"Viele wagen gar nicht, nach Arbeit zu suchen"

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Klaus Voget, Präsident der

Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Dachverband für 73 Behindertenverbände), und Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich, über die

Integration behinderter Menschen am Arbeitsmarkt.

Die Furche: Meldungen, wonach nicht einmal der Bund die vorgeschriebene Behindertenbeschäftigungsquote erreicht, haben für Empörung gesorgt. Wie empört sind Sie?

Klaus Voget: Solche Meldungen tauchen jedes Jahr wieder auf - ohne dass sich etwas ändert. Es gibt im Bereich der Bundesverwaltung immer wieder Sünder, meines Wissens nach vor allem Unterrichts- und Innenministerium. Man sollte nicht fordern, dass die Wirtschaft die Quote einhält, wenn man selber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Martin Gleitsmann: Diese Tendenz, dass man zwar bei der Privatwirtschaft streng ist, aber die Dinge im öffentlichen Bereich anders handhabt, zieht sich durch alle Bereiche. Zuletzt wurden im Jahr 2001 die Beiträge in den Ausgleichstaxfonds um ein Drittel angehoben. Trotzdem gibt es viele Betriebe, auch im öffentlichen Dienst, wo die Pflichtstellen nicht besetzt sind. Man muss das Problem aber relativieren angesichts der Zahl der arbeitssuchenden Menschen mit Behinderung und der Zahl der Stellen, die zu besetzen wären. Hier gibt es eine gewaltige Diskrepanz. Aus der Statistik ergeben sich 30.000 offene Pflichtstellen. Wir haben aber laut AMS knapp 3.000 begünstigte Behinderte auf Arbeitssuche.

Voget: Tatsache ist aber, dass sich viele gar nicht dazu entscheiden auf Arbeitssuche zu gehen, weil die Rahmenbedingungen einfach nicht stimmen. Die Dunkelziffer ist hier hoch. Unter anderen Bedingungen wäre es sicher kein Problem, auch die 30.000 fiktiv errechneten Pflichtstellen mit behinderten Arbeitnehmern aufzufüllen. Dass so wenige die Arbeitssuche wagen, ist bedauerlich und hängt auch damit zusammen, dass das AMS sich nicht mehr in dem Ausmaß um behinderte Arbeitnehmer kümmert wie früher. Auch das AMS ist an Erfolgsquoten gebunden, und ein schwerbehinderter Arbeitnehmer ist natürlich viel schwieriger zu vermitteln als jeder andere.

Furche: Viele Politiker haben in den letzten Tagen eine deutliche Anhebung der Ausgleichstaxe gefordert. Würden Sie das begrüßen?

Voget: Ich denke, dass die Höhe der Taxe eine betriebswirtschaftlich relevante Größenordnung sein sollte. Man muss bedenken, dass nur größere Betriebe in die Einstellungspflicht hineinfallen, sodass so manches Großunternehmen die Ausgleichstaxe aus der Portokasse bezahlen kann. So gesehen würde eine Erhöhung der Ausgleichstaxen schon Sinn machen. Andererseits müsste das zusätzliche Geld auch wieder den Unternehmen zufließen.

Gleitsmann: Damit bekräftigt man den Strafcharakter, das halte ich nicht für den richtigen Weg. Wir haben subtilere Zugänge, den behinderten Menschen wirklich zu dem zu verhelfen, was sie wollen. Man könnte etwa Betriebe, die ohne Verpflichtung Menschen mit Behinderung anstellen, mit Förderungen unterstützen. Auf der anderen Seite müssen wir akzeptieren, dass es Branchen gibt, wo die Einstellung von Behinderten grundsätzlich schwierig ist- etwa in Taxiunternehmen. Grundsätzlich geht es aber um die Förderung der Beschäftigung behinderter Menschen. Deshalb sind wir auch dabei, bis Anfang 2005 eine Jobbörse für behinderte Menschen aufzubauen.

Furche: Viele Arbeitgeber - aber auch manche Betroffenen selbst - behaupten, der Kündigungsschutz würde Unternehmer davor abschrecken, Behinderte zu beschäftigen...

Voget: Ich leugne nicht, dass in einzelnen Fällen der Eindruck entstehen kann, der bestehende Kündigungsschutz sei ein Hindernis bei der Arbeitssuche. Würde es den Kündigungsschutz aber nicht geben, würde wohl am Arbeitsmarkt ein massiver Austausch stattfinden. Der Schutz hat unter den derzeitigen Rahmenbedingungen seine Berechtigung.

Gleitsmann: Ich halte den Kündigungsschutz grundsätzlich für überbewertet, allerdings glaube ich, dass er tatsächlich eine gewisse abschreckende Wirkung hat. Es wurden aber Verbesserungen erreicht. Der erhöhte Kündigungsschutz gilt nicht in den ersten sechs Monaten eines Dienstverhältnisses, und auch bei befristeten Verträgen ist das nicht der Fall. Es sollte aber auch für den Betroffenen möglich sein, den Feststellungsbescheid loswerden zu können, wenn er sich für ihn tatsächlich als Hindernis erweist. Momentan ist das nicht möglich.

Furche: Hindernisse in allen Lebensbereichen soll das neue Behindertengleichstellungsgesetz ausräumen. Die Grünen-Abgeordnete Theresia Haidlmayer hat den Gesetzesentwurf, der bis 24. September in Begutachtung ist, jedoch als "extrem zahnlos" bezeichnet. Teilen Sie ihre Einschätzung?

Voget: Jein. Man hat im Entwurf versucht, die von Amerika beeinflusste Variante der zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hineinzunehmen. Die Überlegung, dass jemand, der diskriminiert, auch schadenersatzpflichtig werden kann, ist interessant. Außerdem sollen von den Bundessozialämtern Schlichtungsstellen eingerichtet werden, wo man mit Hilfe von Mediatoren zu einer gütlichen Einigung kommen kann. Eine zweite Möglichkeit, die ich für interessant halte, ist die der Verbandsklage: Organisationen können also Musterprozesse führen. Insgesamt entlockt mir dieser Entwurf keinen Aufschrei der Begeisterung, aber ich glaube, das ist ein gangbarer Weg.

Furche: Was möchten Sie ändern?

Voget: Derzeit setzt der Schadenersatz auch voraus, dass das Verhalten eines Schädigers rechtswidrig und verschuldet sein muss. Es wird aber in manchen Fällen schwierig sein, ein Verschulden festzustellen. Ein Beispiel: Ein Restaurantbetreiber hat eine Betriebsanlagengenehmigung, in der nicht steht, dass er eine rollstuhlgerechte Toilette haben muss. Jetzt kommt ein Rollstuhlfahrer in sein Restaurant, kann dort nicht auf die Toilette gehen - und klagt. Der Restaurantbesitzer wird mit Recht sagen, dass ihm niemand eine barrierefreie Toilette vorgeschrieben hat.

Gleitsmann: Man muss aber einräumen, dass Barrierefreiheit nicht in allen Bereichen des Lebens so schnell hergestellt werden kann. Da braucht es Übergangsfristen. Es ist bereits weitgehend so, dass alles, was neu gebaut wird, barrierefrei sein muss. Zur Schlichtungsstelle: Das kann auch zu erheblichen Verzögerungen führen - aber wenn es dazu führt, Fälle vom Gericht fernzuhalten, hat das schon seine Berechtigung. Grundsätzlich muss man den Menschen nahebringen, dass es hier nicht um Leute geht, die auf Hilfe angewiesen sind, sondern dass es um Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen geht. Hier brauchen wir einen Paradigmenwechsel.

Furche: Diesen Paradigmenwechsel wollte man durch das vergangene "Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003" herbeiführen. Inwiefern ist das geglückt?

Voget: Ein Behindertenjahr ist höchstens ein Baustein dazu. Der aktuelle Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz ist darauf aufgebaut, dass es sich hier nicht um eine karitative Haltung des Staates, sondern um Bürgerrechte handelt. Insofern ist schon ein Paradigmenwechsel passiert.

Das Gespräch moderierten Doris Helmberger und Magdalena Miedl.

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