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Adieu Landesverteidigungsplan

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Im Vorwort des mittlerweile zehn Jahre alten österreichischen Landesverteidigungsplans wird von den Sprechern aller Parteien für eine ständige und systematische Adaptierung plädiert. Der militärische Teil ist nach zwei Heeresreformen faktisch überholt. Der allgemeine wie der spezifische Teil mit der geistigen, zivilen und wirtschaftlichen Landesverteidigung bedarf - spätestens seit 1989 - einer grundlegenden Revision.

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Im Vorwort des mittlerweile zehn Jahre alten österreichischen Landesverteidigungsplans wird von den Sprechern aller Parteien für eine ständige und systematische Adaptierung plädiert. Der militärische Teil ist nach zwei Heeresreformen faktisch überholt. Der allgemeine wie der spezifische Teil mit der geistigen, zivilen und wirtschaftlichen Landesverteidigung bedarf - spätestens seit 1989 - einer grundlegenden Revision.

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Es gibt nützliche Vorarbeiten für eine Adaptierung des Landesverteidigungsplanes zum Beispiel des Verteidigungsministeriums (Bericht des Bundesministers an die Regierung vom 9. Juli 1991: „Sicherheitspolitisches Umfeld und Streitkräfteentwicklung”), doch fehlt eine koordinierte Überarbeitung.

Die schwierigste Frage betrifft den geeigneten Zeitpunkt für die Inkraftsetzung einer adaptierten und politisch akkordierten Neufassung des Landesverteidigungsplanes. Auf der einen Seite enthält er in der jetzigen Form Voraussetzungen, Zustandsbeschreibun-gen und Folgerungen, die infolge der tiefgreifenden weltpolitischen Zeitenwende auch wegen geänderter politischer Rahmenbedingungen in Österreich einfach nicht mehr zutreffen.

Als Beispiel sei nur das „wesentliche Merkmal der unmittelbaren sicherheitspolitischen Umwelt Österreichs” herausgegriffen, dessen Komponenten zusammengefaßt werden als „relative Stabilität bei gleichzeitiger Hochrüstung und anhaltender politischer Konfrontation (LV-Plan Seite 26). Tatsächlich muß man demgegenüber aus heutiger Sicht von regionalen Instabilitäten bei gleichzeitigem Rüstungsabbau und dem Ende der. bipolaren politischen Konfrontation ausgehen. Daß sich aus dieser dreifachen Differenz auch zum Teil wesentlich andere Folgerungen für sicherheitspolitische Maßnahmen ergeben, liegt auf der Hand.

Internationale Kooperation

Auf der anderen Seite hat indes der Veränderungsprozeß gerade aus österreichischer Sicht noch nichts von seiner Dynamik eingebüßt. Der Beginn der EG-Beitrittsverhandlungen, die Zukunft der Neutralität, das völlig unbestimmbare Bild eines (west)europäischen Sicherheitssystems (FURCHE 47 und 52/53/1992) oder die beabsichtigte gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik einer noch keineswegs konsolidierten Europäischen Union sind nur die wichtigsten offenen Punkte in einer Reihe sicherheitspolitischer Herausforderungen, deren Behandlung die nächsten Jahre bestimmen wird. Um sich also nicht ein auf Sand gebautes Provisorium einzuhandeln, das zum Zeitpunkt seiner Präsentation schon wieder von der Entwicklung überholt sein wird, wäre eine dem Umgang mit Neutralität vergleichbare Vorgangsweise angebracht: Beibehaltung des Status quo, solange über Verankerung und Position Österreichs im gemeinsamen Europa nicht entschieden ist.

Bis dahin wird es in der Tat einer reaktionsfähigen, flexiblen Politik bedürfen, deren theoretischer Hintergrund durchaus aus der jetzigen Fassung des auf diesem Gebiet zum

Teil hochaktuellen Landesverteidigungsplanes ableitbar ist: Ausgehend von einem weiten Spektrum möglicher Bedrohungen wird hier zum Beispiel die Erkenntnis betont, daß gerade die existentiellen Probleme der Menschheit nur in internationaler Kooperation gelöst werden können und daher „Europabezogenheit und Weltoffenheit auch für den Österreicher selbstverständlich sein müssen” (Seite 95). Nicht Unsicherheit und Angst sollen verbreitet werden, sondern ein vernünftiges Sicherheits- und Vorsorgedenken soll entwickelt werden (94).

In der umständebedingt zugegebenermaßen oft verwirrenden sicherheitspolitischen Diskussion herrscht jedenfalls soweit Übereinstimmung, daß der Sicherheitsbegriff neue Dimensionen angenommen hat. So tritt etwa die militärische Komponente in den Hintergrund, obwohl das Militär gleichzeitig „zivile” Funktionserweiterungen erfahren hat und längerfristig nicht mehr nur „nationale” Bindungen und Verpflichtungen haben wird. Äußere und innere Sicherheit werden auf staatlicher Ebene zunehmend ineinandergreifen, Verteidigungspolitik wird längerfristig als Komponente einer internationalen Sicherheitspolitik verstanden werden.

Ein Bundessicherheitskonzept

In ökonomischer Hinsicht wird es nicht mehr ums „Einigeln” gehen können, sondern um Öffnung, wobei eine über wirtschaftliches Vorteilsdenken hinausgehende Horizonterweiterung in Konflikfzur Selbstbezogenheit geraten dürfte. Dabei birgt die naive Vorstellung von der „Insel” Österreich mehr Rsiken als alle Integrationsversuche.

Sollte der Schritt vom sicherheitspolitischen „Trittbrettfahrer” - ein übrigens ungerechter, die österreichischen Möglichkeiten großspurig überschätzender Vorwurf - zum mitverantwortlichen Beifahrer gelingen, so dürfte die konzeptionelle Neuorientierung eines qualitativ anderen Sicherheitsverständnisses nicht vor der Infragestellung überkommener Begriffe und Institutionen haltmachen.

Während bisher im Landesverteidigungsrat fast ausschließlich Probleme des Bundesheeres erörtert wurden, befaßte sich der Rat für Auswärtige Angelegenheiten davon unabhängig mit der Außenpolitik. Was läge näher, als das gesamte Spektrum sicherheitspolitischer Grundfragen zusammenhängend im Rahmen eines „Bundessicherheitsrates” zu behandeln? Zu gegebener Zeit könnten die Chancen des Neubeginns dazu genützt werden, den Landesverteidigungsplan im Sinn einer umfassenden Sicherheitsvorsorge („USV”) zum „Bun-dessicherheitskoftzept” umzuformulieren und auch gleich die bisherigen Teilbereiche einer grundsätzlichen Revision zu unterziehen.

Die antiquierte und in Wahrheit doch als Gegengewicht zur seinerzeit nicht zu Unreht gefürchteten „psychologischen (kalten) Kriegsführung” gedachte „geistige Landesverteidigung” könnte dann überhaupt in einer gewissenhaft betriebenen politischen Bildung aufgehen und auf die ebenso bemühte wie verkrampfte und letztlich wenig erfolgreiche Gratwanderung zwischen Propaganda und Aufklärung verzichten.

Im wirtschaftlichen und zivilen Bereich wird künftig der „Verteidigungs”-Gedanke hinter den einer präventiven Sicherheitsvorsorge zurücktreten. Die militärische Verteidigung bliebe hingegen eine Domäne der zunehmend professionalisierten Streitkräfte, denen dadurch emotionsgeladene „Akzep-tanz”-Debatten mehr und mehr erspart blieben.

Der Einwand, bei alledem die Verfassung nicht aus dem Auge zu verlieren, ist keinesfalls gering zu schätzen. Doch mit der gleichen Begründung, mit der man zum Beispiel endlich Grundrechte in den Verfassungsrang anheben wird, darf man sich auch behutsam von offenkundig überholtem Ballast verabschieden, um nicht die Anpassung an neue Gegebenheiten zu versäumen. Die politischen Gestaltungsmöglichkeiten wären blockiert, wollte man einer völlig veränderten Welt mit starrem Blick auf einzelne Bestimmungen des Bundesverfassungs-Gesetzes entgegentreten.

Der Autor ist Lektor für Politikwissenschaft an der Universität Wien.

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