Böse Geschichten aus der GEWINNZONE

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Kritik an Freihandelsverträgen hat lange Tradition. Was päpstliche Monopole, Platons Staat und Kanonenboote der Queen über NAFTA und EU aussagen.

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Kritik an Freihandelsverträgen hat lange Tradition. Was päpstliche Monopole, Platons Staat und Kanonenboote der Queen über NAFTA und EU aussagen.

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Es gibt wenige politische Themen, die derart viel Ungemach bei den Bürgern auslösen wie der internationale Freihandel. Zu jedem Gipfel der 20 führenden Industriestaaten versammeln sich Zehntausende zu Protesten, es wird gebrandschatzt und geplündert, es gibt Verletzte bei Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften und fallweise sogar Tote.

Donald Trump hat mit seinem Wahlkampffeldzug gegen das größte Freihandelsabkommen der Welt zwischen den USA, Kanada und Mexiko, kurz NAFTA, Wähler angezogen. Und er scheint willens, das Abkommen aufzukündigen, wenn man seinen Tweets glauben darf, die er kurz nach dem Start zu Neuverhandlungen ausschickte: "Worst Deal ever made, may have to terminate?" Bei soviel Skepsis gegen den Handel mit Nachbarn könnte man meinen, Trump habe bei Platon gelernt, der in seiner Vision vom Staat dem Gemeinwesen Autarkie verordnet und dem Modellstaat sogar einen Hafen verbietet, da der Handel "ein wetterwendisches und untreues Wesen in den Menschen erzeugt". Wie immer Trumps Motive lauten. Ihn, die G20-Demonstranten und Platon in einem Boot zu haben, ist doch kurios. Tatsächlich hat sich zumindest der internationale Freihandel über die Jahrhunderte zu einem Feindbild entwickelt.

Im Geheimen gewachsen

Der Grund für die Ablehnung liegt darin, dass es nicht nur um Zölle, Ein-,Aus-und Durchfuhrregelungen, Niederlassungsfreiheit und andere bürokratische Materien geht, sondern um den Kern des Staatswesens -banalerweise sind das Geld, Macht und ihre Verteilung. Und weil diese Ingredienzien kombiniert mit Geheimhaltung größtmögliches Misstrauen schaffen. Zeit also, einmal das Wesen der Freihandelsverträge zu durchforschen und auf ihren Nutzen hin zu prüfen.

Wer einen Streifzug durch die Geschichte unternimmt, wird zunächst feststellen, dass zwischenstaatliche Handelsverträge nicht besonders langlebig sind, und das trotz des inflationären Gebrauchs des Wortes "unverbrüchlich" in den Verträgen. Die meisten überdauern wenige Jahre, die langlebigsten ein paar Jahrzehnte. Allerdings mit maßgeblichen Auswirkungen auf das Schicksal ganzer Nationen. Das zeigt sich besonders gut am Beispiel des Methuen-Vertrags zwischen Großbritannien und Portugal. Darin bekam Portugal anno 1703 den Schutz Englands zugesprochen und konnte so seine Unabhängigkeit von Spanien bewahren. Als Gegenleistung verpflichtete sich Portugal, den Engländern Tuchwaren und Manufakturgüter abzunehmen und die Briten mit Portwein zu versorgen.

Ein gelungener Tausch, könnte man meinen, hätte er nicht die Tuchindustrie der Portugiesen ruiniert und der massive Import englischer Waren Portugal den Anreiz genommen, selbst eine Industrie aufbauen zu wollen. Das ist kein kleines Haar in der historischen Suppe, sondern eine bis heute wirkende strukturelle Rückständigkeit.

Aber der Methuen-Vertrag wurde zumindest in gutem Einvernehmen der Regierungen geschlossen. Später sollte sich das gründlich ändern. Schon im späten 18. Jahrhundert machte sich der deutsche Kameralist Johann Heinrich Justi einen treffenden Reim auf den internationalen Handel: "Es kommt darauf an, wer den andern überlisten kann." Tatsächlich war es lange Zeit nicht weit vom Handelsvertrag bis zu durchtriebener List und abgefeimtem Trug.

Der Papst und sein Monopol

Nicht, dass man meine, das seien allzu weltliche Laster. Eines der ersten Vertragssysteme zum eigenen Vorteil versuchte ausgerechnet die katholische Kirche mit europäischen Fürsten im 15. Jahrhundert aufzusetzen. Es ging dabei um den für die Tuchindustrie wichtigen Rohstoff Alaun (Kaliumaluminiumsulfat), für den der Vatikan ein Monopol beanspruchte. Wenn ein Fürst versuchte, sich einem Vertrag mit dem Papst zu entziehen, wurde er von päpstlichen Söldnerheeren mit Krieg und von seiner Heiligkeit persönlich mit Exkommunikation bedroht.

Der Zug der anrüchigen Handelsverträge zieht weiter durch die Jahrhunderte. Sie bringen europäischen Handelskompanien in Frankreich, England, der Hanse und in den Niederlanden Reichtum und festigen Europas Weltherrschaft.

Trotzdem werden sie von ihren Zeitgenossen durchwegs abgelehnt. Der Philosoph David Hume bezeichnete im 18. Jahrhundert den Freihandel im System des Merkantilismus als einen barbarischen Kriegszustand. Hume war Engländer und man muss im Rückblick sehen, dass gerade die englischen Regierungen und Könige äußerst kreativ darin waren, die Erpressung und Ausbeutung anderer Staaten und Völker als sittsamen Rechtsakt erscheinen zu lassen. Als am 29. August 1842 Abgesandte des Kaisers Daoguang von China und der englischen Königin Viktoria auf der HMS Cornwallis den Vertrag von Nanking unterzeichneten, erreichte diese Entwicklung ihren Höhepunkt. Die Engländer sicherten sich die volle Immunität von der nationalen Gesetzgebung sowie den Opiumhandel und zwangen China zur Zahlung von 21 Millionen Silberdollar, weil der Kaiser es gewagt hatte, gegen die englischen Drogenhändler vorzugehen und 20.000 Kisten mit jenem Stoff verbrennen zu lassen, der Millionen Chinesen abhängig hatte werden lassen.

Man mag dieses und ähnliches Vorgehen der Briten in China, Burma und Indien moralisch hässlich finden, aber es war doch das Vorbild für viele andere Kolonialmächte. Frankreich, Russland und auch die USA pausten sich ihr Scherflein von den Briten ab, um damit China, Japan und Königreiche in Afrika mit ihrer Art des Handels zu beglücken. Und immer wieder zeigt sich bei diesen "Ungleichen Verträgen" eine juristische Strategie. Den Handel und die Vertreter der Invasoren der Rechtsprechung des unterworfenen Landes zu entziehen.

Das Dilemma des Rechts

Darin besteht noch immer das eigentliche Dilemma des Freihandels. Denn auch die aktuellen Handelsnetze der Welt leiden unter dem Problem der Rechtsprechung im Konfliktfall, und den anonymen Schiedsgerichten, die dann in Aktion treten. Wenn sich etwa ein Investor von einer neuen Umweltschutzgesetzgebung in einem Land eingeschränkt sieht, kann er klagen und erhält unter Umständen Millionen an Schadenersatz. In diesem Punkt hat sich seit dem Opiumskandal von Nanking 1842 wenig geändert. Die Frage bleibt: Wann steht das Investoreninteresse über einem berechtigten öffentlichen Interesse?

Aber selbst diese Kritik macht Erfolge des Freihandels nicht zunichte. Den der EU etwa, die nun schon über 50 Jahre lang erfolgreich ihre Konflikte auf dem Verhandlungstisch löst. Der Reim stimmt zwar immer noch: "Es kommt darauf an, wer den anderen überlisten kann." Aber warum sollte mit Gewehren passieren, was auch mit Gurkenkrümmungen und Schnapsverordnungen verrichtet werden kann?

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