Vorsorge für den Ernstfall

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Seit 1. Juni steht sie für jeden vorsorglich denkenden Menschen zur Verfügung: die Patientenverfügung. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, rechtzeitig festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen ein Arzt im Fall späterer eigener Einwilligungsunfähigkeit unterlassen soll. Zwei Arten von Patientenverfügungen wurden vom Gesetzgeber eingeführt: die "verbindliche", die von einem Notar, Rechtsanwalt oder Patientenanwalt beurkundet werden muss und auf Grund der genauen Beschreibung der abgelehnten Eingriffe eine ärztliche Beratung voraussetzt. Und die "beachtliche", die dem behandelnden Arzt als Richtschnur dient. "Wir raten zur beachtlichen", meint Hildegard Teuschl vom Dachverband Hospiz Österreich. "Es lässt sich in gesunden Tagen ja leicht sagen: Ich will keine Magensonde. Aber wenn die Leute gut betreut sind, dann wollen sie das sehr wohl."

Das Interesse an Patientenverfügungen ist enorm. Rund 10.000 Anfragen hat etwa der Niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger bisher registriert. "Mit diesem großen Echo haben wir eigentlich nicht gerechnet", erzählt er. Auch die Infobroschüren von Hospiz Österreich gehen bereits in die zweite Auflage. "Die eigentliche Großtat ist aber, dass es in Österreich gelungen ist, ein gemeinsames Patientenverfügungs-Formular zu entwickeln", freut sich Hildegard Teuschl. "In Deutschland gibt es 200 verschiedene."DH

Infos zur Patientenverfügung bietet der Dachverband Hospiz Österreich (www.hospiz at) sowie die NÖ Patienten-und Pflegeanwaltschaft ( www.patientenanwalt.com)

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