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Abschied vom Mythos
Neutralität bedeutet nicht „splendid isolation”. Wer sie als bequeme Zuschauerloge im Konfliktfall betrachtet, hat den Status gründlich mißverstanden. Unsere Neutralität ist eine Institution des Völkerrechts, unter dessen Schutz wir uns damit in besonderem Maße gestellt haben, statt uns in einem Paktsystem rück-zu versichern.
Unsere Neutralität teilt damit das Schicksal des Völkerrechts, direkt und indirekt. Daß es nicht mißachtet und ausgehöhlt wird, muß daher im ureigensten Interesse Österreichs liegen. Jede Verletztung der Unabhängigkeit und Souveränität eines Staates - wie auch im Falle Kuweits - muß beim Neutralen die Alarmglocken schrillen lassen.
Als Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft kann sich Österreich daher jetzt weder von der UNO-Charta noch vom Mandat des Sicherheitsrates für den Golfeinsatz (siehe Seite 2) dispensieren. Und ob es besonders moralisch wäre, wenn sich der Neutrale seiner Verantwortung unter Verweis auf seinen Status unsolidarisch entzieht, muß bezweifelt werden.
Richtig ist, daß Österreich jetzt erstmals praktisch mit dem Problem der Beteiligung an einem System kollektiver Sicherheit konfrontiert ist. Richtig ist aber ebenso, daß Österreich um dieses Problem, nur sehr unbewanderte Politikerinnen) können davon überrascht worden sein, seit seinem UN-Beitritt 1955 gewußt hat. Wir haben es nur verdrängt, weil in den Jahrzehnten des „Kalten Krieges” die Uneinigkeit der ständigen UN-Ratsmitglieder ein kollektives Sicherheitssystem schon im Ansatz gelähmt hat.
Stimmungsdemokratie ist kein Fluchtweg aus der übernommenen Verantwortung. Im großen und im kleinen nicht. Peinlich schon, wenn nur der ORF seine Verantwortung der Beliebigkeit anheimstellt: Klamauk nach Stimmungslage. So läßt sich Programm gestalten? Politik sicher nicht.
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