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Großbaustelle Pflege: Sozialminister Erwin Buchinger über das Gesamtkonzept, das bis Mitte 2008 stehen soll.

Die Furche: Herr Minister, während die umstrittene Regelung zur 24-Stunden-Betreuung auf ihre Bewährung wartet, wird im Sozialministerium an dem lange geforderten Pflege-Gesamtkonzept gearbeitet (siehe Kasten). Zu welchem Finanzierungsmodell tendieren Sie?

Erwin Buchinger: Momentan tendiere ich zu einer Pflegefinanzierung aus einer zweckgebundenen Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuerlast ist in Österreich sehr gering, die niedrigste in der EU. Auch aus Gründen der Steuergerechtigkeit wäre in diesem Bereich eine Erhöhung zumutbar. Weiters wird derzeit bei einem akuten Pflegefall im stationären Bereich und auch bei der 24-Stunden-Betreuung auf Vermögen zurückgegriffen. Mit einer Finanzierung durch eine Vermögensbesteuerung könnte man im Gegenzug auf diesen Zugriff verzichten.

Die Furche: Wäre die zweckgebundene Vermögenssteuer, die von Ihrem Koalitionspartner abgelehnt wird, die alleinige Finanzierungsquelle?

Buchinger: Wenn man bei einer zweckgebundenen Vermögensbesteuerung eine Größenordnung von einer Milliarde Euro einnehmen würde - was realistisch ist - dann wäre damit die Finanzierung der Pflege für die nächsten Jahre gesichert. Würde man die Vermögensbesteuerung in Österreich auf den EU-Durchschnitt anheben, dann wäre sogar ein Ertrag von drei Milliarden Euro zu lukrieren. Das könnte dann in einen Fonds eingebracht werden, der in den ersten Jahren Überschüsse erzielen würde, längerfristig aber die Mehrausgaben wegen der demografischen Entwicklung sichern könnte.

Die Furche: Wann könnte es zu der lange geforderten Erhöhung des Pflegegeldes kommen?

Buchinger: Ich möchte, dass das Pflegegeld schon 2009, nicht erst 2010 erhöht wird.

Die Furche: Laufend valorisiert, wie von Interessensgruppen gefordert?

Buchinger: Eine laufende Valorisierung ist im Regierungsprogramm nicht vorgesehen. In welchem Ausmaß, ob es linear über alle Pflegestufen, ob wir niedrigere oder die höheren Stufen stärker erhöhen - dazu erwarte ich mir von der Arbeitsgruppe Vorschläge.

Die Furche: Im Pflegebereich gibt es zur Zeit nur ein Minimum an Qualitätssicherung.

Buchinger: Bei der Qualitätssicherung geht es vor allem darum, bundesweit einheitliche Standards zu definieren. Die gibt es derzeit noch nicht. Wir haben im Bereich Qualitätssicherung im stationären Bereich ein Modellprojekt finanziert. Es machen alle Bundesländer außer Salzburg mit. Es geht um eine Zertifizierung von Seniorenwohn- und Pflegeheimen. Das schaut viel versprechend aus.

Die Furche: Wie schaut es mit Qualitätsstandards für die Pflege zuhause aus?

Buchinger: Wir brauchen auch Qualitätssicherung im Bereich der ambulanten und häuslichen Pflege. Bei der Pflege zuhause haben wir ein starkes Instrument der Qualitätssicherung: In Vereinbarung mit der Sozialversicherung der Bauern führen über hundert diplomierte Krankenschwestern/pfleger jährlich 15.000 Hausbesuche bei Pflegegeldbeziehern durch. Diese Pflegekräfte beraten und beurteilen den Pflegestatus. Nach diesen 15.000 Hausbesuchen kann gesagt werden, dass die Qualität der häuslichen Pflege und Betreuung eine sehr gute ist. Es gab ja zuletzt Berichte aus anderen Ländern über Mängel in der Pflege. Nach den bisherigen Informationen ist die Situation in Österreich deutlich besser. Wir wollen sie aber noch weiter verbessern.

Die Furche: Es gibt noch keine zentrale Stelle, welche die Qualitätssicherung überwacht?

Buchinger: Nein, es gibt derzeit nur Selbstverpflichtungen der einzelnen Häuser. Meine Zielsetzung ist es, in der angestrebten 15a-Vereinbarung über Standards auch die Qualitätssicherung festzuschreiben. Ich sage aber gleich, das ist kein Programm für die nächsten Monate. Das bedarf vieler Diskussionen mit den Ländern. Es wäre aber wünschenswert, wenn wir das noch in dieser Legislaturperiode schaffen würden.

Die Furche: Es kommt oft die Kritik, das Pflegesystem sei zu wenig flexibel (z.B. die strikte Trennung zwischen Pflege- und Betreuungs-Tätigkeiten). Was ist hier angedacht, um die Flexibilität bei den Pflegeberufen und -formen zu vergrößern?

Buchinger: Diese ist dringend erforderlich. Und zwar weniger in der stationären und ambulanten Betreuung, wo das jetzige System, das höchst arbeitsteilig ist, funktioniert. Es ist genau definiert, was eine diplomierte Kraft, eine Altenfachbetreuerin und eine Hilfskraft darf. Überhaupt nicht funktioniert diese Trennung in der 24-Stunden-Betreuung. Das Modell, das wir jetzt entwickelt haben, ist nur auf Betreuung beschränkt. Daher wäre es aus meiner Sicht geboten, dass man bei der Betreuung zuhause, wenn eine Person eine pflegebedürftige Person gut kennt, das Spektrum der Tätigkeiten ausweitet. Dahingehend habe ich Initiativen bei Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky gesetzt. In ihrem Ministerium liegt die Kompetenz über das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz.

Die Furche: In welchen Bereichen könnten Sie sich eine Aufweichung der Trennung zwischen Pflege- und Betreuungstätigkeiten vorstellen?

Buchinger: Wenn eine Betreuerin/ein Betreuer mit einer Heimhilfeausbildung den Pflegebedürftigen lange betreut, dann könnte diese/r auch die Körperpflege durchführen, beim Essen helfen, nicht aber bei Sondennahrung, und bei der Einnahme von Medikamenten nach ärztlicher Anleitung helfen.

Die Furche: Aber zur Zeit ist dieses Dilemma bei der 24-Stunden-Betreuung ungelöst.

Buchinger: Es ist tatsächlich ein Dilemma. Nur war es nicht möglich, es im Zuge des Gesetzes zur 24-Stunden-Betreuung zu lösen. Beim Gesundheits- und Krankenpflegegesetz spielen die Interessen vieler Berufsgruppen mit. Da hat die Frau Gesundheitsministerin - ich sage das als vorsichtige Kritik - ihren Beitrag bezüglich der berufsrechtlichen Fragen nicht geleistet. Leider ist dieser Bereich offen geblieben und sollte rasch miteinbezogen werden. Das derzeitige Modell geht davon aus, dass pflegende Angehörige da sind. Es wurde als Unterstützungsmodell für pflegende Angehörige konstruiert.

Die Furche: Es ist wohl Konsens, dass pflegende Angehörige entlastet werden müssen. Andererseits beklagen manche, dass ältere Menschen immer mehr alleine gelassen werden.

Buchinger: Die weitere Entlastung pflegender Angehöriger ist unabdingbar. Wir haben im letzten Jahr einen ganz wichtigen Schritt gesetzt: pflegende Angehörige werden ab Pflegestufe 5 in die volle kostenfreie Pensionsversicherung einbezogen. Wir haben auch Pilotprojekte laufen: Die Urlaubspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger. Da müssen noch Schritte folgen. Der flächendeckende Ausbau von Tagesbetreuungsstätten - Seniorengärten - ist ebenso ein ganz wichtiger Schritt zur Entlastung pflegender Angehöriger. Eine weitere Entlastung sehe ich im Bereich der Supervision und Beratung. Da gibt es Angebote, die von Betroffenen teilweise nicht genutzt werden …

Die Furche: Aus Zeitgründen …

Buchinger: … und weil die gepflegte Person nicht allein gelassen werden kann. Da wollen wir die Arbeit der Krankenschwestern, die zur Qualitätssicherung zu den Pflegegeldbeziehern nach Hause kommen, in diese Richtung ausbauen: Information und Beratung vor Ort.

Die Furche: Derzeit werden 80 Prozent der Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen gepflegt. Die Gesellschaft verändert sich, wie kann man auf diese Veränderungen reagieren?

Buchinger: Ich sehe die große Bereitschaft der Angehörigen zu pflegen. Wir haben vor drei Monaten dazu eine Untersuchung gemacht. Viele Menschen betonen, dass sie es selber wünschen, zuhause von Angehörigen gepflegt zu werden und dass sie auch dazu bereit sind, Nahestehende zu pflegen. Sie sehen freilich die Schwierigkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Notwendigkeit von unterstützenden Diensten. Bei letzteren kann ich unmittelbar tätig werden.

Die Furche: Und in der Frage der Vereinbarkeit?

Buchinger: Im Rahmen der Mindestsicherung soll Personen, die Pflegebedürftige ab Pflegestufe 3 betreuen, die Mindestsicherung (747 Euro brutto) gewährt werden. Wünschenswert wäre - aber das liegt in der Kompetenz von Minister Martin Bartenstein -, wenn Elternhospiz auch in Bezug auf einen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz ausgebaut wird. Wie bei der Pflege von kleinen Kindern soll es möglich sein, dass auch bei der Pflege von älteren Menschen ein Kündigungsschutz gewährt wird.

Das Gespräch führte Regine Bogensberger.

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