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Digital In Arbeit

Betriebe als Sparstrumpf

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Dem Wunsch der Unternehmer nach mehr Eigenkapital und der Mitarbeiter nach finanzieller Beteiligung versucht das Konzept des Betriebsbeteili-gungssparens entgegenzukommen.

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Dem Wunsch der Unternehmer nach mehr Eigenkapital und der Mitarbeiter nach finanzieller Beteiligung versucht das Konzept des Betriebsbeteili-gungssparens entgegenzukommen.

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Bisherige Initiativen in Richtung Mitarbeiterbeteiligung wurden zwar mit Interesse verfolgt, nicht jedoch auf breiter Basis durchgeführt.

Wesentliche Hindernisse in diesem Zusammenhang waren die bestehenden gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Der nunmehrige Vorschlag sieht vor, ähnlich dem

Bausparen ein Betrieb sbeteili-gungssparen zu verwirklichen.

Damit sollen folgende Effekte erreicht werden:

• eine gesellschaftspolitisch breite Streuung des Produktivvermögens;

• eine Erhöhung der Eigenkapitalquote der österreichischen In-du strieunter nehmungen;

# eine erhöhte betriebsbezogene Motivation der Beteiligten mit allen damit verbundenen betriebswirtschaftlich positiven Auswirkungen;

# ein größeres Maß an individueller Freiheit und Sicherheit durch eine solche Beteiligung.

Grundsätzlich wäre eine Einigung auf Sozialpartnerebene Voraussetzung. Weiters müßten von den staatlichen Stellen die entsprechenden Grundlagen dafür geschaffen werden.

Der vorliegende Vorschlag geht davon aus, daß er in die bestehende gesellschaftsrechtliche und steuerliche Situation eingefügt werden kann. Langwierige oder komplizierte Veränderungen bestehender Grundlagen sind daher nicht erforderlich.

Die Möglichkeit der Beteiligung soll grundsätzlich auf freiwilliger Basis erfolgen.

Entsprechend den steuerlichen Bestimmungen sollen „Mitunternehmerschaften” vermieden werden. Daraus ergibt sich, daß aus dieser Mitbeteiligung keine unmittelbare Mitbestimmung einfließt. Diese ist so wie bisher durch die arbeitsverfassungsrechtliche Gesetzgebung zu regeln.

Um dem gewerkschaftlichen Argument eines erhöhten Risikos für den Arbeitnehmer (Zusammenfall von Arbeitsplatz- und Beteiligungsrisiko) zu entsprechen, könnte im Rahmen des Insolvenzsicherungsfonds eine entsprechende Absicherung erfolgen.

Im Detaü könnte das Betriebs-beteiligungssparen folgendermaßen aussehen: Während einer sechsjährigen Ansparzeit erbringt der beteiligte Mitarbeiter eine Eigenleistung von 10.000 Schilling im Jahr (entspricht etwa 800 Schilling im Monat). Dazu kommt eine staatliche Förderungsprämie von 25 Prozent (somit 2500 Schilling im Jahr). Weiters eine Befreiung von der Zinsertrags-, Einkommen- und Vermögensteuer.

Das Unternehmen, an dem sich der Mitarbeiter beteiligt, gewährt zehn Prozent Zinsen für den jeweiligen Jahresendbestand des Beteiligungskontos.

Insgesamt ergeben sich daraus über einen sechsjährigen Zeitraum und unter den genannten Voraussetzungen folgende Zirkabeträge: 60.000 Schilling Eigenleistung des Beteiligten, 15.000 Schilling staatliche Prämien und 31.000 Schilling Zinserträge. Die Endsumme beträgt somit etwas mehr als 100.000 Schilling.

Geht man davon aus, daß in der österreichischen Industrie 560.000

Mitarbeiter beschäftigt sind - davon ungefähr 100.000 in der verstaatlichten Industrie — und von diesen Beschäftigten jeder Zweite von diesem Betriebsbeteiligungs-sparangebot Gebrauch macht, so wären dies 280.000 Mitarbeiter, die innerhalb von sechs Jahren ein Volumen von 28 Milliarden Schilling ansparen. Dieses angesparte Volumen soll nunmehr den jeweiligen Unternehmen in Form einer atypisch stillen Beteiligung (steuerliche Qualifikation: partiarisches Darlehen) zur Verfügung stehen. Dadurch würde sich die durchschnittliche Eigenkapitalquote der österreichischen Industrieunternehmungen um rund zwei Drittel verbessern. (Diese betrug 1982 16,8 Prozent der Bilanzsumme.)

Um die Eigenkapitalquote um einen Prozentpunkt zu erhöhen, müßte ein Kapital von rund fünf Müliarden Schilling bereitgestellt werden. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme könnte somit von 16,8 auf 22,5 Prozent erhöht werden.

Die genannten 28 Milliarden Schilling wären nicht nur kapitalstrukturverbessernd, sondern selbstverständlich auch liquidi-tätserhöhend.

Die Mindestbindungsfrist für das in eine Beteüigung umgewandelte Sparkapital sollte weitere sechs Jahre betragen.

Das Beteiligungskapital sollte sodann in entsprechender Relation zum übrigen Eigenkapital am Gewinn oder Verlust des Unternehmens beteüigt sein.

Zu klären wäre noch die Frage einer Wertsicherung (Berücksichtigung des Zuwachses stüler Reserven während der Beteiligungsdauer). Allenfalls könnte auch die Beteiligung über die Ausgabe von Gewinnscheinen erfolgen.

Die jeweils an einem Unternehmen beteiligten Mitarbeiter könnten sich zu einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zusammenschließen, die als Art Vermögensverwaltungsgesellschaft fungiert und als Admini-strations- bzw. Kommunikationsstelle die Anliegen der beteiligten Mitarbeiter vertritt.

Der Autor ist Bundesvorsitzender der Jungen Industrie.

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