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Die Fälle Kampusch und Fritzl entfachten eine Debatte über Medienrecht. Eine Enquete soll's richten, die Branche fordert einen neuen Presserat.

Moral, Ethik und Medienrecht sollen die Sensationslust der Medien im Zaum halten. Das gelingt jedoch nicht immer, zeigen etwa die Berichte über Natascha Kampusch, über den Inzestfall Fritzl und über den fünffachen mutmaßlichen Mörder mit der Axt. Die Häufung solcher Verbrechen erregt das Interesse der Medien in einem Übermaß, im Zuge dessen schnell Informationspflicht mit Sensationsgier vermischt wird. Für die (Boulevard)-Medien bleibt diese Mixtur ein Grenzgang: Denn auch das Informationsbedürfnis der Leser will gestillt werden. Andererseits ist es höcht problematisch, Betroffene oder Opfer abzubilden oder zu nennen, weil hier Opferschutz und Privatsphäre verletzt werden. Wie im Fall Fritzl: Da hatte der Boulevard nicht nur den mutmaßlichen Täter in allen Posen auf den Covers platziert, sondern auch seine Opfer, zum Teil unverpixelt, mit voller Namensnennung und allen Details des grausamen Alltags im Keller von Amstetten.

Entgleisungen

Medienanwältin Maria Windhager sieht in derlei Entgleisungen des Boulevards eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 7 MedienG) und eine unzulässige Bekanntgabe der Identität der Opfer (§7a MedienG). "Medien haben die Aufgabe zu informieren. Aber nicht, die Sensationslüsternheit zu befriedigen", so Windhager. Dass das österreichische Medienrecht relativ klar regelt, wie mit der Berichterstattung über Täter und deren Opfer umgegangen wird, unterstreicht Werner Röggla, Medienrechtler vom Oberlandesgericht Wien: "Alles, was sich nicht in der Öffentlichkeit abspielt, insbesondere die Gesundheit oder das Intimleben betreffend, ist besonders geschützt." Wenn Natascha Kampusch in einer Diskothek allerdings einen jungen Mann küsse, dann sei das in der Öffentlichkeit geschehen und somit auch legitimer Bestandteil einer Berichterstattung, erklärte Röggla bei einer Fachveranstaltung des Verleger-Verbandes in Wien. Ein anderer medialer Aufreger, der "Fall Arigona" zeigte, wie sich die Medien auch als "Anwälte" von Opfern fühlen, wenn sie in ihren Berichterstattungs-Kampagnen ein Ziel verfolgen - in diesem Fall das Bleiberecht für Arigona und ihre Familie zu erwirken.

Opferschutz sieht wohl anders aus, in diesem Fall trug die aufgeregte Berichterstattung aber möglicherweise dazu bei, dass Arigona nun tatsächlich im Land bleiben darf. Eine Studie des Publizistik-Institus der Uni Wien zum "Fall Arigona" fand heraus, dass sich die Qualitätspresse mehr dem Diskurs mit vielen Akteuren in der öffentlichen Debatte näherte, während der Boulevard sich mehr auf die Betroffenen konzentrierte. "Insgesamt hielten sich die sachlichen und die emotionalen Artikel im Fall Arigona die Waage", so die Studie. "Dieses Bild ändert sich aber, wenn die Unterscheidung zwischen Qualitäts- und Boulevardmedien betrachtet wird.

Am 3. Juli soll im Parlament nun eine Enquete zum Thema Medienrecht und Opferschutz stattfinden, und zwar "anlässlich der in Österreich und internationalen Medien breitgetretenen und zum Teil empörenden, den Opferschutz und die Privatsphäre jedes einzelnen Betroffenen verletzenden Berichterstattung", wie es in einer Aussendung hieß. Alle fünf Parlamentsparteien hatten den Antrag dazu gestellt, um "unter Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz Lösungsansätze zu identifizieren". Konkrete Ergebnisse der Enquete sind unwahrscheinlich.

Selbstkontrolle

Da liegt der Ball wieder bei den Medien: Selbstkontrolle ist das Schlagwort, am besten in Form eines wiederbelebten Presserats, den nicht nur Politiker wie VP-Mediensprecher Morak ("Der Presserat als Selbstkontrollorgan wäre wichtig für eine Schärfung der Sensibilität im Diskurs."), sondern auch der VÖZ (Verband österreichischer Zeitungen) und die Medienwissenschaft fordern.

Medien-Ethiker Peter Vitouch trat schon vor einiger Zeit in der Furche für einen neuen Presserat ein: "Verhindern lässt sich mediale Sensationsgier nicht, aber zumindest könnten die schlimmsten Auswüchse vermieden werden", so Vitouch. Zeitgleich kommt nun die Forderung nach höheren Strafen für jene Medien auf, die Verletzungen des höchstpersönlichen Lebensbereichs zulassen. Derzeit gilt dort die Höchstgrenze von 20.000 Euro für einen Verstoß. Ein Beitrag, der die an Auflage und Marktanteilen interessierten Boulevard-Medien wohl kaum schmerzen würde.

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