterhalts. – Die Kritik an diesem Urteil war groß: Der OGH betrachte das behinderte Kind als Schaden, Ärzte würden künftig exzessive Totalaufklärung betreiben, um sich vor Klagen zu schützen, und damit Ängste der Eltern schüren, so die Argumente.

Bestrebungen auf politischer Ebene

„Spina bifida“ lautete die Diagnose der Ärzte – Emil wird mit einem Wirbelspalt, einem offenen Rücken, zur Welt kommen. „Wir wollen erreichen, dass das Gericht feststellt, dass Emil durch die Anwendung des Schadenersatzrechts in seiner Ehre und Menschenwürde verletzt ist“, erklärte Sutterlüty damals. Durch die derzeitige Rechtsprechung bestehe die Gefahr, dass der Umgang mit ungeborenen Behinderten durch die Anwendung des Schadenersatzrechtes bestimmt werde. Mit der Klage sollte eine Änderung der Rechtslage bewirkt werden, eventuell die Einrichtung eines solidarischen Unterstützungsfonds: Eltern von behinderten Kindern sollen nicht mehr den Weg einer Schadenersatzklage beschreiten müssen, um finanzielle Hilfe für ihren Mehraufwand zu erhalten. Tatsächlich war das Echo auf die Klage groß: Eltern, Ärzte, kirchliche Institutionen und Verbände zeigten sich solidarisch, ein Initiativantrag der Vorarlberger ÖVP-Sozialsprecherin Gabriele Nussbaumer, eine Gesetzesänderung einzuleiten, wurde von allen Fraktionen unterstützt. Auch auf Bundesebene kamen positive Rückmeldungen von allen Parteien.

Emils Klage wurde im Frühjahr 2009 in erster Instanz aus formalen Gründen abgewiesen. Auch das Oberlandesgericht Wien wies die Klage in zweiter Instanz ab. Man habe daraufhin den Gang zum OGH überlegt, sich dann aber dagegen entschieden, auch um „Bestrebungen auf politischer Ebene nicht zu gefährden“, so Sutterlüty. „Uns war ja von vornherein klar, dass unser Ziel auf dem Gerichtsweg nicht zu erreichen ist“, erklärte der Anwalt. Man habe vielmehr einen Anstoß in der Politik bewirken wollen, was auch geglückt sei.

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