Unendlich skandalöse Geschichte

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Bereits zweimal widmete die Furche ihr "In medias res" einem unglaublichen Presseprozess rund um die rechte Extrem-Wochenschrift Zur Zeit und den jüdischen Journalisten Karl Pfeifer. Nun ist diese Causa ein weiteres Mal zur Sprache zu bringen.

* Die Vorgeschichte: Karl Pfeifer, hatte 1995 in der Gemeinde, im Organ der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, einen Beitrag des Politologen Werner Pfeifenberger im FP-Jahrbuch rezensiert und als "Nazi-Diktion" qualifiziert. Pfeifenberger wurde daraufhin von der Staatsantwaltschaft nach dem Verbotsgesetz angeklagt; zur Verhandlung im Jahr 2000 kam es aber nicht, weil Pfeifenberger knapp davor starb, möglicherweise durch Selbstmord.

* Der erste Akt: In Zur Zeit bezeichnete der Autor Erwin Steinberger (ein Pseudonym von Zur Zeit-Chefredakteur Andreas Mölzer?) bald darauf Karl Pfeifer als einen "Tugendterroristen", der gegen Pfeifenberger eine "Menschenhatz eröffnet" habe, die "in der Folge bis zum Tod des Gehetzten" ging. Pfeifer klagte Zur Zeit wegen übler Nachrede und bekam - in erster Instanz - Recht.

* Ein zweiter Akt tat sich in der Causa durch die Berufungsverhandlung auf, in der das Oberlandesgericht Wien das Urteil gegen Zur Zeit aufhob: Der Artikel, in dem Karl Pfeifer bezichtigt wurde, Pfeifenberger in den Tod getrieben zu haben, stelle eine "zulässige Wertung" dar und stütze sich auf ein richtiges "Tatsachesubstrat", so die Begründung.

* Akt Nummer drei: Wie der Falter vor kurzem berichtete, wurde der Prozess in erster und zweiter Instanz wiederholt, wobei beide Male die inkriminierten Ausdrücke in Zur Zeit wiederum als "zulässige Wertung" qualifiziert wurden. Florian Klenk schreibt im Falter dazu: "Mölzer darf einem Juden, der zu Recht einen Bruch des Verbotsgesetzes kritisiert hatte, ungestraft und ohne Beweise ,mörderische Hetze' vorwerfen." Dem ist nichts hinzuzufügen.

* Außer, dass die Causa in den vierten Akt geht: Unterstützt von der Israelitischen Kultusgemeinde und der Gewerkschaft hat ein Wiener Anwalt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das mehr als sonderbare Wiener Urteil Beschwerde eingelegt.

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