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Während die Patientenverfügung dazu dient, ein Höchstmaß an Autonomie in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu garantieren, soll die so genannte Vorsorgevollmacht größtmögliche Selbstbestimmung in rechtlichen Fragen sicherstellen. Tatsache ist, dass die Zahl der demenzkranken Personen - auf Grund der steigenden Lebenserwartung - stetig zunimmt. Gerade solch ältere, geistig beeinträchtigte Menschen sind aber oft nicht in der Lage, ihre Geschäfte allein zu führen. Entsprechend groß ist die Zahl an Sachwalterschaften: Derzeit werden rund 35.000 Österreicherinnen und Österreicher von einem gerichtlich bestellten Sachwalter vertreten - Tendenz steigend.

Keine "Entmündigung"

Um diese teilweise "Entmündigung", die oft genug Probleme mit sich bringt, von vornherein zu verhindern, empfehlen Österreichs Notare, noch im Vollbesitz der geistigen Kräfte eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Eine solche Vollmacht regelt unter anderem, wer in welchem Umfang Bankgeschäfte erledigt, wer für die Wohnung und die Bezahlung der Miete sorgt, welche medizinischen Behandlungsgmöglichkeiten in welchem Spital ergriffen oder ausgeschlossen werden sollen bzw. wer die Obsorge für minderjährige Kinder übernimmt. Wurde rechtzeitig ein Stellvertreter dazu ermächtigt, kann eine Sachwalterbestellung vermieden werden.

Einfache Vorsorgevollmachten sind laut Klaus Woschnak, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, ab etwa 200 Euro beim Notar zu bekommen. Eine elektronische Registrierung (Kostenpunkt: 18,50 Euro) stellt sicher, dass diese Vollmacht zum gegebenen Zeitpunkt auch gefunden wird.

DH/APA

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