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Schafft eine außenpolitische Identität!

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Bei der außenpolitischen Iden-, tität der Union geht es der EU-Kommission um eine Stärkung der Vertragsbestimmungen, in denen dem Rat und der Kommission die Verantwortung für kohärente Maßnahmen im Äußenbereich übertragen wird.

Es geht um eine Verstärkung der Gemeinschaftsaktionen im Außenbereich: Hier sollen die Befugnisse der Gemeinschaft geklärt werden, um der zunehmenden Bedeutung der Dienstleistungen, des geistigen Eigentums und der ausländischen Direktinvestitionen in der Weltwirtschaft Bech-nung zu tragen. Es sollen Bestimmungen in den Vertrag aufgenommen werden, die ausdrücklich gewährleisten, daß die Union mit einer Stimme spricht und in den internationalen Organisationen ihre Interessen vertreten kann.

Zwecks Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) soll eine „gemeinsame Analysegruppe” aus Sachverständigen geschaffen werden, die aus den Mitgliedstaaten und der Kommission kommen, an der auch die Westeuropäische Union (WEU) beteiligt ist.

In die für die Beschlußvorlagen zuständigen Stellen des Bates soll ein ständiger politischer Ausschuß eingegliedert werden. Die Kommission betont, daß es auch um eine Klärung der Instrumente „gemeinsame Stellungnahme” und „gemeinsame Aktion” gehen müßte. In der GASP soll eine qualifizierte Mehrheit als Regelfall eingeführt werden. Für Fragen, die den militärischen Bereich berühren, sollen besondere Regelungen gelten.

Ganz wichtig fürs neutrale Österreich (siehe dazu das Voggenhuber-In-terview Seite 15) ist die Idee der Kommission, daß Aktionen einer begrenzten Zahl von Mitgliedstaaten als Aktionen der Union gelten können, wenn die anderen, nicht beteiligten Mitgliedstaaten keine Einwände erheben und die Aktionen dem allgemeinen Interesse der Union dienen. Für die Durchführung soll in erster Linie ein Tandem aus Ratsvorsitz und Kommission zuständig sein, wobei bestimmte Aufgaben namentlich bezeichneten und beauftragten Persönlichkeiten übertragen werden könnten.

Die Ausgaben der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sollen in den Haushaltsplan der Gemeinschaft eingegliedert werden, sofern nichts anderes bestimmt wird.

In Sicherheits- und Verteidigungsfragen soll eine eigene europäische Identität geschaffen werden. Dazu sollten in den Vertrag die Verpflichtung der Union zu Missionen zur Wahrung oder Wiederherstellung des Friedens (sogenannte Petersberg-Missionen) aufgenommen werden.

Die sicherheitspolitische Leistungsfähigkeit der Union müßte durch eine angemessene Mitarbeit der Verteidigungsminister im Rat gestärkt werden, außerdem sollte die Rolle der Westeuropäischen Union im Hinblick auf ihre Einbeziehung in die Union überprüft werden. Bisher waren zahlreiche Beaktivierungsversuche zur Stärkung der WEU als „europäischen Pfeiler” der NATO von nicht gerade großem Erfolg gekrönt.

In die allgemeinen Regeln des Vertrags sollte auch die Rüstungswirtschaft in besserer Form einbezogen, die Zusammenarbeit einschließlich der Schaffung einer Rüstungsagentur verstärkt und ein einheitliches Außenhandelskonzept gewährleistet werden. Die Kommission hat immer wieder darauf hingewiesen, daß die Erfahrungen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik seit dem Vertrag von Maastricht eher enttäuschend waren. Werden sich die 15 EU-Mitgliedstaaten zu einer echten GASP in Turin durchringen können?

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