Verheerende Dunkelziffer

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Wie soll ein Staat mit einem Sexualstraftäter umgehen, nachdem dieser seine Haft verbüßt hat? In einem ersten Impuls würden auch die bedächtigsten Menschen wenig gegen Sexualstraftäterdateien oder gar gegen die "chemische" Kastration von Triebtätern einwenden.

Verständnis für derartige Verbrecher muss kein Mensch aufbringen, aber dennoch müssen präventive Maßnahmen mit Vorsicht gesetzt werden. Eine Sexualstraftäterdatei, wie sie Innenminister Günther Platter für Ende 2008 angekündigt hat, damit sich "ein Täter immer wieder beobachtet fühlt", ist bei näherer Betrachtung eher eine Maßnahme, die sich gut verkaufen, aber wenig kurz- und langfristige Wirkung erwarten lässt.

Die virtuelle "Fußfessel" wird zwar die polizeiliche Arbeit zur Ausforschung eines wieder zuschlagenden Ex-Häftlings erleichtern und in gewissem Maße ist es sinnvoll, die bereits bestehenden umfangreichen Polizeidatenbanken zu spezialisieren, aber es ist eher unwahrscheinlich, dass sich ein Triebtäter, der seine Tat kaum rational plant, von solch einer Datei abschrecken lässt. Man müsste eine Person rund um die Uhr beschatten. Weiters leuchtet jedem ein, dass sich ein Täter, der keine Chance auf Resozialisation sieht, in die Enge getrieben fühlt und dann noch eher mit Aggression reagiert. Damit kein Missverständnis entsteht: Das Strafmaß für Sexualtäter muss überdacht und hoch angesetzt werden. Nur unter strengen Auflagen und einem dauerhaften Begleitpflichtprogramm sollen solche Täter freikommen.

Der wichtigste Ansatzpunkt muss aber präventive Arbeit in den Familien sein. Die meisten der rund 6000 Fälle von Missbrauch und Vergewaltigung pro Jahr werden innerhalb der Familie begangen. Die Dunkelziffer ist sehr hoch. Diese Täter auszuleuchten, ist die wirkliche Herausforderung.

regine.bogensberger@furche.at

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