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Berufsverbot

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Peter Pawlowsky, TV-Programmacher von anspruchsvollen Sendungen wie ,JIachtstudio" und gelegentlicher Moderator des „Club 2", wird zumindest die nächste Zeit nicht am Fernsehschirm erscheinen. Gerd Bacher, ORF-Generalintendant und damit öffentlicher Funktionär einer öffentlich-rechtlichen Anstalt der Republik, hat mittels .Jnterner Mitteilung" über den freien ORF-Mitarbeiter Pawlowsky eine .JSeschäftigungspause ... bis Ende Juli 1984" verfügt.

Berufsverbot nennt man das. In der Bundesrepublik Deutschland trifft solches Kommunisten, die als Lehrer oder Beamte im öffentlichen Dienst arbeiten wollen. Pawlowsky ist kein Kommunist. Sein Vergehen: Er hat gewagt, als Redakteur der katholischen Wochenzeitung ,J?räsent" eine „beinah' unsittlich zärtliche" Kritik (Günther Nenning im ,Profil") an den „Gegenreform"-Plänen Gerd Bachers anzubringen.

Ungestraft darf er das nicht tun, denn — so Bacher in einer Stellungnahme — wer für Arbeit beim ORF Geld vom ORF nimmt, hat sich gefälligst jeder Kritik am Unternehmen zu entschlagen.

Der ÖRF ist ein Monopolunternehmen, die Qualität seiner Programme lebt zu einem Gutteil von der Arbeit freier Mitarbeiter. Und wenn ein Rundfunkmonopol ausgerechnet im Orwellschen 1984 damit beginnt, unbotmäßigen Mitarbeitern von außerhalb des Unternehmens das Wort und die Arbeit zu verbieten, dann stimmt im System etwas nicht. Auf die Mitarbeit verzichten kann der ORF, wenn die Qualität der gelieferten Arbeit nicht der anstaltsüblichen entspricht.

Aber offensichtlich meint Gerd Bacher, der ORF sei sein Privatunternehmen. Ist er aber nicht, Herr Generalintendant!

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