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Bonns Modell
Während ein erster Entwurf des Justizministeriums zur Regelung der künstlichen Befruchtung die Leihmutterschaft in Österreich nicht nur erlauben, sondern sogar institutionalisieren will (FURCHE 51/52/1987), möchte Bonn das Geschäft mit
Leihmüttern, Retortenbabys und Samenspendern durch strenge gesetzliche Auflagen unterbinden.
Demnach soll eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas (In-vitro-Fertilisa-tion) nur als Sterilitätsbehandlung eines Ehepaares — der österreichische Entwurf will von solchen Einschränkungen nichts wissen — zugelassen werden, wobei eine Samenspende Dritter nicht Verwendung finden darf. Leihmütter, künstliche Eingriffe in die Erbinformation und „Erzeugung“ von Embryonen für Forschungszwecke sollen grundsätzlich verboten werden. Außerdem soll „nur die gebärende Frau Mutter im familienrechtlichen Sinne“ sein.
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