Öffentlich-rechtliche Demontage?

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Parteipolitisches Hickhack vernebelt die Grundsatzfrage nach der künftigen Absicherung eines öffentlich-rechtlichen ORF.

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Parteipolitisches Hickhack vernebelt die Grundsatzfrage nach der künftigen Absicherung eines öffentlich-rechtlichen ORF.

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Die geplante Umstrukturierung des ORF entwickelt sich immer mehr zu einer unendlichen Geschichte. Zum wiederholten Male starten die Mediensprecher der Regierungsparteien zu einem neuen Verhandlungsanlauf, und bremsen sich ebenso schnell wieder ein. Die Gründe dafür liegen in immer wieder neuen Überlegungen, die zuerst in den Print-Medien auftauchen und so erst das Ohr der Verhandler erreichen.

Seit Monaten wird also von Profis und Adabeis die politische Tonleiter auf der ORF-Klaviatur hinauf- und hinuntergeklimpert. Die dabei entstehenden Töne werden immer unmelodiöser. Besonders jetzt, da die Neubestellung der ORF-Geschäftsführung vor der Tür steht. Worum geht es eigentlich (noch) in der laufenden Diskussion? Wirklich nur um die Einigung über die Rechtsform, welche die existentielle Sicherstellung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in einer explodierenden Medienlandschaft am besten garantieren kann? Oder nicht doch eher um die bestmögliche Verteilung von Machtpositionen zwischen Bund und Ländern beziehungsweise zwischen den Parteien?

Im Koalitionsübereinkommen und in der Regierungserklärung vom 13. März 1996 bekennen sich ÖVP und SPÖ ausdrücklich zur Weiterführung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in Österreich. Dezidiert wurde festgehalten, daß bei einer Änderung des Rundfunkgesetzes beziehungsweise bei der Umwandlung des ORF in eine AG weiterhin "der öffentlich rechtliche Auftrag gewahrt bleiben soll".

Schon damals tauchte die Frage auf, ob ein auf Gewinn orientiertes Unternehmen, das letztlich eine Aktiengesellschaft ist, auch die Erfüllung dieses Auftrages garantieren könnte. Sich anbietende private Beteiligungen beziehungsweise der Gang an die Börse würde diesen schnell unterlaufen. Der letzte, vom Wiener Bürgermeister Häupl eingebrachte Vorschlag konkretisiert bereits diese Vermutung: Er könne sich eine Privatbeteiligung an den neun Landesstudios bei deren Umwandlung in eine AG vorstellen.

Damit würde der Abschied von einem unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich beginnen. In der bewährten Salami-Taktik wird ein Scheiberl nach dem anderen davon abgesäbelt. Ein bisserl öffentlich, ein bisserl privat und schon paßt's. Übrig bleibt ein ORF, dem dadurch sehr schnell die Gebührenlegitimität abhanden kommen kann.

Es sollte daher in der aktuellen Diskussion zuallererst um die Beantwortung der Grundsatzfrage gehen: Wollen wir uns in Österreich eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt leisten? Einen ORF, der seinen speziellen Beitrag zur Bewahrung der österreichischen Identität, zur Förderung der Kultur und der Sprache dieses Landes bietet? Die Antwort kann nur Ja oder Nein sein. Wenn Ja, dann ist der ORF wirtschaftlich und rechtlich so abzusichern, daß er seinen gesetzlich festgelegten Auftrag ohne Konkurrenzdruck, ohne Zwang zur Jagd nach Quoten sowie Schielen nach neuen Geschäftsfeldern aus kommerziellen Gründen auch erfüllen kann.

Die zweite wichtige Frage, die in der laufenden ORF-Diskussion kaum auftaucht, ist jene nach dem Programmauftrag, nach den - man soll es ruhig aussprechen - ethischen Kriterien von Sendungsinhalten. Der im Rundfunkgesetz (1966) festgeschriebene Programmauftrag zur "einwandfreien Unterhaltung" entspricht sicher nicht mehr der Grellheit der heutigen Medienszene. Manches, was sich in der dadurch entstandenen Grauzone in letzter Zeit an Sendungen (Erotik-Show!) im ORF "eingenistet" hat, entspricht eher der Programmphilosophie einer privaten Anstalt.

Unter dem Titel "Fernsehsysteme auf dem Prüfstand" präsentierte dieser Tage die deutsche Bertelsmann-Stiftung eine Studie. Untersucht wurden die TV-Systeme von sechs Ländern der Welt (Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Australien, Neuseeland und die USA). Das Ergebnis: Für öffentlich-rechtliche Anbieter gibt es im beinharten Konkurrenzkampf nur dann Überlebenschancen, wenn sie sich bei der Programmgestaltung auf die Kernbereiche Information, Jugend/Kinder und Kultur beschränken. Die Fokussierung auf diese erfordere keinen höheren finanziellen Einsatz und erspare sogar in der Folge eine Gebührenerhöhung. Die Produktion in diesen Programmbereichen ist nämlich billiger als der Erwerb von Sport- und Filmrechten. Ein Grund, warum sich - laut dieser Studie - auch bei den privaten TV-Anstalten ein Trend in diese Richtung bereits abzeichnet.

Doch zurück zum heimischen ORF. Läge nicht auch für ihn in der Konzentration auf jene zitierten Programmsparten, die private Anstalten (bis jetzt noch) nur am Rande wahrnehmen, die Zukunftschance? Doch dazu bedarf es eben der Festschreibung des künftigen Programmauftrages und der wirtschaftlichen Absicherung, die ihm seine Unabhängigkeit als öffentlich-rechtliche Anstalt garantiert. Dies könnte sehr rasch über die dafür notwendige Adaptierung des Rundfunkgesetzes geschehen. Womit wir wieder bei der gestellten Grundsatzfrage wären - ORF: Ja oder Nein.

In einem umstrukturierten ORF darf aber auch weiterhin nicht die Stimme der Hörer und Seher fehlen. Derzeit obliegt der aus 37 Mitgliedern bestehenden Hörer- und Sehervertretung im ORF die Wahrung der Interessen der Konsumenten. Diesem Gremium wurden per Gesetz aber nur sehr begrenzte Kompetenzen zugestanden. Es wäre daher angebracht, sich über eine wirksamere Vertretung der Gebührenzahler ebenfalls Gedanken zu machen. Was bis jetzt von den Verhandlungen in die Öffentlichkeit drang, war, ob dieses Gremium künftig Publikumsrat heißen soll oder nicht. Viel wichtiger wäre, daß den Vertretern der Hörer und Seher künftig mehr Mitsprache in der Programmplanung und auch ein Kontrollrecht in diesem Bereich eingeräumt wird. Nur so könnten diese ihre Aufgabe als "Gewissen des öffentlich rechtlichen Auftrages" auch wirksamer als bisher wahrnehmen.

Es stimmt bedenklich, wenn zuletzt zwar von einer bevorstehenden Einigung über die Einführung von Privat-TV ab 1999 in Österreich zu hören war, aber ein Termin für die Wiederaufnahme der Gespräche über den ORF sich anscheinend erst aus einer günstigen Sternenkonstellation ergeben wird. Dieses mangelnde Interesse am öffentlich-rechtlichen Rundfunk öffnet aber Tür und Tor für dessen scheibchenweise Demontage. Was sicher mit fatalen Folgen für die österreichische Medienlandschaft verbunden wäre.

Die Autorin ist Vertreterin der Familien bzw. Eltern in der Hörer- und Sehervertretung im ORF sowie Vorsitzende des Programmausschusses.

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