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Österreichische Landeskunde

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Steiermark. Eine Landeskunde von Ferdinand Tremel. Styria, Steirische Verlagsanstalt, Graz. 199 Seiten mit 52 ganzseitigen Bildtafeln.

Dieses Buch ist wohl in erster Linie als Lehr- und Lernbuch gedacht, stellt aber darüber hinaus eine für jedermann sehr lesenswerte Zusammenfassung alles dessen dar, was über die kulturelle, wirtschaftliche und politische Entwicklung der Steiermark von der Vorzeit an bis heute, über ihre geologischen und sonstigen Gegebenheiten wissenswürdig ist. Ubersichtlich gegliedert, reichhaltig in den Einzelheiten, ausgewogen in der Zumessung der Anteile, die den einzelnen Geschichtsepochen entwidclungsmäßig zukommen, und flüssig geschrieben. Die kritische Durchleuchtung der jeweiligen sozialen Verhältnisse nimmt mit Recht einen breiten Raum ein. Starke Schatten fallen hiebei in den historischen Abschnitten auf das Verhältnis Gutsherrschaft zu Bauerntum. Es entsprach der Eigenart der früheren ständisch-sozialen Gliederung, daß sie örtlich höchst verschiedenartige praktische Auswirkungen zeigte, die im einzelnen naturgemäß auch sehr häufig positiv waren. Dem humanen Geiste, aus dem heraus Maria Theresia die Staatsverwaltung reorganisierte, geschieht wohl nicht ganz Genüge, wenn man die frühtheresianischen Bemühungen um Hebung des Bauernstandes in rein staatspolitischen Ursachen gegründet sieht, da das soziale Empfinden jener Zeit vollkommen gefehlt habe. Der vorteilhafte Gesamteindruck wird durch sehr sorgfältig ausgewähltes Bildmaterial und die vorzügliche drucktechnische Ausstattung bestärkt.

Carl von Rauenthal

ObeiÖsterreich. Mappe I. 10 vierfarbige Kunstblätter nach Aquarellen von Franz X. W e i d i n g e r, Text von Prof. Julius Zerzer. Im Selbstverlag von Franz X. Weidinger, Bad Ischl.

Wenn ein Kenner und Könner wie der Ischler Maler Franz X. Weidinger es unternimmt, die landschaftlichen Schönheiten seiner oberösterreichischen Heimat in einer größeren Folge von Aquarellen zu schildern, dann dürfen wir von vornherein annehmen, daß er nicht nur mit sicherem Blick die reizvollsten Motive gewählt, sondern diese auch in vollendeter Weise wiedergegeben hat. Die erste, zehn Blätter umfassende Folge seines geplanten Mappenwerkes bestätigt dies denn auch in jedem einzelnen Bild. Vom Hauptplatz in Linz werden wir zum Bruckner-Stift St. Florian, sodann zur Eisenstadt Steyr geleitet, sehen Windischgarsten mit dem großen und kleinen Pyhrgaß im Hintergrund und wenden uns in einer entzückenden Aufnahme des besonnten Ischl dem Salzkammergut zu, aus dem uns in einer Ansicht des Schlosses Orth am Traunsee, der Kirche in St. Wolfgang, des „Attersees mit Blick gegen die Drachenwand“ und einer wirkungsvollen Aufnahme des Marktes Hallstatt einige Glanzpunkte vorgeführt werden. Da Weidinger ein ebenso virtuoser Landschafter wie Architekturmaler ist, zudem das Aquarell wie heute kaum ein zweiter meistert, bildet die Betrachtung der von der Linzer Demokratischen Druck- und Verlagsgesellschaft vorzüglich reproduzierten prächtigen Veduten einen hohen künstlerischen Genuß und läßt uns der Fortsetzung der Serie, der Prof. Julius Zerzer ein gehaltvolles Geleitwort vorausgeschickt hat, mit berechtigter Erwartung entgegensehen.

Dr. Hans Ankwicz-Kleehoven

Heimatkunde von Vorarlberg. Herausgegeben von Dr. Arthur Schwarz. Verlag Eugen Ruß, Bregenz. 500 Seiten.

Unter den Händen hervorragender Sachkenner ist hier ein Werk entstanden, das nach jeder Richtung ungeteilten Beifall verdient. Hier ist eine Landeskunde von Vorarlberg gegeben, beginnend mit den frühesten Perioden der Erdgeschichte, endend mit der Gegenwart und kein Gebiet versäumend, das zu verwerten war. In die Arbeit haben sich sieben Mann geteilt,

Dr. Leo Krasser in seiner Einführung in die Geologie, Dr. Christian Wimmer und Dr. Franz Rusch in den Abschnitt über Pflanzendecke und Tierwelt, Norbert Neururer in seiner Arbeit „Landschaft und Siedlung“, der Landesstatistiker Prof. Dr. Ferdinand Ulmer in der Abhandlung „Volk und Wirtschaft“, Dr. Erwin Heinzle in der Behandlung der bildenden Kunst und vor allem Dr. Arthur Schwarz, dem auch die Gesamtredaktion oblag, in den drei Kapiteln über Volkstum Geschichte und Dichtung. So entsteht auf allen Gebieten der Natur- und Geisteswissenschaften, aber auch der Politik und Wirtschaft ein lückenloses Bild des Landes. Dabei haben es alle Autoren verstanden, den Ton trockenen Dozierens ebenso zu vermeiden wie die Gefahr der Oberflächlichkeit. So ist Doktor Ulmer vorbildlich in der Führung einer Statistik, die niemals durch Zahlen ermüdet, in der vielmehr die Zahlen Leben gewinnen und zu einer vollkommenen Demographie werden; Vorarlberg wird „das Musterbeispiel dafür, daß Industrie nicht Großstadt, Proletentum, soziale Spannung und Spaltung sein muß“. Ebenso liest sich der Abschnitt über die Geschichte Vorarlbergs geradezu spannend; die Eigenständigkeit des Landes kommt ebenso zur Geltung wie seine fast über ein halbes Jahrhundert verteilte schrittweise Angliederung an Österreich. Die Teile des Buches, welche Volkskunde und Dialektforschung behandeln, sind geradezu klassisch in ihrer Art und beweisen, daß das nur scheinbar einheitliche Land eine Zusammenfassung großer Verschiedenheiten auf engem Räume ist. Alles in allem: ohne die geringste Aufdringlichkeit ein einziger Lobpreis des Landes vor dem Arlberg, zugleich aber auch Vorbild für andere Länder, bald ähnliche Werke zu schaffen. Der Verlag Eugen Ruß gab dem Werk eine treffliche Ausstattung.

Dr. Hans H u e b m e r

Österreichisches Recht. Textausgabe österreichischer Gesetze und Verordnungen in einem Band. 3. Auflage, nach dem Stande vom 1. November 1949 von Dr. Gottfried Andreas und Dr. Erwin G u 11 e n f e 1 d. Oskar-Andreas-Verlag, Wien. 1054 Seiten.

Noch nie war das Bedürfnis, die geltenden Vorschriften zusammenzufassen, so groß wie in den letzten Jahren, denn nicht nur 1938 bis 1945 wurde das Recht weiter zersplittert, sondern sogar heute ist die Weitergeltung mancher in dieser Zeit erlassenen Vorschriften zweifelhaft. Die Verfasser vorliegender Ausgabe sind der dornenvollen Aufgabe aus dem Weg gegangen, den Text aller geltenden Vorschriften (bei Zweifeln an der Weitergeltung mit entsprechenden Bemerkungen) zusammenzustellen. Sie bieten in einem Band in Lexikonformat — nicht zu verwechseln mit der in Lieferungen erscheinenden (zufällig?) namensähnlichen Loseblattausgabe „Das österreichische Recht“ — die wichtigsten Gesetze und Verordnungen (ABGB, Strafgesetz, Bundesverfassungsgesetz, die Zivil- und Strafprozeßordnung und vieles andere, insgesamt 186), in 16 Gruppen geordnet und mit dürftigen Anmerkungen versehen. Allerdings, vor dem in Prospekten gegebenen Versprechen der Verfasser, „wer dieses Rechtsbuct besitzt, wird immer und überall sein Recht wahren“, so daß nunmehr jeder Nichtjurist mit Hilfe des Schlagwörterverzeichnisses mit einem Griff die Lösung jeder Rechtsfrage dem „Lexikon des Rechtes für jeden Laien“ entnehmen könne, kann nicht eindringlich genug gewarnt werden. Versucht beispielsweise ein Leser, der sich einmal in den Maschen des Gesetzes verfangen hat, die Vorschriften aufzufinden, nach denen seine Rehabilitierung möglich ist, so findet er neben anderen Bestimmungen das (österreichische) Tilgungsgesetz auf Seite 201, wird aber durch keinen Hinweis auf das (deutsche) Straftilgungsgesetz aufmerksam gemacht, das vom 1. November 1941 bis zum 14. Juli 1945 in Österreich in Geltung stand und auch heute noch bedeutsam ist, weil durch seine Aufhebung nicht auch die zur Zeit seiner Geltung erfolgten automatischen Tilgungen ungeschehen wurden. Ein juridisch nicht vorgebildeter Benutzer wird auch nicht auf den Gedanken kommen, daß sich hinter dem Wort „Besitz“ zwei verschiedene Begriffe (im Sinne des ABGB, 309, einerseits, im Sinne des Strafgesetzes, 171, und der auf das deutsche Recht abgestellte Begriff des Handelsgesetzbuches, Art. V der 4. EinfV. zum HGB, andererseits) verstecken.

Diese beiden Beispiele, denen unzählige andere angereiht werden könnten, mögen die Unerfüllbarkeit des Versprechens der Verfasser zeigen. Nur wer die juridischen Grundbegriffe beherrscht und sich der Unvollständig-keit der aufgenommenen Vorschriften bewußt ist, wird den Band ohne Enttäuschung und Schaden benützen. — Dem Praktiker wird der bloße Gesetzestext in den seltensten Ausnahmefällen genügen; der Student hingegen, dem das wünschenswerte Studium nach den sogenannten „großen Ausgaben“ finanziell nicht möglich ist, erspart sich durch das vorliegende Werk die Anschaffung „großer“ Textausgaben. Dr. Robert Dillrich

Schönheit der Käfer. Von C. A. W. Gugg i s b e r g. Mit 23 Tafeln nach farbigen, handgemalten Bildern von Alexander von Peez. Verlag Hallwag, Bern (Band 7 der Orbis-pictus-Reihe).

Die eigenartige Schönheit der Käferwelt ist der Allgemeinheit nur schwer zugänglich. Sie ist irgendwo einbezogen in den Begriff dessen, „was da kreucht und fleucht“, als eine ab und zu am Rande des Blickfeldes auftauchende Erscheinung. Um diese vielfach in der Natur versteckten und sich versteckenden Wesen zu erfassen, muß man Käferfreund und -kenner sein. Hier wird das Schillern und Funkeln dieser kleinen und kleinsten Tiere in entzückenden, naturnahen farbigen Bildern einem weiten Kreise gezeigt. Der Maler hat sie in ihrer minutiös gezeichneten Umgebung mit all ihren reichen Tönungen und bizarren Mustern dargestellt. Das Bändchen kann sich mit den besten — der leider seit langem nicht mehr erreichbaren — Inselbändchen, wie zum Beispiel dem „Kleinen Buch der Tropenwunder“, messen. Mit Staunen erfährt der Nichtfachmann aus der stilistisch ausgezeichneten Legende, zu einem wie großen Teile diese von uns kaum bemerkten Lebewesen den „Naturpark Erde“ bevölkern: nämlich zu fast 70 Prozent. 500.000 Insektenarten sind bisher beschrieben worden. Dennoch stellt nach Schätzungen zuverlässiger Forscher dies kaum den fünften Teil ihrer tatsächlichen Anzahl dar. Text und Bilder dieses Bändchens, das einer Reihe gleichartiger Publikationen zugehört, bilden eine harmonische Ganzheit. Der Verlag hat sich in dankenswertester Weise um die Ausstattung dieses Büchleins angenommen. Wie wäre es mit einer Fortsetzung?

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