Schutzlose Persönlichkeit

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Die Boulevardpresse und boulevardisierte Medien ignorieren den Persönlichkeitsschutz von Verbrechensopfern. Jetzt werden Gesetze verschärft.

Das Wesentliche an der Sache war in einem Zitat auszudrücken: "Ich verlange, dass keine Daten oder Gesprächsinhalte an irgendwelche Medien weitergegeben werden." Als Dr. Eva Plaz, Rechtsanwältin des Inzestopfers Elisabeth F. (Amstetten) mit Einverständnis ihrer Klientin diesen Satz verlas, herrschte Betroffenheit bei der Enquete "Medienrecht und Opferschutz". Diese Schilderungen zeigten den gut 200 Teilnehmern, was Bloßstellung von Verbrechensopfern für die Betroffenen bedeutet, wie sehr sie zuerst unter den Geschehnissen und dann nochmals unter deren massenmedialer Wiedergabe leiden. Weil das so ist, allerdings nicht sein müsste und teils sogar verboten ist, lud das Parlament zu einer von ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schüssel initiierten Enquete, an deren Ende man eine Verschärfung des Medienrechts erwartet und auf einen neuen Presserat hofft.

Die zahlreichen bestehenden Bestimmungen zum Schutz der Rechte der Persönlichkeit finden sich - unvollständig dargestellt - im Mediengesetz (Schutz der Identität und der Unschuldsvermutung), im Strafgesetz (Strafbarkeit von Beleidigung, übler Nachrede etc), im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (Schutz der Ehre etc.) und schließlich im Urheberrechtsgesetz (Recht auf das eigene Bild). Daher gilt den Medienrechtlern und den Medienleuten die Gesetzeslage wegen zudem unterschiedlicher Verfahrenstypen (strafrechtlich und zivilrechtlich) und Verfahrenszielen (Entschädigung, Unterlassung, Widerruf, Strafe) als unübersichtlich, die Rechtsprechung weiters als, gelinde gesagt, uneinheitlich bis widersprüchlich. Abhilfe tut not. Die massenmediale ökonomische Verwertung der monströsen Kriminalfälle der jüngsten Zeit hat jetzt alle von Justizministerin Maria Berger über das Familien- und das Innenministerium sowie Opferschutzorganisationen bis hin zu Verlegern und Journalisten auf den Plan gerufen.

Die über Inzest weit hinausgehenden Verbrechen in und an einer Familie in Amstetten, der Fall F., wurden in Magazinen und Tageszeitungen des Boulevards in Wort und Bild detailreich ausgebreitet. So viel an Verletzung des Opferschutzes war noch nie. Wegen dieser massiven Verstöße erwägt das Justizressort, das Medienrecht zu verschärfen. Man denke darüber nach, so Berger, die mit 20.000 Euro limitierte Entschädigungssumme zu erhöhen, die auf sechs Monate begrenzte Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf ein Jahr zu verlängern und den Verbrechensopfern für medienrechtliche Verfahren eine Prozessbegleitung anzubieten. Und da die Kinder von Amstetten auch in der Klinik von dutzenden Fotografen belagert wurden, überlegt das Justizressort weiters, die Schutzzonen-Regelung des Sicherheitspolizeigesetzes auszuweiten.

Die vorwöchige parlamentarische Enquete debattierte zudem die Einigung von Verlegern und Journalisten, der Printbranche eine neuen Presserat zu geben. In diese Selbstkontrolle der Medien wird aber mehr an Erwartungen gelegt, als sie an Wirksamkeit zustandebringen kann. Denn die Rede ist von Sanktionen, von moralischer Verurteilung eines Mediums durch andere, von der Durchsetzung ethischer Standards. Dabei wird übersehen, dass jeglicher Presserat weder eine Behörde noch ein Gericht ist, also weder rechtswirksame Bescheide noch rechtskräftige Urteile auszusprechen vermag. Auf eine qualitative Arbeit des ab Herbst geplanten Presserates darf man dennoch hoffen: Die bei der Enquete mehrfach vorgetragene Forderung, diesen Presserat auf eine breitere Basis zu stellen und etwa auch Opferschutzverbände zu hören, könnte erfüllt werden. Geplant ist ebenfalls, in Beschwerdefällen zu vermitteln, einen Leserbeirat ebenso einzurichten wie Ombudsleute bei einzelnen Zeitungstiteln. Zu hoffen ist, die Regierung möge ihren Bekenntnissen zu Opferschutz und Selbstregulierung der Presse die Taten nicht nur in Form schärferen Medienrechts, sondern auch als Finanzierungsbeitrag für den Presserat folgen lassen.

Selbst wenn das gelingt, bleiben für den Schutz der Opfer noch Probleme sonder Zahl. Etwa Polizeibeamte, die im Zuge von Fahndungen mehr sagen, als medienrechtlich veröffentlicht werden dürfte. Oder Nachbarn, die als Zeugen für Medien Tatorte schildern und damit Verbrechensopfer identifizierbar machen. Aber wahrscheinlich lässt sich dem eher entgegenwirken, wenn zumindest das Medienrecht schärfer und ein Presserat aktiv sind. Zu hoffen und nötig wäre es allemal. (C. R.)

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