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Alt, aber gerecht?
Uber Details muß auf Expertenebene noch verhandelt werden. Schon außer Diskussion steht aber, daß unser Pensionsversicherung ssy-stem ohne spürbare Leistungskürzungen die neunziger Jahre nicht überleben kann.
Ebenso außer Diskussion steht bei allen bisher bekannten Überlegungen, daß schon bestehende Pensionen davon jedenfalls nicht betroffen sein dürfen. Argument: Schon-Pensionisten können sich, anders als Noch-Berufstätige, nicht mehr auf die geänderte Situation einstellen.
Das klingt plausibel und gerecht und wurde deshalb noch bei keiner Pensionsreform in Frage gestellt.
Ich möchte diese Vorgangsweise dennoch in Frage stellen. Sie hat nämlich den Nachteil, daß die Neo-Pensionisten von einem Tag auf den anderen ziemlich zum Handkuß kommen, wenn die Reform in relativ kurzer Zeit viele Milliarden einsparen soll. Die verhältnismäßigkleine Zahl der Neo-Pensionisten muß ja das zahlen, was es kostet, die Pensionen der viel größeren Zahl von Alt-Pensionisten ungeschmälert zu lassen.
Was beispielsweise heißt, daß auch von kleinen Pensionen noch einmal etwas abgezwackt wird, um kommode Doppelpensionen in voller Höhe aufrechterhalten zu können. Wäre es da nicht ungleich gerechter, nicht nur nach dem Zeitpunkt des Pensionsantritts, sondern auch nach der Pensionshöhe zu differenzieren? Das würde doch dem Solidaritätsgedanken einer Versicherungsgemeinsfhaft weit besser entsprechen!
Und was die „Wehrlosig-keit“ der Schon-Pensionisten anbetrifft: Um wieviel besser sind denn in der Realität die Möglichkeiten eines Noch-Aktiven, der in zwei, drei, ja selbst fünf Jahren in Pension geht, auf die Kürzung der Anrechnungszeiten zu reagieren?Man kann doch nicht nur von jenen ausgehen, die sich durch neue Vorsorge-Notwendigkeiten künftig nur mehr zwei statt drei Wochen Seychellen leisten können...
Ganz ähnliche Überlegungen galten und gelten übrigens auch für den lange Zeit absoluten Schutz der Altmieten. Weil in Österreich unglaublich niedrige Altmieten (,J?riedenszins“), die lange Jahre den hohen Lebensstandard vieler ermöglichten, zu Lasten der Bausubstanz gingen, mußte bei den Neu-Vermietungen ein Preisventil (= keine Mietobergrenze) geschaffen werden. Mit dem Ergebnis, daß sich die Mieten für vergleichbare Wohnungen oft wie eins zu zehn verhielten. Unabhängig davon, ob sich die Einkommen der Mieter vielleicht wie zehn zu eins verhalten.
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