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Ausgrenzung von WoWstandsinseln

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Asylanten, Flüchtlinge, Immigranten, Gastarbeiter belästigen uns Westeuro­päer. Konventionen bekommen die neue Völkerwanderung nicht mehr in den Griff. Politiker hören auf die kochende Volks­seele und schotten ab. Obwohl zur Zeit nur drei Prozent der weltweit offiziell mit 15 Millionen angegebenen Flüchtlinge Westeuropa und zehn Prozent die west­lichen Industrieländer erreichen.

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Asylanten, Flüchtlinge, Immigranten, Gastarbeiter belästigen uns Westeuro­päer. Konventionen bekommen die neue Völkerwanderung nicht mehr in den Griff. Politiker hören auf die kochende Volks­seele und schotten ab. Obwohl zur Zeit nur drei Prozent der weltweit offiziell mit 15 Millionen angegebenen Flüchtlinge Westeuropa und zehn Prozent die west­lichen Industrieländer erreichen.

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Am 10. Dezember 1948 wurde , in Paris die „Allgemeine Er­klärung der Menschenrechte" ver­abschiedet, um ein „von allen Völ­kern und Nationen zu erreichendes Ideal" anzugeben. Im Artikel 14 wird gefordert: „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern Zu­flucht vor Verfolgung zu suchen und zu finden." Der Artikel begründet kein einklagbares Recht, ist also nichts anderes als eine gut­gemeinte Erklärung. Gewährung und Ablehnung von Asyl gehört zu den Rechten eines souveränen Staa­tes.

Am 28. Juli 1951 wurde in Genf die Konvention über die Rechts­stellung der Flüchtlinge unterzeich­net. Der Flüchtling wird sehr eng definiert. Es handelt sich um einen Menschen, der sich „aus wohlbe­gründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zu­gehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politi­schen Gesinnung verfolgt zu wer­den, außerhalb seines Heimatlan­des befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen; oder wer staatenlos ist, sich infolge obi­ger Umstände außerhalb des Lan­des seines gewöhnlichen Aufent­haltes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, in dieses Land zurückzukehren".

Diese Erklärung wurde von Au­stralien, Belgien, Dänemark, Frank­reich, Israel, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Schweden und dem Vereinigten Königreich mit „Vorbehalt" angenommen: Das bedeutet, in die Erklärungen wur­den noch weitere Einschränkungen aufgenommen. Auffallend ist, daß diese europäische Konvention von keinem Staat unterzeichnet wurde, der dem Ostblock zugerechnet werden konnte. So liegt der Ver­dacht nahe, daß die Konvention nichts anderes als ein propagandi­stisches Werkzeug im Kalten Krieg sein sollte. Über die hermetisch abgeriegelten Grenzen kamen oh­nehin nur sehr wenige.

Es kann daher nicht verwundern, daß eine solche Konvention den heutigen Gegebenheiten überhaupt nicht gerecht werden kann. Zu jener Zeit, in der sie für Europa am drin­gendsten notwendig gewesen wäre, in den Jahren 1933 bis 1939, gab es sie noch nicht. Damals flohen - so­lange es noch möglich war - 340.000 Juden aus Deutschland.

Der Zusammenbruch des Dritten Reiches löste dann eine der größten Völkerwanderungen in der Ge­schichte aus: Zwischen 1944 und 1951 wurden in Europa ungefähr 20 Millionen Menschen verschleppt, verj agt, evakuiert oder umgesiedelt. 1956 flohen aus Ungarn 180.000 Menschen, nach der Invasion der CSSR gingen 750.000 weg, die Ausrufung des Kriegsrechts in Polen ließ 1981 34.000 Polen nach Österreich flüchten.

Diese Zahlen nehmen sich im Vergleich zu außereuropäischen Ländern eher harmlos aus: Nach der Teilung von Britisch-Indien im Jahre 1947 flohen 16 Millionen Menschen, um im anderen Teil der ehemaligen Kolonie ihr Glück zu versuchen. Die Teilung Vietnams 1954 setzte eine Million Menschen vom Norden in den Süden in Bewe­gung. Nach der Wiedervereinigung unter kommunistischer Herrschaft 1975 setzte die Flucht gut einer Million Menschen über das Süd­chinesische Meer ein. Nach dem Sieg der Roten Khmer 1975 verlie­ßen eine Million Menschen Kam­bodscha. 1979 marschierte die Rote Armee in Afghanistan ein, als Folge verließen bis heute fünf Millionen Afghanen das Land.

Mitte der sechziger Jahre gab es in Afrika eine halbe Million Flücht­linge als Opfer der Kolonialkriege. 1980 schwoll der Flüchtlingsstrom auf fünf Millionen an. Die kata­strophale Kombination von Bür­gerkrieg und Dürre hat Millionen Menschen in die Flucht getrieben: In Somalia, Dschibuti und im Su­dan suchen mehr als zwei Millionen Flüchtlinge aus Äthiopien Un­terschlupf. Die Auseinandersetzung zwischen dem arabisch-islamischen Norden des Sudan und dem christ-lich-animistischen Süden ließ bis 1988 320.000 Menschen nach Äthio­pien fliehen.

Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen: Aus Mozambique sind 800.000 Menschen vor Bürgerkrieg und Dürre in Nachbarstaaten ge­flüchtet. 450.000 nach Malawi, 180.000 nach Zimbabwe, 72.000 nach Tansania, drei Millionen irren im Land als*Binnenf lüchtlinge um­her. In Zentralamerika wurden in den letzten acht Jahren rund zwei Millionen Menschen zu Flüchtlin­gen.

Diese Zahlen sind letztlich alle ungenau. Schwankungen sind schon deshalb gegeben, weil man häufig auf Schätzungen angewiesen ist. Weltweit gibt die United Na-

tions High Commission for Refu-gees (UNHCR) zwischen zwölf und fünfzehn Millionen Flüchtlinge an. Diese Zahl halten viele Experten für viel zu niedrig. 200 bis 250 Mil­lionen Menschen seien als Flücht­linge einzustufen. Das Rote Kreuz rechnet inklusive der Umwelt­flüchtlinge gegenwärtig mit einer halben Milliarde Menschen auf der Flucht, deren Zahl sich bis zum Jahr 2000 verdoppeln werde.

Umweltflüchtlinge „sind Men­schen, die - vorübergehend oder auf Dauer - gezwungen worden sind, ihren traditionellen Le­bensraum zu verlassen, aufgrund von ökologischen Katastrophen, seien diese nun natürlicher Art oder vom Menschen verursacht. Diese Menschen sind bedroht in ihrer Existenz oder sie erleben tiefe Ein­schnitte in ihrer Lebensqualität." (Umweltprogramm der Vereinten Nationen).

Die Bodenerosion in Afrika treibt

die Menschen aus ihren angestamm­ten Lebensgebieten, was zu tempo­rären Überbesiedlungen führt und dadurch die Desertif ikation voran­treibt. Die neuen Wüsten entstehen in Gebieten mit Niederschlagsmen­gen zwischen 100 und 250 Millime­ter im Jahr. Weltweit leben in sol­chen ariden beziehungsweise halb­ariden Gebieten 700 Millionen Menschen. Wieviele sind als poten­tielle Flüchtlinge zu sehen?

Manche Schätzungen sehen 30 Millionen Quadratkilometer (ein Fünftel der Landfläche der Erde) direkt von Desertif ikation bedroht. Damit sind weitere 80 Millionen Menschen in ihrer Lebensgrundlage bedroht.

Solche Zahlen und die damit verbundenen Szenarien lassen nahezu jeden verzweifeln. Niemand kann sagen, alle Notleidenden der Dritten Welt (und es sind haupt­sächlich Menschen der Dritten Welt, die im Teufelskreis der Fluchtbe-wegungen herumgetrieben werden) sollen in den Industriestaaten auf­genommen werden Nur ist die Be­rufung auf die Genfer Konvention, daß es sich um „Wirtschaftsflücht­linge" oder um „Umweltflüchtlin­ge" handelt, nicht nur Zeichen der Hilflosigkeit, sondern auch ein Aus­druck mangelnden Durchblicks. Soziale Ungerechtigkeit und Zer­störung der Lebensgrundlagen haben (nicht nur) ihre Wurzeln im bestehenden Nord-Süd-Verhältnis.

Eine Weltwirtschaftsordnung, die immer wieder aufs neue das Gefäl­le braucht, die für die zunehmende soziale Polarisierung zwischen rei­chem Norden und armem Süden (mit)verantwortlich ist, muß rasch so geändert werden, daß die Grün­de fürs Auswandern, Fliehen oder Asylsuchen entfallen.

Der Zustand, daß ein Beamter an der Grenze oder in einem Amt ent­scheiden soll, ob der Flüchtling aus dem Libanon, der seine Familie bei einem Artillerieangriff verloren hat, als „Flüchtling" nach der Genfer Konvention anerkannt werden kann, ist unzumutbar. Für beide. Im strengen Sinn ist einer, der seine Familie im Krieg verloren hat, per­sönlich nicht verfolgt, ist also kein Flüchtling.

Die Lösung dieser vielfältigen Probleme ist keine Frage von Kon­ventionen. Die Unterscheidung zwischen Asylanten, Zuzüglern, Einwanderern, Flüchtlingen mag für Juristen wahnsinnig interessant sein, sie mögen die Problematik der Niederlassungsfreiheit als Thema der Freizügigkeit diskutieren. Immer wichtiger und dringlicher wird künftig die Frage sein nach den Vorstellungen, wie im Sozi­albereich, im Umweltbereich die Probleme gelöst werden, sodaß nicht jeder Tag einen weiteren Schritt in Richtung Festung Eu­ropa bedeutet, indem man Men­schen, die nicht wissen, wie sie überleben sollen, von den Wohl­standsinseln ausgrenzt. Wie es bei­spielsweise das Abkommen in Schengen vom Jahre 1985 zum Inhalt hat, das eine Verein­heitlichung der Visumpflicht für Europa vorsieht (Seite 10).

Wünschenswert wäre eine Europa umfassende Bemühung, wie man human mit Flüchtlingen umgeht. Als nächstes wäre dann zu überle­gen, wie man die Welt gestalten kann (von einerneuen Weltordnung ist doch jetzt immer die Rede), daß nicht Abermillionen ihr Heil in Übersee suchen müssen. Dann wäre wohl Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Wirklichkeit geworden: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren."

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