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Privatradio-, Privat-TV-, KommAustria-Gesetz: Es soll bundesweites Privatradio geben, die Medienbehörde KommAustria soll den ORF kontrollieren.

Für private Rundfunkbetreiber wird sich schon bald einiges ändern: Seit Ende April befinden sich Neuentwürfe des Privatradio-Gesetzes, des Privat-TV-Gesetzes sowie des Gesetzes über die Medienbehörde KommAustria in Begutachtung.

Die Kernbereiche der geplanten Änderungen: Beim Privatradio soll es nun möglich werden, österreichweite Sender aufzubauen. Bisher wurden wegen Frequenzmangels nur regionale und lokale Lizenzen vergeben, jetzt können sich mehrere Sender zu einem Senderverbund zusammenschließen und so bundesweit on air gehen. Bei dieser Frequenzzusammenlegung müssen sich die Betreiber jedoch auf eine gemeinsame Gesellschaft einigen, die Lizenzen und Frequenzen hält. Bedingung: Die Sender müssen mindestens 60 Prozent der Bevölkerung erreichen und täglich mindestens 14 Stunden Programm machen. Lokale Programmfenster sind im Umfang von zehn Prozent möglich.

Die 60-Prozent-Klausel wird allerdings ohne den Ballungsraum Wien nicht zu erreichen sein. Besonders interessant dürfte dieses Modell für den Sender Kronehit sein, der immer noch aus einzelnen lokalen Radiobetreibern besteht, und bei dem neuerdings die französische Privatradiogruppe NRJ (Energy) eingestiegen ist.

Auch innerhalb des Styria-Konzerns, zu dem die Furche gehört, sollen die Möglichkeiten des neuen Gesetzes geprüft werden. Die Styria hält Beteiligungen an den Antenne-Radios, die vor allem in der Steiermark und Kärnten fix verankert sind. Einen konkreten Plan für ein bundesweites Antenne-Radio "gibt es allerdings noch nicht", sagt Oliver Pokorny, Geschäftsführer der Antenne Steiermark.

Zusätzlich ermöglicht das neue Gesetz den privaten TV- und Radioanstalten, ihr Programmformat zu ändern. Aber nur, wenn sich dadurch "keine schwerwiegenden, nachteiligen Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation" ergeben.

Beim Privat-TV werden die "Must Carry"-Regelungen erneuert: Darin wird geregelt, welche heimischen Fernsehprogramme die Kabel-TV-Betreiber in ihre Netze einspeisen müssen. Der neue Entwurf sieht vor, dass nun auch Ballungsraum-Sender (wie das demnächst startende Puls TV von Helmut Brandstätter), sowie Sender mit 12 Stunden überregionalem Programm ins Kabel eingespeist werden müssen.

ORF an die Kandare?

Alles Vorschläge, mit denen die Branche gut leben kann: "Wir begrüßen die Maßnahmen ausdrücklich", sagt Walter Schaffelhofer, Generalsekretär des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ). Oliver Pokorny von Antenne Steiermark: "Das ist ein richtiger Schritt zu einer privaten Medienlandschaft."

Dem entgegengesetzt stößt die Novelle des KommAustria-Gesetzes vor allem dem ORF sauer auf: Künftig soll die Medienbehörde die Möglichkeit haben, den ORF bei Verstößen gegen das ORF-Gesetz, etwa bei verbotener Werbung (Product Placement, Sponsoring) direkt beim Bundeskommunikationssenat (BKS) anzuzeigen. Bisher durften derlei Anzeigen nur von Mitbewerbern kommen.

Alexander Wrabetz, kaufmännischer Direktor des ORF: "Wir bedauern das, denn das bringt nicht nur eine neue Bürokratie mit sich, sondern auch der ORF muss sein Programm strenger prüfen. Dazu werden wir ein Dutzend Juristen einstellen müssen." Schließlich will das Programm rund um die Uhr (Wrabetz: "400 Sendestunden täglich") überwacht werden. Kommt es zu einer Anzeige wegen verbotener Werbung, "dann hat die KommAustria die Möglichkeit, den ORF-Stiftungsrat oder die Generaldirektorin abzusetzen", so Wrabetz zur Furche: "Das ist ein ganz schöner Druck. Die Generaldirektion wird daher keine Risken mehr bei Sonderwerbeformen eingehen, was uns Einnahmenverluste in Millionenhöhe bescheren könnte." Probleme ortet Wrabetz vor allem im Bereich von Sportsendungen, die ohne Sponsoring kaum mehr auskommen. "Außerdem ist die KommAustria nicht regierungsunabhängig, doch die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte sehr staatsfern organisiert sein."

Dazu VÖZ-Mann Walter Schaffelhofer: "Bisher haben unter anderem wir diese Funktion der Kontrolle ausgeübt, doch das ist ein großer Aufwand, der in staatliche Hand gehört. Der ORF ist ein Leitmedium und kann nicht einfach die Gesetze missachten, um mehr Einnahmen zu lukrieren". Es sei unmöglich, "dass der ORF mehr darf als die Privaten", echauffiert sich auch Oliver Pokorny von Antenne Steiermark. "Ich verstehe die Reaktion von Wrabetz nicht. Offenbar gibt es immer noch die Beißreflexe des ehemaligen Monopolisten."

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