Was ist Rückkehrhilfe?

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Rückkehrhilfe wird in Österreich seit 1998 jenen Asylwerbenden angeboten, die entweder einen negativen Asylbescheid erhalten haben oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und freiwillig wieder in ihr Heimatland ausreisen wollen. Darüber hinaus können auch Personen, die einen Aufenthaltsstatus gemäß Asylgesetz haben (etwa Konventionsstatus oder Subsidiärer Schutz) oder sich "illegal" im Land aufhalten, Rückkehrberatung in Anspruch nehmen. (Letztere müssen, um weiterhin Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ihre Daten ab sofort dokumentieren lassen wie alle anderen auch.) Durchgeführt wird die Beratung vom "Verein Menschenrechte Österreich" und von der Caritas - im Auftrag des österreichischen Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. Für Afghanistan, Irak, Iran, Marokko, Nigeria, Pakistan, die Russische Föderation und Somaliland gibt es spezielle Unterstützungsprogramme, welche die Rückkehrer bei der Reintegration im Herkunftsland unterstützen und einen Neustart erleichtern sollen. Ausführende Organisation vor Ort ist die seit 1952 bestehende "Internationale Organisation für Migration"(IOM). Sie hat 2015 um 40 Prozent mehr Außerlandesbringungen organisiert als im Jahr zuvor.

Weitere Informationen:

www.bfa.gv.at/return/ sowie www.caritas.at (Hilfe & Beratung)

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