Flexibilisierung der Arbeitszeit

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Die geplante Einführung des Zwölf-Stunden-Tages bzw. der 60-Stunden-Woche erscheint auf den ersten Blick als Schritt zurück hinter sozialpolitische Errungenschaften: War doch die Verkürzung der Arbeitszeit eine der historisch zentralen Forderungen der Arbeiterschaft und eine der wichtigsten Errungenschaften des Sozialstaats. Wer da eine Ausweitung der Tages-und Wochenarbeitszeit fordert, scheint umnachtet oder ein sozialpolitischer Geisterfahrer zu sein.

Allerdings: Wenn ein Kugelschreiber, der starr ist, flexibel wird, wird er deswegen nicht länger. Gleiches gilt für die Arbeitszeit: Weil Österreich die nach der EU-Arbeitszeit-Richtlinie pro Arbeitnehmer zulässige Höchstkapazität bereits im geltenden Recht praktisch ausgeschöpft hat, kann eine Neuregelung eben "nur" deren Flexibilisierung ermöglichen. Dies ist im Interesse der Unternehmen, die bei kurzfristigem Arbeitsbedarf über ausreichend Arbeitskräfte verfügen, und der Arbeitnehmer, die bei längeren Arbeitszeiten auch größere zusammenhängende Freizeitpotenziale haben und tendenziell weniger arbeitsbedingte Fahrtzeiten haben. Und da die aktuellen Vorschläge festhalten, dass die derzeit geltenden Zuschlagsregeln unverändert bleiben sollen, ist der Plan für die Einkommenshöhe neutral.

Offen bleibt nur noch die Planbarkeit: Weil Veränderungen der Arbeitszeit auch Betreuungsarrangements "durcheinanderwirbeln" können, ist es notwendig, dass es Weigerungsrechte von Arbeitnehmern aus wichtigen, ihre Person betreffenden Gründen gibt.

Und dann braucht es nur noch eines: Arbeitgeber, die eine neue Flexibilität nicht zur Ausbeutung von Lohnabhängigen nutzen, sondern von der Freiheit verantwortungsvoll Gebrauch machen; andernfalls würde sie wohl bei nächster Gelegenheit wieder einem starren Reglement weichen müssen.

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