Vernachlässigtes Gut Opferschutz

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Armin Wolf habe die Jury des Alfred-Worm-Preises für investigativen Journalismus verlassen, berichtet der Standard. Der ZIB2-Anchorman wollte nicht mehr bei der von der News-Gruppe gestifteten Auszeichnung dabei sein, weil er gegen die Missachtung des Opferschutzes durch die Info-Illustrierte protestieren wollte (vgl. Artikel links). Wenn der Bericht stimmt, gehört Wolf einmal mehr vor den Vorhang: Denn wie sich manche Medien im Lande über die primitivsten Regeln des Anstandes hinwegsetzen, muss sanktioniert werden: Die scheinheiligen Erklärungen der News-Redaktion, man habe nur unkenntliche Kinderfotos der Opfer verwendet, und erkennbare "gepixelt", also unkenntlich gemacht, schreien zum Himmel.

Einmal mehr muss man feststellen: Es gibt kaum eine juristische Handhabe gegen diese Exzesse, es gibt - wie das Amen im Gebet schreiben wir dies - keine Selbstkontrolle der Medien, die solches anprangern würde. Bleibt einzig der laute, zumindest vernehmbare Protest Prominenter. Man kann und muss sich diesem anschließen.

Doch nicht nur Medien handeln hier unter jeder Kritik, auch wie nonchalant ein Bezirkshauptmann oder manch andere Behördenvertreter mit Namen und Informationen über die Opfer des Falles Josef F. umgegangen sind, lässt einen fassungslos zurück. Sogar der Pfarrer von Amstetten trat schon am ersten Tag der Berichte im Fernsehen auf und erzählte vom Verhalten der Kinder F.s im Unterricht.

Information ist ein hohes Gut. Aber der Schutz der Opfer ist ein höheres. Diese Erkenntnis ist in Österreich leider nicht sehr ausgeprägt - bis in die Gerichtsbarkeit hinein: Dieser Tage hob das Oberlandesgericht eine Verurteilung von Heute auf. Die Gratiszeitung hatte nämlich in einer Art Kampagne gegen Natascha Kampusch im Sommer 2007 Kampusch-"Liebesfotos" mit anzüglichen Bemerkungen dazu veröffentlicht. Wir lernen aus dem Urteil, dass diese Fotos zulässig waren … Otto Friedrich

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