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Das 30-Millionen-Dmg

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Schon in den sechziger Jahren im Gespräch, war ein bis dahin nicht näher definiertes Filmförderungsgesetz auch schon in der ersten Regierungserklärung Kreiskys zu finden. Jahrelang in Amtsräumen herumgegeistert, wegen Kompetenzfragen, in Quarantäne gehalten, scheint sich nun das „Gesetz über die Förderung des österreichischen Films“ (Amtsdeutsch) am Horizont abzuzeichnen. Die Vorbereitungen laufen, um es spätestens Anfang 1980 ins Parlament zu bringen. Wie es dann weitergeht, ist ungewiß. Die Filmemacher haben jetzt schon Vorbehalte.

Kernpunkt des Entwurfes ist die Errichtung eines Fonds, der das 30- Millionen-Schilling-Budget - später soll es dann mehr werden - vergibt. Denn bisher sind zwar seit 1977 23 Filmprojekte gefördert worden, doch ohne gesetzliche Grundlage. „Man ist bisher auch eher nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgegangen“, meint Herbert Schwanda, seit 1. Juli zuständiger „Pate“ im Unterrichtsministerium, der schon bald einen halben Meter hohen Stoß Unterlagen dazu vor sich herumliegen hat.

Nun solle man eher nach den künstlerischen Qualifikationen österreichischer Filmkultur urteilen. Von einem Geschäftsführer geleitet, soll der Fond mit Hilfe eines Kuratoriums verwalten und verteilen; Einwand des bei den Kapfenberger Filmtagen frisch gegründeten „Verein der österreichischen Filmregisseure“ (kurz- Regieverband): Nur zwei Mitglieder des siebenköpfigen Gremiums kämen aus dem Kreis der Filmschaffenden. Und das ist wenig.

Neben der Verteilung von Geldern aus dem Filmtopf für reine Filmprojekte ist auch vorgesehen, .mehr von Vater Staat bezahlte Berufsförderung zum Zug kommen zu lassen. Die österreichischen Filmemacher sollen sich öffenbar weiterbilden.

Ebenso als problematisch sehen sie die Art der Subventionierung: Darlehen werden erst dann vergeben, wenn der Antragsteller selbst 20 Prozent der voraussichtlichen Kosten aufbringen kann. Außerdem verlangt das Ministerium die anteilsgemäße Rückzahlung bei einem etwaigen Gewinn, der vom fertiggestellten Streifen abgeworfen wird.

Gerald Kargl vom Regieverand führt das Beispiel des zuletzt erfolgreichsten österreichischen Films an, „Kassbach“ von Peter Patzak. Mit einer Subvention von 3,7 Millionen gedreht, habe der Film bisher, inklusive aller Rechte, erst 900.000 Schilling wieder eingebracht. „In den nächsten fünf Jahren“, sinniert Kargl, „wird es sicher keinen Film bei uns geben, der die Kosten wieder einspielt.“

Ein kleines Problem am Rande ist die Bedingung im Gesetzesentwurf, ein österreichischer Film sei nur dann österreichisch, wenn er von Österreichern gedreht worden ist. Einige Filmtalente, die schon seit

Jahren bei uns leben und noch keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen - und solche gibt es -, würden sich dann schwer damit tun.

Der Regieverband wünscht sich auch die Förderung „flankierender Maßnahmen“: Eine Filmzeitschrift soll bezahlt werden und Kinos, die nicht kommerziell ausgerichtet sind, sollen auch am Filmeintopf mitnaschen dürfen.

In den nächsten Wochen werden alle Seiten Beratungen abhalten, im November wird dann der Entwurf bei einer von der SPÖ-Parlamentsfrak- tion veranstalteten Enquete ausdiskutiert. Und wenn das Gesetz endlich Gesetz ist, wird es vermutlich nicht mehr vorkommen, daß Filmemacher viermal um Subvention ansuchen und ebensooft vom Ministerium- Wind verweht werden. Mehr österreichische Filme wird es offenbar trotzdem nicht geben, denn „die Projekte“, meint Kargl, „werden immer teurer“. Ob die Filme auch besser werden, wird man erst in den nächsten Jahren beurteilen können.

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