Wer eine Reise tut, kann viel erleben ...

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Welch ein Alptraum! Monatelange Vorfreude auf den Urlaub, und dann dieser schreckliche Unfall! Damit nicht genug. Kaum ist das Ärgste überstanden kommt der nächste Schock: Wie und mit was die horrenden Spitals- und Behandlungskosten bezahlen?

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Welch ein Alptraum! Monatelange Vorfreude auf den Urlaub, und dann dieser schreckliche Unfall! Damit nicht genug. Kaum ist das Ärgste überstanden kommt der nächste Schock: Wie und mit was die horrenden Spitals- und Behandlungskosten bezahlen?

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In den Sommermonaten Juli und August des Vorjahres sind beim ÖAMTC-Euronotruf 17.500 Hilferufe eingelangt. 200 Österreicher mußten ihren Urlaub wegen eines Unfalles oder einer plötzlichen Erkrankung sogar abbrechen, 40 Prozent mehr als noch in der Hauptreisezeit des Jahres davor. Tendenz weiter steigend. Wie also sich absichern? Und was und wann zahlt die Krankenkasse?

In Ländern, die dem Europäischen Wirtschaftsraum - kurz EWR - angehören ist im Falle einer plötzlichen Erkrankung eine kostenlose Behandlung durch die ausländische Krankenkasse garantiert, vorausgesetzt man hat sich vor Antritt der Reise vom Dienstgeber einen Auslandsbetreuungsschein geholt. Das reicht - unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Betreuungsschein gilt lediglich als Nachweis über die österreichische Krankenversicherung und muß vor einer notwendigen ärztlichen Behandlung dem ausländischen Krankenversicherungsinstitut übergeben werden, das dann eine Art "Patientenschein" ausstellt. Besteht dazu keine Möglichkeit - wenn etwa die nächste Vertragseinrichtung meilenweit vom Urlaubsort entfernt ist - dann heißt es zahlen.

Doch auch mit "Patientenschein" geht nicht immer alles glatt. Er ermöglicht zwar am Aufenthaltsort Arzt, Medikamente oder ein Spital auf Kosten der SVA (Sozialversicherungsanstalt) in Anspruch zu nehmen, doch es muß ein Arzt gewählt werden, der mit der Kasse einen Vertrag hat. Zudem kann es passieren, daß "trotz Abkommen und umgeschriebenen Krankenschein darüber hinausgehende Kosten verrechnet werden", warnt Wolfgang Decker von der ÖAMTC-Reise-Information. Auch dann hilft nur zahlen, Rechnungen und Bestätigungen mitnehmen, zu Hause der Krankenkasse vorlegen und hoffen, daß der Restbetrag nicht allzu groß ist.

In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht - Tschechien, Ungarn, Polen, Rußland und der Slowakei, aber auch dem Baltikum und der Schweiz - muß der Reisende die Behandlungskosten auf alle Fälle selbst bezahlen. Die heimische SVA vergütet dann den Betrag, den eine private, im Inland erfolgte Behandlung ausmachen würde. "Das ist aber oft nur ein Bruchteil der Forderung" warnt Decker.

Herzinfarkt in USA Damit die SVA die ausländischen Honorarnoten anerkennt ist es wichtig, daß die Leistungen detailliert angeführt sind, fremdsprachige Rechnungen gut lesbar und mit deutlichem Stempelaufdruck der Behandlungsstelle versehen sind. Honorarnoten, die wegen Unlesbarkeit nicht übersetzt werden können oder aus denen die Behandlungsstelle nicht ersichtlich ist, werden von der SVA nicht vergütet!

Ohne Umschreiben und hoffentlich auch Selbstbehalt geht es in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens und der Türkei. Mit diesen Staaten außerhalb des EU/EWR-Gebietes bestehen ebenfalls Abkommen über Soziale Sicherheit und eigene Formulare, die direkt beim ansässigen Arzt vorlegt werden können.

Immer mehr Urlauber zieht es in die Ferne, in Länder mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen. Die Folgen bekam ein 68jähriger Oberösterreicher zu spüren. Er hatte im Yellowstone-Nationalpark in Amerika einen Herzinfarkt erlitten. Die Kosten für den Spitalsaufenthalt in den USA beliefen sich auf 150.000 Schilling. Der Satz, den die Gebietskrankenkasse für solche Fälle bietet: Rund 18.000 Schilling, informiert Decker.

Bei Fernreisen sollte man daher unbedingt privat vorsorgen. Das gilt ganz besonders für den Heimtransport im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalles. Die SVA übernimmt nämlich nur die Kosten, "wenn eine Wiederherstellung des Gesundheitszustandes in absehbarer Zeit durch eine Behandlung am Urlaubsort oder in dessen Nähe nicht möglich gewesen wäre". Und dann wird auch nur jener Betrag vergütet, der beim Transport "auf dem Boden" ab der Staatsgrenze anfallen würde. Die SVA empfiehlt daher, privat vorzusorgen und eine spezielle "Rückholversicherung" abzuschließen. Privatversicherungen werden von nahezu allen Versicherungsunternehmen und Reisebüros angeboten.

Als Inhaber einer Kreditkarte sind sie aus dem Gröbsten raus. Als Service bieten die Kreditkartenfirmen ein Reiseversicherungspaket, das neben Unfall- und Behandlungskosten auch die Ambulanzflugkosten abdeckt. Lesen Sie jedoch die Vertragsbedingungen genau durch! Damit Versicherungsschutz besteht, darf beispielsweise die Benützung der Karte nicht länger als zwei Monate zurückliegen, oder es müssen die Reisekosten mit der Kreditkarte bezahlt werden. Rundum versorgt sind die Mitglieder der großen heimischen Autofahrerclubs. Der ÖAMTC-Schutzbrief und der ARBÖ-Europa-Sicherheitspaß garantieren Krankenrückholung aus dem Ausland, Fahrzeugrückholdienst, Pannenhilfe, Abschleppung im In- und Ausland, Mietwagendienst und vieles mehr. Der Schutz erstreckt sich neben Österreich auf ganz Europa, die Mittelmeer-Anrainerstaaten, die Azoren, die Kanarischen Inseln und Madeira und gilt für die ganze Familie Bleibt noch die Frage nach den Kosten. Die Sicherheitspakete der Autofahrerclubs sind ein Jahr gültig. Dafür sind zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag rund 300 Schilling zu bezahlen. Weltschutz bieten beide Clubs ihren Mitgliedern um knapp 500 Schilling für ein Monat.

Die Reiseschutzkarte der Ärzteflugambulanz, gültig für ein Jahr, kostet zwischen 680 und 2.800 Schilling, je nach dem ob sich der Schutz auf eine Einzelperson oder auf die ganze Familie, Europa oder die ganze Welt erstreckt.

Versicherungsunternehmen staffeln die Prämien nach Reisedauer, Reiseziel und Leistungsumfang. Ausschlaggebend für die Höhe der Prämie ist auch hier, ob der Versicherungsschutz für eine Person oder die ganze Familie abgeschlossen wird. Es lohnt sich, mehrere Offerte zu vergleichen. Das billigste Angebot muß nicht unbedingt den Schutz bieten, den man sich für den Fall der Fälle wünscht.

Genau kalkulieren Die Statistik der Ärzteflugambulanz zeigt, daß bei jüngeren Menschen Rückholtransporte vor allem nach Unfällen durchgeführt werden müssen, bei älteren Reisenden sind es Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und so weiter. Ein längerer Spitalsaufenthalt ist oft wegen der schlechteren medizinischen Versorgung in den Urlaubsländern nicht zumutbar.

Ein möglichst rascher und unbürokratischer Ambulanzflug in die Heimat ist oft die einzige - nicht selten lebensrettende - Alternative. Dies sollte bei Abschluß einer Versicherung bedacht werden, zumal die Bedingungen unter denen Krankenrücktransporte durchgeführt und bis zu welcher Höhe die Kosten dann auch tatsächlich abgedeckt werden, im Ernstfall von Bedeutung sind. Das gleiche gilt für die Übernahme der Krankenhauskosten, der Arzthonorare und Medikamente und einer Hubschrauberbergung nach einem Unfall im Ausland.

Laut Statistischem Zentralamt machen rund 40 Prozent der Österreicher mindestens einmal im Jahr Urlaub. Mehr als die Hälfte der Erholungssuchenden bevorzugen Reiseziele im Ausland.

Wer gründlich vorsorgen will und in Länder reist, mit denen keine bilateralen Abkommen über Soziale Sicherheit bestehen, dem bleibt nur die Eigenvorsorge.

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