Überschrittene Grenzen

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Die Causa Josef F. ist auch ein Medien-Fall. Matthias Greuling befragte dazu Medienanwältin und Kommunikationswissenschafter.

Der Inzest-Fall von Amstetten illustrierte eindrucksvoll, mit welcher medialen Wucht ein solches Schicksal ausgeschlachtet wird. Dass viele Medien nicht zimperlich vorgehen, ist bekannt. Fraglich bleibt jedoch, wie weit die Informationspflicht der Medien gehen darf, und wo eine Grenze zum Privatleben der Opfer besteht.

Der heimische Boulevard hatte nicht nur den mutmaßlichen Täter Josef F. in allen erdenklichen Posen auf den Covers, sondern auch seine Opfer. Zum Teil unverpixelt, mit voller Namensnennung und allen Details des grausamen Alltags. Das Haus, in dem F. seine Opfer quälte, kennt heute die ganze Welt.

News zeigte zwei der von F. mit seiner Tochter gezeugten Kinder am Titel, ohne sie unkenntlich zu machen. Darüber thronte der dämonisierte F., wie auf so vielen Titeln des Boulevards. In Heute sah F. sogar noch teuflischer aus als auf den Fotos der Konkurrenz, sodass über eine "Bildverbesserung" am Computer spekuliert wird. In Österreich wurde ein Phantombild von F.s Tochter gedruckt: "So sieht der Zeichner Elisabeth F.", stand da zu lesen, und darunter führte man das Bild gleich ad absurdum: "Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wurde das Bild bewusst verfremdet, damit Elisabeth F. nicht wieder erkannt werden kann."

Unzulässige Berichte

Für die Wiener Medienanwältin Maria Windhager ist der Fall Josef F. rechtlich und medienethisch höchst problematisch: "Die Realität überholt jede Satire", sagt sie. "Medien haben die Aufgabe zu informieren. Aber nicht, die Sensationslüsternheit zu befriedigen." Für Windhager ist sowohl die volle Namensnennung der Opfer als auch die Abbildung ihrer Fotos "problematisch". Eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 7 Mediengesetz) und eine unzulässige Bekanntgabe der Identität der Opfer (§ 7a MedienG) seien jedenfalls zu beanstanden. Auch das Haus hätte man "nach derzeitiger Rechtsprechung nicht zeigen dürfen", so Windhager, "weil es geeignet ist, die Identität der Opfer einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis bekannt zu machen". Im konkreten Fall müssten die Opfer insbesondere geschützt werden, "weil man über den Täter auch die Opfer identifizieren kann".

Der Wiener Publizistik-Professor und Medienpsychologe Peter Vitouch: "Es ist schwierig, eine Grenze zwischen legitimem Informationsbedürfnis und dem Schutz der Opfer zu ziehen. Es ist nicht einzusehen, dass die Öffentlichkeit jedes Detail erfährt. Unverpixelte Kindergesichter am Titel eines Magazins - das hat mit Journalismus nichts mehr zu tun." Vitouch kritisiert in diesem Fall auch die Exekutive. "Ich wundere mich noch immer über die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei. Der Polizist, der die Ermittlungen leitet, tritt ständig vor die Presse und erzählt Details. Stattdessen sollte die Polizei einen Pressesprecher haben, der nicht so tief in den Fall verwickelt ist. Dadurch könnte man dem Boulevard professionell entgegentreten". Für Vitouch ist der Inzest-Fall "ärger als der Fall Kampusch, weil hier der mutmaßliche Täter noch lebt. So können die Medien über die Täter-Schiene alles schreiben, was über die Opfer nicht geschrieben werden darf. Der Täter genießt ja in den Augen der Öffentlichkeit keinen Schutz". Anwältin Windhager sieht das ähnlich: "Es muss auch Regeln im Umgang mit mutmaßlichen Tätern geben. Schließlich sind wir eine zivilisierte Gesellschaft."

Alles Leben ist Boulevard

Windhager sieht das Übel nicht nur beim Boulevard: "Man darf nicht so verlogen sein und nur auf den Boulevard hindreschen. Der lebt von solchen Geschichten." Windhager, die auch den Standard in Medienfragen vertritt, ortet ein anderes Problem: "Qualitätsmedien wären die einzigen, die klar machen könnten, wo die Grenzen liegen. Ich stelle aber auch hier eine zunehmende Boulevardisierung fest." Peter Vitouch nennt das die "Emotionalisierung der Berichterstattung". "Ich erwarte mir, dass Qualitätsmedien auf einem höheren konzeptuellen Niveau berichten."

Der Inzest-Fall von Amstetten wird einige Zeit die Gerichte beschäftigen, vermutet Maria Windhager: "Wobei das Strafmaß bei Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs im Mediengesetz mit 20.000 Euro Höchstgrenze eher mild angesetzt ist". Dieser Betrag wird wohl kein Medium ernstlich abschrecken. "Es gibt schon seit dem Fall Kampusch Debatten über diese Höchstgrenze", so Windhager. Für Vitouch könnte eine solche "Höchststrafe" auch "bis zum Einzug einer gesamten Auflage gehen. Das tut den Verlegern dann schon weh."

Beide Experten sind sich einig: Die Schaffung eines Ethik-Rates oder ein Wiederaufleben des Presserates wäre dringend nötig. Verhindern lässt sich mediale Sensationsgier nicht. Vitouch: "Aber zumindest aber könnten die schlimmsten Auswüchse vermieden werden."

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