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Ein „Wort zum Sonntag“, zum „Mediensonntag“ — im nachhinein: Wie könnte, wie sollte, wie müßte dem ORF geholfen werden. Daß Hilfe vonnöten, steht außer Frage: Die Reform der Reform hat das nicht gebracht, was einziges legitimes Ziel einer Rundfunkreform zu sein hätte: nämlich ein besseres Programm. Darüber können Umfragen, welcher Art immer, mit aller Wissenschaftlichkeit und Pseudo-wissenschaftlichkeit nicht hinwegtäuschen: Vor allem die Fernseher sind unzufrieden (der Hörfunk hat Reformen immer besser überstanden), und das Betriebsklima ist schlechter denn je, obschon eine weitere Verschlechterung schon nach der einfachen Reform kaum vorstellbar erschien.

Der ORF steht im Schußfeld der Kritik wie vielleicht nur zu jenen Zeiten, als Politiker aus Parteitnteresse solche Kritik anheizten: nicht um dem Rundfunk zu helfen, sondern um sich selbst auf Kosten des Rundfunks einen Dienst oder gleich mehrere Dienste auf einmal zu erweisen.

Kritik, die helfen soll, muß wie eine Resultierende sein, die aus zwei Komponenten hervorgeht: aus der einen, die darauf abzielt, die Fehler aufzuzeigen, und aus der anderen, die den Ausweg aus den Fehlern weist. Die eine Komponente, die rein kritische, tritt meist in den Vordergrund, die andere, die konstruktive, zieht eher den kürzeren: sie ist auch schwieriger zu entwickeln. Was den ORF betrifft, sollte die konstruktive Komponente der Kritik immer bewußter, sachlich überlegt und damit hoffentlich auch eines Tages wirksam herausgearbeitet werden.

Um dem ORF zu helfen, wäre zunächst eine Novellierung des derzeitig in Kraft befindlichen Rundfunkgesetzes anzustreben. Ob Mehrheitspartei und Regierung zu einem solche Schritt bereit Wären, ist ■allerdings fraglich. Die Möglichkeit einer Novellierwng des 'Rundfünkgesetzes hat jedoch Bundeskanzler Kreisky in einem Brief an tmich — schon im Dezember 1974! —, wenn auch vorsichtig formuliert, angedeutet. Vielleicht war es damals noch zu früh, über die Andeutung hinauszugehen und eine Renovierung des kaum erst fertiggestellten Gesetzesgebäudes zielstrebig in Angriff zu nehmen. Heute aber, nach fast zweijähriger Erfahrung mit dem auf Grund dieses Gesetzes zum zweitenmal reformierten Rundfunk, bieten sich gewiß schon genug Einsichten an, um klar zu erkennen, was besser gemacht werden könnte. Eine Novellierung des Rundfunkgesetzes müßte vor allem alle Widersprüche zwischen Geist und Buchstaben des Gesetzes beseitigen; solcher Widersprüche sind viele und an ihnen mußte die Exekutierung schließlich scheitern.

Schon der Gesetzgeber hätte durch ein novelliertes Gesetz dafür zu sorgen, daß der Politikereinfluß auf das größte Massenmedium, noch dazu mit Monopolcharakter entscheidend zurückgedrängt wird. Die Politikermehrheit im wichtigsten Organ des ORF, im Kuratorium, sollte zur Gänze abgebaut werden. Verfügen die politischen Parteien denn nicht über genug Fachleute, die in ihrer Person zweierlei vereinigen: Sachkenntnis und politisches Vertrauen? Dann wäre — als conditio sine qua non einer erfolgversprechenden Reform der Reform der Reform — jede von vornherein befestigte absolute Mehrheit irgend einer politischen Richtung im Kuratorium von Gesetzes wegen zu verhindern: unberührt von allen Wahlausgängen.

Eine lange Liste grundsätzlicher Forderungen schlösse sich an: Kein Homunkulus an der Spitze des ORF, ausschließlich gelernte Rundfunkmenschen in allen leitenden Positionen, keine Personalimporte, Umbau des zweiten Fernsehkanals zu einem echten, nur von den Landesstudios zu betreuenden Regionalf einsehen, Vertretung der „freien Mitarbeiter“ in den wichtigsten Gremien, um Mitbestimmung auch jenen zu sichern, die unter den schlechtesten Bedingungen das Beste für den Rundfunk leisten und so weiter und so fort...

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