Kollateral-Schäden

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1. Letzte Woche musste - aufgrund der einstweiligen Verfügung eines Berliner Gerichts - die deutsche Wikipedia-Seite www.wikipedia.de vom Netz genommen werden. Der Grund: Die Verwandten des 1998 zu Tode gekommenen Computer-Hackers Tron wollten die Preisgabe von dessen bürgerlichem Namen hintanhalten. Denn dieser wird im Wikipedia-Artikel über Tron genannt. Der Kollateralschaden: Auch die hunderttausenden anderen Wikipedia-Stichwörter wären dadurch gesperrt worden. Aber doch nicht: denn die deutsche Wikipedia-Seite ist auch mit de.wikipedia.org aufzurufen, die us-Recht unterliegt und daher von einem deutschen Gericht nicht gesperrt werden kann. Schließlich wurde die einstweilige Verfügung wieder aufgehoben.

2. Die Betreiber der Internetsuchmaschine Google liegen mit den us-Behörden in Clinch, denn diese wollen von den Google-Leuten Zugang zu allen Suchdaten, das heißt, die Behörden verlangen jede Suche über Google nachvollziehen zu können. Das Argument: Kampf gegen Kinderpornografie. Der Kollateralschaden: Im Netz wäre dann nichts mehr anonym und schon gar nichts mehr privat. (Hinweis: Suchmaschinen von Yahoo und aol sind - im Gegensatz zu Google - dem behördlichen Begehren näher getreten.)

3. Der kecke Dieb der Saliera wurde gefasst, weil er beim Erwerb eines Handys gefilmt wurde. Kollateralschaden: Wenn Sie und ich ein Handy oder sonst etwas kaufen, durch eine Parkgarage oder über den Wiener Schwedenplatz lustwandeln: Über kurz oder lang werden Sie und ich auf einem Polizeimonitor landen ...

Daher: Googeln Sie nicht mehr, kaufen Sie kein Handy oder sonst etwas und gehen Sie am besten nirgendwo hin. Dann beobachtet Sie - vielleicht!? - einen Augenblick lang kein Ordnungshüter diesseits oder jenseits des Atlantiks.

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