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Altersversorgung „drei Säulen“

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Etwa ab der Jahrtausendwende werden sich in Österreich, aber auch in anderen Industriestaaten, gewaltige demographische Veränderungen ergeben. Legt man unseren Überlegungen über die zukünftige Gestaltung der Altersversorgung die Hauptvariante der Bevölkerungsvorausschätzung 1984 bis 2015 des Statistischen Zentralamtes zugrunde, so wird die österreichische Bevölkerung bis zum Jahre 2000 noch um etwas mehr als 100.000 Personen zu-, in den drei Jahrzehnten danach aber um rund 450.000 Personen abnehmen. Im Jahr 2030 wird es dann um rund 300.000 Kinder (0

bis 14 Jahre) weniger geben als zur Jahrtausendwende.

Umgekehrt gehen wir auf eine Gesellschaft der alten Menschen zu: 2030 wird es um mehr als 600.000 Personen mehr als im Jahr 2000 geben, die das 60. Lebensjahr überschritten haben werden. Auf die erwerbstätigen Generationen dieser Jahrzehnte kommen damit gewaltige finanzielle Belastungen zu, wenn man das auf dem bekannten Generationenvertrag beruhende Umlagen verfahren zur Finanzierung der Altersversorgung aufrechterhalten möchte.

Werden im Jahr 2000 etwa 333 Personen über 60 auf 1.000 Erwerbstätige zwischen 15 und 60 entfallen, so sind es 30 Jahre später bereits 560 — die sogenannte Altersbelastungsquote wird also um 68 Prozent steigen. Egal, ob man diese Berechnung heranzieht oder andere, die zu noch drastischeren Ergebnissen führen

(manche Experten rechnen mit einer Verdoppelung der Altersbelastungsquote zwischen 2000 und 2030) - es ist offensichtlich, daß wir damit auf eine Entwicklung von geradezu apokalyptischen Dimensionen zugehen.

Was diese Prognosen und Schätzungen von anderen unterscheidet, ist ihre relativ große Treffsicherheit: Weder die Fruchtbarkeit noch die Sterblichkeit, die im wesentlichen diese Entwicklung bestimmen, sind kurzfristig durch diskretionäre Maßnahmen beeinflußbar. Die Entwicklungstendenz ist damit richtungsmäßig vorgegeben und läßt sich mit folgendem Satz cha-, rakterisieren: Immer weniger Menschen arbeiten immer kürzer und müssen mit ihren Beiträgen die Pensionen von immer mehr Menschen finanzieren, die immer länger leben.

Faßt man die politischen Reaktionen auf die geschüderte Entwicklung zusammen, so reichen sie von Vorschlägen zu einer radikalen Systemumstellung in Richtung einer wohlfahrtsdiktatorischen Volkspension über die Erfindung einer neuen Abgabe (Wertschöpfungsabgabe) bis zu allerlei beruhigenden Äußerun-

gen, daß es „schon nicht so schlimm werden wird“: Ausgaben, die man jetzt für Kinder tätigen müsse, könne man dann später für die Altenbetreuung aufwenden, und außerdem würden die Realeinkommensteigerungen so hoch sein, daß man die Bereitschaft zu einer höheren Beitragsleistung durchaus annehmen könne.

Ich glaube, daß auch bei der Pensionsfinanzierung die Sanierung nicht von der Einnahmen-, sondern von der Ausgabenseite her kommen muß. Daher sollte ein zukünftiges Pensionsversiche-rungssystem auf einer sinnvollen Kombination der „drei Säulen“ beruhen:

1. Auf einer neugeordneten staatlichen Altersvorsorge,

2. auf einem neugestalteten Betriebsvorsorgemodell und

3. auf einer wesentlich stärker ausgebauten Individualvorsorge.

Die staatliche Altersvorsorge sollte dem Grunde nach unbestritten sein, es sollten auch die Versicherungselemente in der staatlichen Altersvorsorge unbestritten sein, doch wird man um einschneidende Maßnahmen vor allem beim Pensionszeitalter nicht herumkommen.

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