Mit Bildern zündeln

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Nach ihren Maßstäben, so vermuten wir, hielt sich die Kronen Zeitung zurück und schrieb auf den Titelseiten nur vom "Verdacht", unter dem der 16jährige stehe. Beim Namen - der voll ausgeschrieben wurde - und bei den Bildern - die ohne Genierer abgedruckt wurden - war es mit der Sanftheit wieder vorbei: Im Gegensatz zu den meisten anderen Medien des Landes wurde der "Feuerteufel" von St. Georgen auf Titelseiten und im Blattinneren der Krone ganz und gar preisgegeben. Auch die "Krone" unter den Magazinen Österreichs, also News, brachte den Verdächtigen mit Foto und Interview auf Seite 1 und im Blatt - wenn auch mit abgekürztem Nachnamen.

Der Bundesländerkonkurrent des führenden Kleinformats, die Kleine Zeitung, ließ sich anstecken: Zwar vermeidet es das steirisch-kärntnerische Blatt peinlich, den Namen des Verdächtigen zu nennen. Bei den Fotos hingegen zeigte man die diesbezügliche Scheu nicht und bildete den angeklagten Jugendlichen ungeschminkt - also ohne Augenbalken oder elektronische Unkenntlichmachung - ab.

Ganz wohl war der Krone diesmal ob ihrer Bebilderung nicht (bekanntlich verurteilte vor nicht allzulanger Zeit der Österreichische Presserat die Krone wegen eines Franz-Fuchs-Bildes mit der Schlagzeile "Ein Bild wie ein Geständnis"): Jetzt schreibt Krone-Redakteur Claus Pandi vorsorglich, daß es ein Angriff auf die Pressefreiheit wäre, würde man der Zeitung wegen der Fotos des verdächtigten Brandstifters "den Prozeß" machen.

Man kann verschiedener Meinung darüber sein, ob die Persönlichkeitsrechte des einzelnen oder das Informationsrecht der Allgemeinheit schützenswerter sind. Warum aber das Gros der Medien des Landes ohne Bild und Namensnennung des Verdächtigen auskam - ohne daß den Medienkonsumenten irgendeine Information vorenthalten worden wäre -, sollte zu denken geben: Die Pressefreiheit ist ein so hohes Gut, daß sie insbesondere von den Medien selbst nicht desavouiert werden sollte. Die - von verschiedenen Medien verschieden stark betriebene - Preisgabe des jugendlichen "Feuerteufels von St. Georgen" (auch diese Ausdrucksweise wäre zu kritisieren ...) war unnotwendig.

Auch mit Bildern kann gezündelt werden. Eine diesbezügliche Brandstiftung scheint hier vorzuliegen.

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