Was ist moralisch erlaubt?

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Erklärung der Päpstlichen Akademie für das Leben in Rom über den Umgang mit menschlichen embryonalen Stammzellen.

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Erklärung der Päpstlichen Akademie für das Leben in Rom über den Umgang mit menschlichen embryonalen Stammzellen.

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Dieses Dokument soll ein Beitrag zu der Diskussion sein, die in der wissenschaftlichen und ethischen Fachliteratur und in der Öffentlichkeit über die Herstellung und Verwendung von embryonalen Stammzellen geführt wird. Was deren Grenzen und Erlaubtheit anbelangt, scheint die Diskussion immer mehr zu eskalieren, so dass eine Reflexion über die ethischen Implikationen geboten ist.

Im ersten Teil werden hier kurz die neuesten wissenschaftlichen und biotechnologischen Erkenntnisse über die Stammzellen, ihre Erzeugung und Verwendung dargelegt. Der zweite Teil beleuchtet die schwerwiegenden ethischen Probleme, die aus diesen neuen Entdeckungen und Anwendungen erwachsen.

Wissenschaftliche Aspekte Im allgemeinen versteht man unter Stammzelle - obwohl einige Aspekte noch geklärt werden müssen - eine Zelle, die folgende Eigenschaften hat: 1. das Vermögen zu einer unbegrenzten Selbsterhaltung, das heißt, sich zu vermehren, aber nicht zu differenzieren; und 2. die Fähigkeit, vorübergehende Keimzellen mit begrenzter Vermehrungsfähigkeit zu bilden, aus denen ausdifferenzierte Populationen von Zellen (Nerven-, Muskel, Blutzellen usw.) entstehen. Seit etwa dreißig Jahren sind diese Zellen ein weites Forschungsfeld für adulte (1) und embryonale Gewebe sowie für In-vitro-Kulturen embryonaler Stammzellen von Versuchstieren (2). Aber die allgemeine Aufmerksamkeit gilt seit kurzem einem neuen Forschungsziel: der Herstellung von menschlichen embryonalen Stammzellen.

Die menschlichen embryonalen Stammzellen Die Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen (ES, ESc, Embryo Stem Cells) erfordert heute: 1) die Herstellung von menschlichen Embryonen und/oder die Verwendung der nach der In-vitro-Befruchtung überzähligen oder eingefrorenen; 2) die Entwicklung dieser Embryonen bis zum Blastocystenstadium; 3) die Zellentnahme aus der Blastocyste oder aus dem Inneren des Zellhaufens (ICM), was die Zerstörung des Embryos zur Folge hat; 4) das Züchten in Zellkultur auf einer Schicht von bestrahlten Mäusefibroblasten (feeder) in einem geeigneten Medium, wo sie sich vermehren; 5) die gewonnenen Zellkolonien kontinuierlich in Kultur halten, was zur Bildung von Zellreihen führt, die imstande sind, sich grenzenlos zu vermehren und Monate und Jahre hindurch die Eigenschaften von embryonalen Stammzellen beizubehalten.

Diese embryonalen Stammzellen sind aber nur der Ausgangspunkt für die Gewinnung von differenzierten Zellreihen, das heißt von Zellen, die die Eigenschaften besitzen, die sie in den jeweiligen Geweben (Muskeln, Nerven, Haut, Blut, Keimgewebe usw.) annehmen. Die Herstellungsmethode steht noch nicht fest, aber die Inokulation von menschlichen ES in Versuchstieren (Mäusen) oder ihre In-vitro-Kultur auf Nährboden bis zur Konfluenz haben gezeigt, dass sie imstande sind, differenzierte Zellen zu erzeugen, die bei normaler Entwicklung aus drei verschiedenen embryonalen Ausfaltungen entstehen: der entodermalen (Darmepithel), der mesodermalen (Knorpel, Knochen, glatte und quergestreifte Muskel) und der exodermalen (Neuralepithel, Schuppenepithel).

Diese Ergebnisse haben die wissenschaftliche, biotechnologische, medizinische und pharmakologische Welt, aber auch die Welt des Handels und der Massenmedien aufgerüttelt. Man hofft vor allem, dass die Anwendungsmöglichkeiten neue und sicherere Wege eröffnen, die für die Heilung schwerer Krankheiten seit Jahren gesucht werden . Aber vor allem die politische Welt horchte auf.

In den Vereinigten Staaten, besonders im Kongreß, der sich über lange Zeit dagegen stellte, mit Bundesmitteln Forschungen zu unterstützen, bei denen Embryonen vernichtet wurden, gab es Reaktionen: Unter anderen übten die NIH (National Institutes of Health) starken Druck aus, um wenigstens die Finanzierung der Verwendung von Stammzellen, die von privaten Gruppen hergestellt werden, zu erlangen; das NBAC (National Bioethics Advisary Committee), das von der Bundesregierung zum Studium des Problems eingerichtet worden war, hat empfohlen, öffentliche Mittel nicht nur für die Forschung an embryonalen Stammzellen, sondern auch für deren Herstellung zu genehmigen; man besteht sogar darauf, dass das gesetzliche Verbot über die Verwendung von Bundesmitteln für die Forschung an menschlichen Embryonen endgültig aufgehoben werde.

Dieselben Bestrebungen sind auch in England, Japan und Australien im Gang.

Das therapeutische Klonen Es war klar, dass die therapeutische Verwendung der ES als solche große Gefahren mit sich bringen würde, weil sie, wie man bei Mäuseversuchen festgestellt hatte, krebsfördernd sind. Also wäre es notwendig gewesen, spezielle Reihen von differenzierten Zellen je nach Bedarf zu gewinnen; und die dafür verfügbare Zeit schien nicht knapp. Doch auch wenn es gelungen wäre, hätte man keineswegs sicher sein können, dass bei der therapeutischen Inokulation oder Implantation keine Stammzellen mit den entsprechenden Risiken auftreten. Außerdem wäre eine weitere Behandlung nötig gewesen, um die immunologischen Abwehrreaktionen zu überwinden. Deshalb wurden drei Wege für das therapeutische Klonen vorgeschlagen mit dem Ziel, pluripotente menschliche embryonale Stammzellen mit einer ganz bestimmten genetischen Information zu gewinnen, woraus sich dann die gewünschte Differenzierung ableiten ließe.

1. Übertragung eines Zellkerns eines gegebenen Subjekts in eine entkernte menschliche Eizelle; embryonale Entwicklung bis zum Blastocystenstadium und Verwendung der Zellen aus dem Inneren des Zellhaufens (ICM) der Blastocyste, um die ES und aus ihnen die gewünschten differenzierten Zellen zu gewinnen.

2. Übertragung eines Zellkerns eines gegebenen Subjekts in die Eizelle eines anderen Organismus. Wenn das gelingt, müsste es vermutlich zur Entwicklung eines menschlichen Embryos führen, der wie im vorgenannten Fall verwendet werden kann.

3. Reprogrammierung des Zellkerns eines gegebenen Subjekts, indem die ES-cytoplast mit einer somatischen Zelle karyoplast verschmolzen wird, so dass ein "cybrid" gewonnen wird. In dieser Richtung sind Versuche im Gang. Aber auch dieser Weg scheint eine vorausgehende Herstellung von ES aus menschlichen Embryonen zu erfordern.

Beim jetzigen Sachstand zielt die wissenschaftliche Forschung vor allem auf den ersten Weg ab, doch es ist offensichtlich, dass - wie wir noch sehen werden - alle drei ins Auge gefassten Lösungen vom moralischen Standpunkt aus inakzeptabel sind.

Die "erwachsenen" Stammzellen Die Forschung über Stammzellen des Erwachsenen (ASC - Adult Stem Cells) in den vergangenen dreißig Jahren hat klar ergeben, dass im Gewebe des Erwachsenen Stammzellen vorhanden sind, die aber nur eigene Zellen eines bestimmten Gewebes bilden können. Das heißt, man hielt ihre Reprogrammierung nicht für möglich. In den letzten Jahren wurden hingegen in verschiedenen menschlichen Geweben auch pluripotente Stammzellen entdeckt : im Rückenmark (HSCs), im Gehirn (NSCs), im Mesenchyn (MSCs) verschiedener Organe und im Blut der Nabelschnur (P/CB, placental, Cord Blood).

Diese pluripotenten Stammzellen sind fähig, mehrere Zelltypen, hauptsächlich Blut-, Muskel- und Nervenzellen zu bilden. Es gelang, sie zu erkennen, zu selektieren und so weit zu entwickeln, dass sie mit Hilfe von wachstumsfördernden Faktoren und regulierenden Eiweißstoffen reife Zelltypen bilden. Bemerkenswerte Fortschritte wurden erzielt bei Versuchen mit den neuesten gen- und biotechnischen Molekularmethoden zur Analyse des genetischen Programms und dessen Wirkweise in den Stammzellen und zur Überführung der gewünschten Gene in Stamm- oder Keimzellen, die nach Einpflanzung fähig sind, die ursprünglichen Funktionen des erkrankten Gewebes wiederherzustellen. Ausgehend von einigen im Anhang angegebenen Arbeiten ist darauf hinzuweisen, dass beim Menschen die Stammzellen des Rückenmarks, in dem alle Blutzellen gebildet werden, das Molekül CD 34 als Erkennungszeichen besitzen. Sie können im Reinzustand die ganze Population der Blutzellen in Patienten, die äußerst hochdosierte Bestrahlung und Chemotherapie erhalten, mit einer Geschwindigkeit regenerieren, die der Menge der verwandten Zellen entspricht. Zudem hat man schon Hinweise für den Weg, die Entwicklung von Nervenstammzellen (NSCs) zu steuern - darunter das Neuroregulin und das osteomorphogenetische Protein 2 (BMP2, Bone Morphogenetic Protein 2) -, die die NSCs dazu bringen können, dass sie Neuroglia (Bindegewebszellen der Stützsubstanz des Nervensystems, die Myelin herstellen) oder auch glatter Muskel werden.

Der vorsichtige Optimismus, den viele der genannten Arbeiten am Ende wecken, ist ein Zeichen dafür, wie sehr man sich eine erfolgversprechende Therapie mit "erwachsenen Stammzellen" bei vielen Pathologien erhofft. D.J. Watt und G.E. Jones bekräftigen: "Die Muskelstammzellen der embryonalen und erwachsenen Mioblastlinie können äußerst wichtige Zellen für die unterschiedlichen Gewebe und der Schlüssel für zukünftige Therapien von Krankheiten werden, die nicht myogenen Ursprungs sind (S. 93). J.A. Nolta und D.B. Kohn betonten: "Die Fortschritte in der Anwendung der genetischen Überführung bei den Blut bildenden Stammzellen haben zu klinischen Versuchen angeleitet. Von ihren Ergebnissen hängt die zukünftige Entwicklung ab. Die Gentherapie wird es ermöglichen, genetische und erworbene Krankheiten ohne die Komplikation der Verpflanzungen von fremdstämmigen Zellen zu behandeln" (S. 460).

D.L. Clarke und J. Frisen unterstreichen: "Diese Studien lassen vermuten, dass die Stammzellen in den verschiedenen "erwachsenen" Geweben den menschlichen embryonalen Zellen viel ähnlicher sind, als bisher vermutet wurde. Sie können in manchen Fällen ein ganz ähnliches Programm besitzen." Und weiter: "Die Studien zeigen, daß erwachsene Nervenzellen eine große Entwicklungsfähigkeit besitzen und möglicherweise bei vielen Krankheiten zur Gewinnung vielfältiger Zelltypen für die Verpflanzung bei verschiedenen Krankheiten verwendet werden."

Alle diese erzielten Fortschritte und Ergebnisse auf dem Gebiet der Stammzellen des Erwachsenen (ASC) zeigen nicht nur ihre große Plastizität, sondern auch ihre vielseitige Verwendbarkeit, die sich eigentlich nicht von derjenigen der embryonalen Stammzellen (ES) unterscheidet, denn die Plastizität hängt zum Großteil von einer genetischen Information ab, die neu programmiert werden könnte.

Natürlich ist es noch nicht möglich, die therapeutischen Ergebnisse, die durch die Verwendung von embryonalen Stammzellen und "erwachsenen" Stammzellen erzielt bzw. erwartet werden, miteinander zu vergleichen. Mit letzteren werden schon in vielen pharmazeutischen Firmen klinische Versuche gemacht , die erfolgversprechend sind und für die mehr oder weniger nahe Zukunft zu großen Hoffnungen berechtigen. Obwohl bei den ersteren viele Versuche gute Ergebnisse erwarten lassen, erfordert ihre Anwendung im klinischen Bereich gerade auf Grund der damit verbundenen schwerwiegenden ethischen und rechtlichen Probleme ein nochmaliges ernstes Nachdenken und ein großes Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Würde eines jeden Menschen.

Ethische Probleme In diesem Dokument sollen kurz die ethischen Hauptprobleme, die aus diesen neuen Technologien erwachsen, formuliert und die Antwort angezeigt werden, die aus einer aufmerksamen Betrachtung des menschlichen Subjekts vom Augenblick seiner Empfängnis an erwächst; eine Betrachtung, auf der die vom kirchlichen Lehramt bekräftige und vorgelegte Stellungnahme fusst.

Das erste ethische Problem, das grundlegend ist, kann so formuliert werden: "Ist es moralisch erlaubt, für die Gewinnung von ES lebende menschliche Embryone herzustellen und/oder zu verwenden"?

"Die Antwort ist negativ", aus folgenden Gründen: 1. Auf Grund einer vollständigen biologischen Analyse ist der menschliche Embryon von der Verschmelzung der Keimzellen an ein menschliches Subjekt mit einer ganz bestimmten Identität, das sich von diesem Zeitpunkt an kontinuierlich entwickelt und in keinem nachfolgenden Stadium als einfache Zellmasse betrachtet werden kann.

2. Daraus folgt: Als menschliches Individuum hat es das Recht auf eigenes Leben. Deshalb ist jeder Eingriff, der nicht zum Wohl des Embryos geschieht, ein Akt, der dieses Recht verletzt. Die Moraltheologie hat seit jeher gelehrt, dass im Fall des "ius certum tertii" das System des Probabilismus nicht anwendbar ist.

3. Deshalb ist das Herausnehmen der inneren Zellmasse (ICM) der Blastozyste, das den menschlichen Embryo schwer und unwiderruflich schädigt, indem es seine Entwicklung abbricht, ein schwer unmoralischer und deshalb völlig unerlaubter Akt.

4. Kein noch so gut gemeinter Zweck kann einen Eingriff wie die Verwendung der Stammzellen rechtfertigen, die aus anderen differenzierten Zellen gewonnen werden konnten mit Blick auf erfolgversprechende therapeutische Maßnahmen. Ein guter Zweck macht eine in sich schlechte Tat nicht gut.

5. Für den Katholiken wird diese Haltung durch das Lehramt der Kirche bekräftigt, denn in der Enzyklika Evangelium vitae heißt es (auch unter Bezugnahme auf die Instruktion Donum vitae der Kongregation für die Glaubenslehre): Die Kirche hat "stets gelehrt und lehrt noch immer, dass der Frucht der menschlichen Zeugung vom ersten Augenblick ihrer Existenz an jene unbedingte Achtung zu gewährleisten ist, die dem Menschen in seiner leiblichen und geistigen Ganzheit und Einheit moralisch geschuldet wird: 'Ein menschliches Geschöpf ist von seiner Empfängnis an als Person zu achten und zu behandeln, und deshalb sind ihm von jenem Augenblick an die Rechte einer Person zuzuerkennen, als deren erstes das unverletzliche Recht auf Leben angesehen wird, dessen sich jedwedes unschuldige menschliche Geschöpf erfreut'" (Nr. 60).

Kein therapeutisches Klonen mit Embryos Das zweite ethische Problem lässt sich so formulieren: Ist es moralisch erlaubt, das sogenannte "therapeutische Klonen" durchzuführen mit Hilfe der Herstellung von geklonten menschlichen Embryonen und ihrer nachfolgenden Zerstörung, um ES zu gewinnen?

"Die Antwort ist negativ", aus folgendem Grund: Jede Art von therapeutischem Klonen, welche die Herstellung von menschlichen Embryonen und der nachfolgenden Zerstörung der erzeugten Embryonen, aus denen Stammzellen gewonnen werden, einschließt, ist unerlaubt. Es ergibt sich also die zuvor dargelegte ethische Frage, die nur mit nein beantwortet werden kann.

Das dritte ethische Problem kann so formuliert werden: Ist es moralisch erlaubt, die ES und die aus ihnen gewonnenen differenzierten Zellen zu verwenden, die gegebenenfalls von anderen Forschern geliefert werden oder im Handel erhältlich sind?

"Die Antwort ist negativ", aus folgendem Grund: Über die (formale oder nicht formale) Mitbeteiligung an der moralisch unerlaubten Intention des Ersthandelnden hinaus liegt im untersuchten Fall eine material sehr nahe Kooperation (cooperatio materialis proxima) in der Herstellung und Manipulation menschlicher Embryonen von seiten des Herstellers oder Lieferanten vor.

Erwachsene Stammzellen als Alternative Zusammenfassend kann man sagen: Die Schwere und der Ernst des ethischen Problems, das aus der Absicht erwächst, die Herstellung und/oder Verwendung von menschlichen Embryonen auf das Forschungsgebiet des Menschen auszudehnen, treten auch in humanitärer Hinsicht ganz klar zutage. Die Möglichkeit, "erwachsene" Stammzellen zu demselben Zweck wie embryonale Stammzellen zu verwenden, steht als Tatsache fest, auch wenn auf beiden Gebieten noch viele weitere Schritte nötig sind, ehe man davon klare und eindeutige Ergebnisse sieht. Diese Möglichkeit zeigt den vernünftigsten und menschlichsten Weg auf, den es zu beschreiten gilt, will man einen rechten und wahren Fortschritt erzielen in diesem neuen Bereich, der sich für die Forschung und die vielversprechenden therapeutischen Anwendungen öffnet. Auf diese richten sich zweifellos die Hoffnungen eines beträchtlichen Teils der leidenden Personen.

Der Präsident Prof. Juan de Dios Vial Correa Der Vizepräsident Erzbischof Elio Sgreccia, Vatikanstadt, 25 August 2000.

Thema: Leben Klonen, Biotechnologie, Gentechnik - die Debatte über diesbezügliche ethische Fragen ist in vollem Gang, auch unter Katholiken. Die furche dokumentiert dazu die von der Päpstlichen Akademie für das Leben in Rom im August 2000 abgeschlossene, jüngst auf deutsch erschienene "Erklärung über die Herstellung sowie die wissenschaftliche und therapeutische Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen".

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