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Abstimmungsverfahren

Es gilt künftig die "doppelte Mehrheit": Ein Beschluss auf der Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission wird gefasst, wenn 55 Prozent oder mehr der Mitgliedstaaten, mindestens aber 15 Länder zustimmen. Diese müssen außerdem mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Mindestens vier Länder sind nötig, um einen Beschluss zu blockieren.

Aussenminister

Der Außenminister übernimmt die Aufgaben des außenpolitischen Beauftragten des EU-Rats und des EU-Kommissars für Außenbeziehungen ("Doppelhut"). Er ist auch Vizepräsident der Kommission und leitet einen diplomatischen Dienst der EU.

Austritt

Jeder Mitgliedstaat kann aus der Union auch wieder austreten.

Bürgerbegehren

Wenn eine Million Bürger aus EU-Ländern mit Unterschriften ein Gesetz verlangen, muss die Kommission tätig werden.

Grundlagen

Die Einleitung beginnt mit den Worten: "Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas..." Ein Gottesbezug fehlt. Die europäische Charta der Grundrechte ist Bestandteil des EU-Grundgesetzes.

Institutionen

An der Spitze der EU stehen künftig drei Personen: Der Kommissionspräsident, der Außenminister und der Präsident des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs. Dessen Amtszeit dauert nicht mehr sechs Monate, sondern zweieinhalb Jahre und kann einmal verlängert werden.

Kommission

Bis zum Jahr 2014 wird jedes Land weiter einen Kommissar nach Brüssel entsenden. Zur Steigerung der Effizienz wird dann die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der EU-Länder reduziert mit einer echten Rotation. Das heißt, jedes Land ist nach zwei Amtsperioden für fünf Jahre nicht in Brüssel vertreten.

Parlament

Das Europaparlament erhält mehr Kompetenzen. Im Regelfall entscheidet es bei der Gesetzgebung mit. Auch bei der Wahl des Kommissionspräsidenten müssen die Mehrheitsverhältnisse im Parlament berücksichtigt werden.

Ratifizierung

Der Verfassungsvertrag wird erst wirksam, wenn alle Mitgliedsländer ihn ratifiziert, das heißt durch Parlaments- oder Volksentscheid gebilligt haben. Das soll spätestens 2007 der Fall sein. Sollte die Verfassung bis dahin nicht überall akzeptiert sein, muss sich ein Gipfeltreffen damit befassen.

Veto-Recht

Es gibt künftig mehr Bereiche, in denen mit Mehrheit entschieden werden kann. Das Veto-Recht gilt aber weiter für die Steuerpolitik, weitgehend für die Außen- und Sicherheitspolitik. Erschwert sind Mehrheitsentscheidungen im Bereich der Innen- und Justizpolitik. Dafür gibt es die Möglichkeit der "strukturierten Zusammenarbeit": Länder, die in bestimmten Bereichen enger kooperieren wollen, können das tun. WM/APA

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