Zeitplan für die virtuelle Krankenakte

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Der Zeitplan steht schon, aber noch gibt es kein Gesetz. Für den Jahreswechsel wurde der überarbeitete Entwurf von Gesundheitsminister Alois Stöger über die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) erwartet. Doch bis jetzt wurde er nicht vorgelegt. Noch bis zu drei Monate könnte es dauern, bis das Gesetz auf dem Tisch liegt, meint die oberste ELGA-Beauftragte Susanne Herbek. Ist die Hürde erstmal überwunden, könnten Mitte 2013 erste Schritte umgesetzt werden.

Anfang 2015 will Stöger eine ELGA-Verpflichtung für Vertragsärzte, Spitäler und Pflegeeinrichtung einführen, zwei Jahre später auch für Privatkrankenhäuser. Dann sollen Befunde und gesundheitsrelevante Dokumente wie Entlassungsbriefe oder Medikamentenübersichten von allen Patienten elektronisch gespeichert und für Ärzte und die Patienten selbst abrufbar sein. Patienten können entscheiden, ob sie ihre Daten speichern lassen wollen. Aber wer nicht widerspricht, ist automatisch bei ELGA dabei.

Das Gesundheitsministerium verspricht den Patienten mehr Sicherheit und höhere Behandlungsqualität. Auch Doppelbefunde und -medikationen sollen durch ELGA vermieden werden. Datenschützer hingegen warnen vor dem zentralisierten Zugriff auf Gesundheitsinformationen. 130 Millionen Euro soll die Umstellung in den Jahren 2010 bis 2017 kosten. Danach rechnet man mit laufenden Kosten von 18 Millionen pro Jahr, hofft aber gleichzeitig auf eine Kostendämpfung von jährlich 129 Millionen Euro.

Die ersten Beschlüsse zu ELGA stammen übrigens aus dem Jahr 2006. Mit ein Grund für die Verzögerung des Gesetzes könnte, wie so oft bei großen Vorhaben, ein Wahlkampf sein: Im Frühling wählen die Ärzte ihre Kammervertreter. (apa/red)

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