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In einem historischen Völkermordprozess hat ein Gericht in Belgien vier wegen direkter oder indirekter Beteiligung am Völkermord Angeklagte aus Ruanda schuldig gesprochen. Nach elfstündigen Beratungen sprachen die Geschworenen am vergangenen Freitag ihr Urteil. Sie befanden die Benediktinernonnen Consolata Mukangango (Schwester Gertrud) und Julienne Mukabutera (Schwester Maria Kisito) für schuldig. Der Universitätsprofessor Vincent Ntezimana und der ehemalige Minister Alphonse Higaniro wurden ebenfalls in mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen. Den Verurteilten droht lebenslange Haft.

In dem ostafrikanischen Land waren 1994 innerhalb weniger Wochen zwischen 500.000 und 800.000 Angehörige der Tutsi-Minderheit und gemäßigte Vertreter der Hutu-Mehrheit grausam ermordet worden. Die Anklageschrift gegen die beiden katholischen Ordensschwestern im Alter von 42 und 36 Jahren wurde in allen Punkten bestätigt. Die Geschworenen befanden sie für schuldig, mehrere tausend Flüchtlinge, die in ihrem Kloster Schutz gesucht hatten, an Hutu-Milizen ausgeliefert zu haben. Binnen weniger Stunden starben am 22. April 1994 bis zu 7.000 Menschen in dem Kloster Sovu, dem Schwester Gertrud vorstand. Die zwei Nonnen sollen dem rasenden Mob das Benzin gegeben haben, mit dem eine Fahrzeughalle in Brand gesetzt wurde, in der 500 Menschen Schutz gesucht hatten. Ferner haben die Nonnen den Zeugenaussagen zufolge die Mörder persönlich zu den Verstecken von Tutsi-Männern, Frauen und Kindern geführt. Die Verteidigung wies die persönliche Verantwortung der Beschuldigten für die Kriegsverbrechen zurück und verwies auf Widersprüche einzelner Zeugenaussagen.

Belgische Gerichte dürfen aufgrund eines weltweit einmaligen Gesetzes von 1993 Menschenrechtsverbrechen ahnden, auch wenn die Beschuldigten nicht die belgische Staatsangehörigkeit haben und die Verbrechen im Ausland begangen wurden. Einzige Bedingung ist, dass die Angeklagten ihren Wohnsitz in Belgien haben.

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