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Zwei Ehepaare: Die beiden Männer gleich alt und im gleichen Beruf tätig (z. B. Maurer), die beiden Frauen ebenfalls gleich alt und im gleichen Beruf tätig (z. B. Verkäuferinnen). Das eine Ehepaar hat keine Kinder; das andere Ehepaar hat vier Kinder, weshalb sich die Eltern entschließen, daß ein Elternteil "zu Hause bleibt", um für die Kinder zu sorgen.

Das erste Ehepaar kann von den beiden Einkommen recht auskömmlich leben - Anschaffungen, Auslandsurlaube usw. stellen kein Problem dar. Das andere Ehepaar, bei dem nur ein Einkommen für sechs Personen zur Verfügung steht, lebt ständig an (oder unter) der Armutsgrenze.

Eines schönen Tages gehen nun die beiden Ehepaare in Pension. In Österreich beruht das Pensionssystem auf dem Umlageverfahren, das heißt, daß die innerhalb eines Jahres auszuzahlenden Pensionsleistungen aus den im selben Jahr zufließenden Beiträgen der Aktiven bezahlt werden. Aus den Beiträgen, die die - inzwischen erwachsen gewordenen - vier Kinder des zweiten Ehepaares aufbringen, erhält nun das erste Ehepaar zwei Pensionen; die eigenen Eltern, die für das Aufziehen dieser vier Kinder zeitlebens hatten größte Entbehrungen auf sich nehmen müssen, erhalten aber nur eine Pension.

Dies ist der Hintergrund, vor dem jede Diskussion über einen finanziellen Lastenausgleich zugunsten kinderreicher Familien gesehen werden muß.

Und noch etwas: Das erste Kind "läuft irgendwie mit"; Zwei-Kind-Familien müssen schon genau kalkulieren; kritisch wird es ab dem dritten Kind, wenn entweder ein Elternteil "zu Hause bleiben" muß, oder erhebliche Betreuungskosten anfallen. Meist wird auch eine größere Wohnung erforderlich, erhöhen sich die Kosten der Lebensführung also sprunghaft. Wenn uns "jedes Kind gleich viel wert" sein soll, wenn also ein drittes und viertes Kind unter halbwegs denselben finanziellen Bedingungen aufwachsen soll wie seine älteren Geschwister, dann müssen steuerliche Entlastungen und Kinderbeihilfen ab dem dritten Kind wesentlich höher angesetzt werden als für das erste und zweite Kind.

Der Autor ist Kuratoriumsobmann des Instituts für Demographie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.

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