Das Europa-Manifest der Europäischen Akademie

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Weitreichende Vorschlägefür die EU: Eine direkt gewählte Regierung soll Europa föderal lenken. Vorbeugung gegen drei weitere Krisen, die durch die Wirtschaftskrise ausgelöst werden könnten.

Es lässt aufhorchen, wenn sich eine bisher vorwiegend wissenschaftlich tätige Akademie dazu entschließt, ein "Manifest für Europa im 21. Jahrhundert“ zu verabschieden, in dem eine Reihe grundlegender europapolitischer Forderungen enthalten sind. So geschehen auf dem Festplenum 2012 der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste am 3. März 2012 in der Großen Universitätsaula Salzburg. Um nur eines der geradezu revolutionären Anliegen herauszugreifen, sei auf das Postulat Nummer 8) verwiesen: "Eine direkt gewählte Regierung mit Gestaltungs- und Durchgriffsrechten wird Europa föderal lenken“.

Eine so weitgehende Forderung, die auf eine völlige Umstrukturierung der gegenwärtigen Europäischen Union (EU) hin abzielt, wurde bisher nicht einmal von den progressivsten deutschen Politikwissenschaftlern in dieser radikalen Form erhoben, sodass man sich fragen muss, wer denn eigentlich diese Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste ist und was deren Mitglieder dazu bewogen hat, sich dergestalt europapolitisch zu exponieren.

Die Europäische Akademie

Die Ursprünge der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste (Academia Scientiarum et Artium Europaea) gehen auf einen wissenschaftlichen Arbeitskreis zurück, dem der Salzburger Herzchirurg Felix Unger, der Wiener Erzbischof Franz Kardinal König und der Münchner Philosoph und Politikwissenschaftler Nikolaus Lobkowicz angehörten. Die offizielle Gründung der Akademie als gemeinnütziger Verein nach österreichischem Vereinsrecht erfolgte am 7. März 1990 in Salzburg, wo die Akademie auch heute noch ihren Sitz im St.-Peter-Bezirk 10 hat.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste ist politisch unabhängig und ihre Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet. Sie wird durch öffentliche Stellen, die Europäische Union und private Mäzene gefördert, vor allem aber durch eine von ihr im November 2004 gegründete Privatstiftung. Sie hat gegenwärtig über 1.400 Mitglieder in über 25 Ländern, unter denen sich 27 Nobelpreisträger befinden.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste ist in folgende sieben Klassen gegliedert: Klasse I: Geisteswissenschaften, Klasse II: Humanmedizin, Klasse III: Künste, Klasse IV: Naturwissenschaften, Klasse V: Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Klasse VI: Technologie und Klasse VII: Umweltwissenschaften und Weltreligionen. Die Leitung der Akademie liegt in den Händen des Präsidiums unter dem Vorsitz von Felix Unger, des Senates und der Dekane der sieben Klassen der Akademie.

Als "Mission-Statement“ bezeichnet die Europäische Akademie in ihrem Bericht über die Aktivitäten des Jahres 2010 ihre Verpflichtung, im Lichte der europäischen Tradition zur Zukunft Europas und seiner Einheit durch die Förderung von Wissen, Zusammenarbeit und Toleranz beizutragen. Ganz in diesem Sinne postuliert sie in ihrem "Manifest für Europa im 21. Jahrhundert“ die Ergreifung neuer Strategien anstelle von bloß situativem Krisenmanagement, wie dies zur Zeit im Zuge der Bewältigung der Finanzkrise der Fall ist.

Das "Manifest für Europa im 21. Jahrhundert“

Das "Manifest für Europa im 21. Jahrhundert“, das von 72 Politikern, Wissenschaftlern und Künstlern unterzeichnet wurde, besteht aus einem Forderungskatalog von 10 Postulaten, von denen die eingangs erwähnte Forderung nach der Einrichtung einer direkt gewählten europäischen Regierung mit unmittelbaren Gestaltungs- und Durchgriffsrechten in einem föderal eingerichteten Europa die weitestgehende ist. Im Grunde würde das bedeuten, die heutige staatenbündische, völkerrechtliche Struktur der EU in eine bundesstaatlich, staatsrechtliche Struktur umzuwandeln. Dass es sich dabei nur um eine extreme Langzeitvision handeln kann, belegt allein schon der Umstand, dass selbst der 2005 gescheiterte "Vertrag über eine Verfassung für Europa“ einen solchen qualitativen Umschlag vom Staatenbund zum Bundesstaat (noch) nicht vorgesehen hatte.

Die europäische Integration, die sich nach wie vor nach der Jean Monnet-Methode "Schritt-für-Schritt“ weiterentwickelt, ist gegenwärtig für einen solchen großen "Sprung“ einfach noch nicht reif. Kein einziger der Mitgliedstaaten der EU ist zur Zeit auch nur im Entferntesten bereit, auf seine Souveränität zugunsten einer supranationalen europäischen Regierung zu verzichten. Ganz im Gegenteil: wie die Renationalisierungstendenzen im Gefolge der Finanzkrise eindeutig belegen, wird seitens der Mitgliedstaaten alles versucht, um durch völkerrechtliche Nebenabsprachen unionsrechtliche Vorgaben zu umgehen.

Das Manifest für Europa geht von der Überlegung aus, dass durch das wirtschaftliche Krisenszenario drei andere grundlegende Krisenlagen erneut akut werden, die man durch den Vertrag von Lissabon schon überwunden geglaubt hatte. Zum einen handelt es sich dabei um eine fundamentale Legitimationskrise, zum anderen aber auch um eine Orientierungskrise. Zuletzt kommt noch eine Institutionenkrise hinzu.

Legitimationskrise

Nach Ansicht der Verfasser des Manifestes finden sich in den Entscheidungsstrukturen der EU nach wie vor zu wenige direktdemokratische oder repräsentative Elemente. Auch die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative habe "keine nachhaltige Abhilfe geschaffen“. Auch ist die Erhöhung der Transparenz der Willensbildung nicht entsprechend gelungen, da der Rat "zumeist unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ tagt und die Entscheidungsfindung für den Bürger nicht nachvollziehbar ist.

Dazu muss allerdings angemerkt werden, dass die europäische Bürgerinitiative überhaupt erst am 1. April dieses Jahres eingeleitet werden kann, sodass sie beim besten Willen noch keine nachhaltige Abhilfe schaffen konnte. Auch tagt der Rat nicht zumeist unter Ausschluss der Öffentlichkeit, sondern gemäß Artikel 16 Absatz 8 EU-Vertrag verpflichtend immer dann öffentlich, wenn er über Entwürfe zu Gesetzgebungsakten berät und abstimmt - und gerade darauf kommt es dabei doch an.

Orientierungskrise

Was wiederum die Orientierungskrise betrifft, so wird im Manifest der Umstand beklagt, dass die Mitgliedstaaten der EU ein rein situatives Krisenmanagement betreiben und daher keine wie immer geartete Strategie entwickeln, wie es mit der europäischen Integration weitergehen soll. Innerhalb der Euro-Zone "wehren sich die wirtschaftlich starken Staaten gegen die Einrichtung dauerhafter Transfermechanismen“, während die Nehmerländer eine Hierarchisierung der Beziehungen fürchten, die ihre politischen Entscheidungsmöglichkeiten dauerhaft einschränken könnte.

Auch hier muss darauf hingewiesen werden, dass sich die starken Volkswirtschaften im Euro-Raum nicht willkürlich gegen eine Transferunion wehren, sondern ganz einfach durch das "no-bail-out“-Gebot des Artikels 125 AEU-Vertrag gründungsvertraglich daran gehindert sind, solchen Transfer- und Unterstützungsleistungen zuzustimmen. Gerade darum geht es ja bei allen Rettungsversuchen insolventer Mitgliedstaaten im Euro-Raum. Es ist ja gar nicht so, dass die anderen Euro-Staaten die in budgetäre Schwierigkeiten geratenen Mitgliedstaten in der Euro-Zone nicht unterstützen wollten, sondern dass sie es nach dem Recht der EU einfach nicht dürfen und daher in völkerrechtliche Aushilfskonstruktionen ausweichen müssen.

Institutionenkrise

Die dritte Krisen-Dimension betrifft nach dem Manifest die institutionelle Ebene der EU, auf der sowohl das Europäische Parlament als auch die Kommission in wichtigen Politikbereichen, wie der Finanz- und Wirtschaftspolitik, keine Schlüsselposition einnehmen. Es sind vielmehr die Staats- und Regierungschefs, die ihre Entscheidungen auf intergouvernementaler Ebene - und nicht mehr unionsrechtlich im Rahmen des Europäischen Rates - treffen und damit die in der EU vorgesehenen Verfahren im Rahmen der EU durch außervertragliche Regelungen umgehen. Damit wird aber die "Gemeinschaftsmethode“ umgangen und vor allem das Europäische Parlament von der Willensbildung ausgeschaltet.

* Der Autor, DDDr. Waldemar Hummer, ist emeritierter Ordinarius für Europarecht

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