Wie dem Vater, so dem Sohn

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Eigentlich liegt uns wenig daran, alle zwei Wochen den (Mord-) Fall Hrant Dink in diese Kolumne zu rücken. Leider schlug die türkische Justiz aber ein weiteres Mal zu und verhöhnte die Pressefreiheit neuerlich.

Im Juli 2006 hatte der türkisch-armenische Zeitungsgründer Hrant Dink in seinem Blatt Agos (armenisch für "Furche") ein Interview veröffentlicht, in dem er das Massaker an den Armeniern 1915 so charakterisierte: "Natürlich kann ich sagen, dass das einen Genozid bedeutete … Sie sehen, dass ein Volk, das 4000 Jahre hier gelebt hat, nach diesen Ereignissen verschwand."

Noch im gleichen Jahr wurde Hrant Dink nach dem berüchtigten Artikel 301 des Strafgesetzbuches wegen "Beleidigung des Türkentums" verurteilt. Sechs Monate bedingt.

Hrant Dink fiel Anfang 2007 bekanntlich einem Mordanschlag zum Opfer, der Prozess schleppt sich dahin. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass die Hintermänner des Attentates ungeschoren bleiben.

Das Unrecht nimmt aber weiter seinen Lauf: Agos-Redakteur Arat Dink, der Sohn des Ermordeten, und sein Vorgesetzter Sarkis Seropyan standen dieser Tage ihrerseits vor dem Kadi. Ihr "Verbrechen": Sie hatten das Interview Hrant Dinks aus 2006 nachgedruckt. Diesmal schlug Artikel 301 in in doppelter Strenge zu: Die beiden Journalisten fassten ein Jahr bedingte Haftstrafe aus.

2006 gab es insgesamt 72 Verurteilungen wegen "Beleidigung des Türkentums". Dies scheint sich 2007 ungebrochen fortzusetzen. Zur Zeit steht auch der Verleger Ragip Zarakoglu unter der diesbezüglichen Anklage: Der Besitzer des Belge-Verlags hat die türkische Übersetzung des englischen Buches "The Truth Will Set Us Free" herausgebracht, das sich einmal mehr mit den Armenier-Massakern von 1915 auseinandersetzt.

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