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Besondere Förderung für Zeitgenossen

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Den Ruf Österreichs als Musikland hat zweifellos auch Oberösterreich mitbegründet und mitgefestigt. So stellt Rudolf Flotzinger in seiner 1977 erschienenen Musikgeschichte Österreichs mit Recht fest, daß das Stift St. Florian eine Musikhandschrift aus dem frühen 9. Jahrhundert und damit das wohl älteste derartige Dokument in Österreich „tradiert“ und P. Altman Kellner kann in der von ihm verfaßten Musikgeschichte des Stiftes Kremsmünster an Hand vieler Zeugnisse belegen, welche bedeutende Rolle diesem Kloster in der österreichischen Musikentwicklung zukommt.

Wer vom Minnesang in Österreich redet, wird auch Dietmar von der Aist oder den Kürenberger anzuführen haben. Mondsee kann auf die bedeutende, aus dem 15. Jahrhundert stammende Mondsee-Wiener-Lieder-Handschrift verweisen, Lambach auf die Liederhandschrift mit dem Martinskanon, einem frühen Zeugnis der Mehrstimmigkeit. In Steyr und in Wels gab es um die Mitte des 16. Jahrhunderts eifrig tätige Meistersingerschulen. Es heißt, daß Hans Sachs 1513 in Wels den Entschluß gefaßt hat, sich dem Meistergesang zu widmen. •

Zur Zeit Friedrichs III. gab es in Linz eine eigene Hofkapelle, und 1501 wurde in der Burg zu Linz in Anwesenheit des Kaisers Maximilian

und seiner Gemahlin das „Ludus Di-nae“ von Konrad Celtes aufgeführt, ein Stück, in dem das gesprochene Wort, Gesang und Tanz wechseln. Beachtenswerte musikalische Leistungen erbrachte die Landschaftsschule in Linz. In Kremsmünster wiederum wurde 1680 die erste Oper aufgeführt, der „Ulisses“. Die Aufführung im Stift erfolgte zu Ehren des auf Besuch weilenden Kaisers Leopold I. In der Folge fand das drama musicum im Lande immer mehr Eingang.

Noch leichter fällt der Griff nach Beispielen aus den letzten 200 Jahren. Als erster sei Franz Xaver Süß-mayr (1766-1803) erwähnt, der Mozartschüler war und vor allem dadurch bekannt wurde, daß er die Sec-co-Rezitative in Mozarts Oper „Titus“ eingefügt und das Requiem von Mozart vollendet hat. Mozart selbst schrieb 1783 seine Linzer Symphonie und widmete sie dem Grafen Thun. 1812 vollendete Beethoven in Linz seine 8. Symphonie, und 1822 wurde Schubert Ehrenmitglied der neugegründeten Gesellschaft der Musikfreunde in Linz. Durch seine Verbundenheit mit den Brüdern Spaun hielt er sich oft in Oberösterreich auf.

Der Steyrer Johann Michael Vogl, ein Freund Süßmayrs, war der erste Sänger der Lieder Schuberts. Bekannt ist Brahms' Liebe zum Salzkammergut, und Gustav Mahler begann seine Dirigentenlaufbahn im Sommertheater von Bad Hall. 1824 erblickte der größte Komponist des Landes, Anton Bruckner, in Ansfel-den das Licht der Welt, und 1895 wurde in Eferding Johann Nepomuk David geboren.

Im Sinne dieser bedeutenden musikalischen Tradition gilt der Musikpflege im Land auch heute ein besonderes Augenmerk. Dies gilt vor allem für die Förderung des zeitgenössischen Schaffens. So wurde, um nur ein Beispiel zu nennen, im Jahre 1976, als man auf vielerlei Weise der Bauernkriege und vor allem der Ereignisse des Jahres 1626 gedachte, an Prof. Helmut Eder ein Kompositionsauftrag für eine Oper vergeben. Das Libretto schrieb Frau Prof. Dr. Fussenegger. Im gleichen Jahr erhielt Prof. Fridolin Dallinger einen Kompositionsauftrag für eine Symphonie. Beide Werke wurden mit großem überregionalen Erfolg aufgeführt. Dadurch ermuntert, schmiedet man bereits jetzt wieder Pläne für ein Oratorium. Das Werk soll anläßlich des Severinjahres, 1982, zur Aufführung gelangen.

Das Land Oberösterreich hat mit Erfolg die qualitative und quantitative Aufstockung des Bruckner-Orchesters unternommen. Heute zählt das Bruckner-Orchester 96 Musiker und besitzt in Theodor Guschlbauer eine Dirigentenpersönlichkeit von internationalem Rang. Die Leistungen des Klangkörpers können durchaus neben jenen bestehen, die im Linzer Brucknerhaus das Jahr über von verschiedenen internationalen Orchestern erbracht werden.

Im übrigen unterstützt das Land auch mit beträchtlichen finanziellen Mitteln weitere Aktivitäten im Brucknerhaus. Weiters unterhält es im Brucknerkonservatorium ein musikalisches Institut, das mit hochqualifizierten Musikpädagogen besetzt ist, unterstützt es die Pläne des Brucknerbundes und fördert es die musikalische Breitenarbeit, wie sie in den Leistungen der 480 oberösterreichischen Musikkapellen und in der Arbeit unserer Chöre und Musiziergemeinschaften zum Ausdruck kommt.

Unter diesem Gesichtspunkt ist auch das „Gesetz über die Landes-

musikschulen und die Förderung von Musikschulen in den Gemeinden in Oberösterreich“, kurz Oberösterreichisches Musikschulgesetz genannt, zu sehen. Dieses Gesetz, das mit Wirkung vom 28. Juni 1977 in Kraft getreten ist, will mit dem auf breite Basis gestellten Musikunterricht ein Zweifaches erreichen. Einmal soll es jedem jungen, musikinteressierten Menschen möglich sein, die für eine qualifizierte Mitarbeit in Chören oder Musiziergemeinschaften notwendige Grundausbildung zu erhalten. Zum andern soll die Musikschule besonders begabte Menschen für das Studium an Lehranstalten höhrerer Ordnung vorbereiten.

Eine oberösterreichische Besonderheit ist es, daß das Gesetz den Gemeinden in bezug auf die Rechtsstellung der Musikschulen zwei Möglichkeiten anbietet: Die Gemeinde kann entweder selbst die Musikschule führen oder sie kann das Land Oberösterreich ersuchen, die Errichtung und Führung der Musikschule zu übernehmen.

Voraussetzung für die Förderung der Gemeindemusikschulen ist allerdings, daß sich die Gemeinde bereiterklärt, hinsichtlich der Einstellung von Lehrkräften, der Festsetzung des Schulgeldes und der Führung des Unterrichtsbetriebes - insbesondere was die Lehrpläne, Studienpläne, die Unterrichtszeit und die Unterrichtsdauer sowie die Prüfungsarten und die Prüfungsordnung anbelangt - die einheitlichen für das ganze Land festgesetzten Bestimmungen und Richtlinien einzuhalten.

Die Errichtung von Musikschulen

in Oberösterreich erfolgt nach den Grundsätzen der Raumordnung. Es können daher grundsätzlich nur jene Gemeinden berücksichtigt werden, die einen Einzugsbereich aufweisen, der von der Größe her etwa zwischen jenem der Hauptschule und jenem der AHS liegt. Der provisorische Musikschulplan sieht als Ziel die Führung von 45 Hauptanstalten und rund 55 Zweigstellen vor. Gegenwärtig gibt es im Land 32 Landesmusikschulen in Form von Zentralschulen und 26 in Form von Zweigstellen sowie 8 Gemeindemusikschulen.

Zur Beratung und Stellungnahme in grundsätzlichen Angelegenheiten des Musikschulwesens wurde beim Amt der oberösterreichischen Landesregierung ein MusiksChulbeirat eingerichtet. Mit den Aufgaben der Koordinierung und Überwachung der Landesmusikschulen in fachlicher Hinsicht sowie mit der Durchführung von Maßnahmen hinsichtlich der Fortbildung der Lehrpersonen und der Begabtenförderung ist der „Direktor des Oberösterreichischen Landesmusikschulwerkes“ betraut.

Fachgruppenleiter unterstützen ihn bei seiner wichtigen Aufgabe. Bereits nach einem Jahr kann festgestellt werden, daß das oberösterrei-chische Landesmusikschulgesetz zu einer starken Belebung des musischen Lebens im Lande geführt hat Damit erfüllt es die ihm von den Initiatoren zugedachte Aufgabe in bester Weise.

(Der Autor ist Leiter der Kulturabteilung im Amt der oberösterreichischen Landesregierung.)

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