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An die Zukunft denken...

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Zukunftssicherung, Eigenvorsorge - dieser Themenbereich findet eine immer breitere interessierte Öffentlichkeit. Immer mehr Menschen machen sich Gedanken, wie sie für die Zeit der Pension zusätzlich Vorsorgen können. Der Übertritt von der aktiven Berufszeit in den Ruhestand ist ein wesentlicher Einschnitt in der Lebensgestaltung. Er bringt in vielen Bereichen Änderungen mit sich, auf alle Fälle aber eine finanzielle Einbuße, da zwischen dem letzten Aktivbezug und der durchschnittlichen Alterspension eine spürbare Lücke klafft. Ein weiterer Bereich, in dem eine Versorgungslücke ganz deutlich spürbar wird, ist die Hinterbliebenenvorsorge bei frühzeitigem Tod des Pflichtversicherten. Die Frage nach der finanziellen Versorgung der Familie steht hier im Mittelpunkt.

Eine ergänzende private Altersvorsorge bietet viele Möglichkeiten der speziellen Vorsorge. Die „Bundesländer-Versicherung“ bietet ihren Kunden ein breitgefächertes Angebot an Lebens- und Pensionsversicherungsprogram-men. Denn gerade die private Zusatzpension soll und muß auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten des einzelnen abgestimmt sein.

Um noch spezieller auf die Wünsche der Kunden eingehen zu können, hat die „Bundesländer“ eine ganz neue Variante der Eigenvorsorge entwickelt: das

BV-Pensionsversicheru ngssparbuch

Es wird in einer bisher nicht gekannten Variationenvielfalt den Bedürfnissen der Alters- und Familienvorsorge gerecht und erleichtert den Erwerb einer Zweitpension durch die Möglichkeit variabler Beitragszahlungen.

Die sieben „Vorteilspunkte“ geben eine erste Information über dieses Eigenvorsorge-Programm:

1. Auf alle, die einmal mehr und einmal weniger zurücklegen können, weil ihr Einkommen von Jahr zu Jahr schwankt - Freischaffende, Gewerbetreibende, Landwirte, aber auch viele Unselbständige - wird Rücksicht genommen. Sie sparen, was sie können oder wollen, d. h. zu einer Grundprämie können, je nach den persönlichen finanziellen Möglichkeiten, zusätzlich einmalige Beträge in selbstgewählter Höhe und zu einem beliebigen Zeitpunkt gezahlt werden, wobei der Versicherte laufend über die Gesamtbeitragsleistung und den jeweils schon erreichten Pensionsanspruch einschließlich erworbener Gewinnbeteiligung informiert wird.

2. Freie Wahl des Pensionsalters, d. h. die Versicherung wird zwar zu einem bestimmten Stichtag abgeschlossen, wird sie jedoch zu diesem Termin nicht in Anspruch genommen, kann wahlweise weitergezahlt oder aber die Beitragsleistung eingestellt werden. Der Pensionsanspruch nimmt jedenfalls durch die Verlegung des Pensionsalters beträchtlich zu: so z. B. bei Verlegung des Pensionsalters vom 60. auf das 65. Lebensjahr um ca. 37%, unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung sogar um ca. 70%.

3. Auf Wunsch ist das Unfall-Risiko mitgedeckt. Wer nach einem Unfall dauernd invalide ist, bekommt die entsprechende Unfallpension, er ist aber gleichzeitig, bis zum vereinbarten Beginn der Alterspension, von den laufenden Einzahlungen auf die Grundpension im Prozentsatz seiner Invalidität befreit. Die Unfallpension wird zum vereinbarten Beginn der Alterspension durch diese ersetzt.

4. Spätestens drei Monate vor Pensionsbeginn kann verfügt werden, daß nach dem Tod des Versicherten ein Teil der Pension lebenslang an eine andere Person, z. B. die Witwe, weitergezahlt werden soll, wodurch sich zwar die eigene Altersvorsorge geringfügig vermindert, andererseits aber eine optimale Angehörigenabsicherung erreicht wird.

5. Mindestens 85% der Gewinne aus der Lebensversicherung gehen bei der „Bundesländer-Versicherung“ zurück an die Versicherten. Diese Gewinnbeteiligung - von Amts wegen als „unverbindlich“ zu bezeichnen, aber bei der „Bundesländer“ seit 1955 zehn Mal entscheidend verbessert - erhöht zum einen den Pensionsanspruch beträchtlich, ermöglicht andererseits aber eine jährliche Pensionserhöhung um derzeit 4,5%. Wer sich mit 2,5% Erhöhung begnügt, kann die Differenz Monat für Monat als zusätzliche Bonusrente in Anspruch nehmen.

6. Das gesamte Engagement ist risikolos - wird das Pensionsalter nicht erlebt, werden alle Beitragsleistungen zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile rückerstattet.

7. Übrigens - mit 11.000 S pro Jahr steuerlicher Absetzmöglichkeit spart man bis zu 6820 S Steuer. Mit den gesetzlich vorgesehenen 11.000 S für den Ehepartner bzw. 5500 S für jedes Kind spart man entsprechend mehr. Ab dem 50. Geburtstag schließlich können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich 10.000 S pro Jahr steuersparend auf das Pensionsversicherungs-sparbuch eingezahlt werden. - Auch das ist letztlich ein starkes Argument für die heute dringend nötig gewordene Privatpension.

Die Mitarbeiter der „Bundesländer-Versicherung“ beraten und informieren ausführlich über dieses neue Vorsorgeangebot, aber auch über alle anderen Möglichkeiten der privaten Pensionsversicherung.

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