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100 Kinder von der Bank

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Das Ehepaar, welches gewillt ist, durch Samenspende zu einem Kind zu kommen, wird ausgiebig beraten, und es finden meist lange Gespräche statt, da häufig eine starke psychische und moralische Konfliktsituation besteht. Dazu kommt, daß in Österreich die Rechtslage in keiner Form dieser neuen Errungenschaft der Medizin angepaßt ist.

Es ist derzeit nicht möglich, durch irgendwelche Verträge zwischen dem Samenspender, der späteren Mutter und deren Ehemann irgendwelche rechtsgültige Vereinbarungen zu treffen.

Die Verträge, welche ich unterschreiben lasse, beinhalten im großen und ganzen nur die Verpflichtung des Ehemannes, das erwartete Kind als sein legitimes Kind anzuerkennen und allen Verpflichtungen eines leiblichen Vaters nachzukommen sowie den inseminierenden Arzt oder die in-seminierende Schwester schad-und klaglos zu halten gegen allfällige Ansprüche, die später einmal entstehen könnten.

Ich rate den Eltern dringend, die Herkunft des Kindes niemandem mitzuteüen, auch nicht in späteren Jahren dem Kind selbst. Das Kind würde wohl sicherlich keine Freude darüber empfinden, wenn man ihm mitteilt, daß sein Vater nicht der leibliche Vater ist.

Der Spender wird so ausgewählt, daß er in den groben äußeren Merkmalen wie Körpergröße, Haarfarbe, Augenfarbe und äußerer Erscheinung möglichst dem Ehemann entspricht. Der Spender muß natürlich dieselbe Blutgruppe aufweisen wie der Ehemann.

Die Errichtung einer Spermabank ist Voraussetzung für die

klaglose Durchführbarkeit solcher Inseminationen. Nur dadurch ist die Möglichkeit gegeben, jederzeit das entsprechende Sperma für die jeweilige Patientin zur Verfügung zu haben.

Es ist organisatorisch undurchführbar, immer einen Spender zur Hand zu haben, welcher entsprechendes Aussehen und entsprechende Eigenschaften hat und zur entsprechenden Zeit zur Spende bereit ist.

Geeignete Samenspender zu finden, stößt immer wieder auf Schwierigkeiten, da bemerkenswerterweise ein außergewöhnlich großer Prozentsatz der Männer, die sich zur Samenspende melden, aus verschiedensten medizinischen Gründen nicht geeignet ist. Der Samenspender erhält für jede Spende einen Betrag von 500 Schilling.

Die Daten und Befunde des Samenspenders werden in einer eigenen Kartei festgehalten, die nur dem ärztlichen Personal zugängig ist. Problematisch ist die Frage, was mit diesen Daten nach einer erzielten Schwangerschaft oder Geburt geschehen soll.

Sollen die Hinweise über die wahre Identität des biologischen Vaters aufgehoben oder Vernich- tet werden? Diese Frage hat sieh für mich noch nicht eindeutig geklärt, da unsere Erfahrungen auf diesem Gebiet noch nicht sehr weit zurückreichen.

Wir betreiben die Samenbank nunmehr seit etwa drei Jahren. In dieser Zeit haben wir mit etwa' 250 Ehepaaren Kontakt gehabt, etwa 200 Ehepaare beziehungsweise Frauen wurden behandelt, etwa 20 Paare haben die Behandlung nach kurzer Zeit aufgegeben. Rund 100 Frauen sind tatsächlich schwanger geworden.

Vielfach wird zur Garantie der Anonymität des Spenders auch ein Samencocktail von mehreren Spendern benützt. Wir lehnen diese Methode ab, da zumindest bis zur erfolgten Geburt die Spenderidentität bekannt sein muß, um bei allfälligen Mißbildungen diesen Spender ausscheiden zu können.

Der Autor, Primarius und Facharzt für Gyfiäkoloeie und Geburtshilfe, leitet das „Ferti-itäts-Zentrum Wien - Privatkrankenanstalt für Sterilitätsbehandlung“.

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