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Das Leben erleben!

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Eigentlich ist das eine vielversprechende Ausgangslage: Die Zahl der Abtreibungsgegner überwiegt die Zahl ihrer Befürworter bei weitem. Genaugenommen war sogar die Mehrheit der Befürworter der Fristenregelung von Anbeginn an gegen die Abtreibung.

„Daß der Schwangerschaftsabbruch weder als gesellschaftlich wünschenswerte noch als medizinisch empfehlenswerte Methode der Geburtenkontrolle betrachtet werden kann", begleitete als grundsätzliches Bekenntnis die Beschlußfassung der SPÖ in den siebziger Jahren. Ebenso der Vorsatz, keine Anstrengungen zu scheuen, „die alarmierend hohe Zahl der Abtreibungen in diesem Lande zu senken".

Allerdings: Was vor der Strafrechtsreform als alarmierende Dunkelziffer galt, ist heute nicht minder erschreckende Schätzziffer. Primarius Alfred Rocken-schaub, einer der entschiedensten Vorkämpfer der Fristenregelung, rechnet mit derzeit jährlich 75.000 bis 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich.

Das heißt: Erstens ist es nicht gelungen, „die alarmierend hohe Zahl der Abtreibungen" zu senken. Zweitens bedeutet das Verhältnis von eins zu eins von Geburten und Abtreibungen, daß der Schwangerschaftsabbruch eine Methode der Geburtenregelung ist.

Zugegeben, es wurden im sozialpolitischen Bereich (von der Geburtenbeihilfe bis zum Unterhaltsvorschuß) wie auch im rechtlichen (etwa die Beseitigung der Diskriminierung des unehelichen Kindes) Signale der Kinderfreundlichkeit gesetzt; auch das Netz der Familien- und Partnerberatungsstellen wurde anerkennenswert dichter. Dazu haben private Initiativen und staatliche

Förderung gleichermaßen beigetragen.

Daß es trotzdem nicht gelungen ist, die Zahl der Abtreibungen entscheidend zu senken, muß allen zu denken geben.

Und das ist auch passiert, nicht zuletzt durch den Anstoß, den die Plattform „Geborene für Ungeborene" gegeben hat: Es geht um positive Initiativen zur Senkung der Schwangerschaftsabbrüche, um Alternativen zur Abtreibung

(FURCHE-Diskussion am 9. Mai um 20 Uhr im Neuen Institutsgebäude der Universität Wien; vgl. auch Seite 5).

Jedenfalls hat auch Familienministerin Elfriede Karl — wohl nicht zufällig vor Beginn der Aktionswoche und vor dem Tag des Lebens am 11. Mai — reagiert und eine „Arbeitsgemeinschaft für Sexualerziehung, Familienplanung und Schwangerenbetreu-ung" vorgestellt. Neben dem Karl-Ressort und Experten beteiligen sich daran auch Gesundheits-, Unterrichts- und Wissenschaftsministerium sowie Frauenstaatssekretärin Johanna Dohnal.

Dohnal war denn auch die einzige, die bei der Präsentation am 3. Mai den Schwangerschaftsabbruch als („wenn auch nicht die ideale") Form der Geburtenregelung akzeptierte, während Karl und Gesundheitsminister Kurt Steyrer sich selbst und den früheren Grundsätzen treu blieben.

Steyrer noch deutlicher: Nicht nur, daß er die Abtreibung als Form der Geburtenregelung ablehne, wende er sich auch gegen den „Schwangerschaftsabbruch als Rechtsanspruch; und der Staat wird auf keinen Fall einen solchen Rechtsanspruch statuieren." Eine dankenswerte Klarstellung.

Um die Chance, das Leben zu erleben, geht es, nicht um die Bestrafung der Frau. Darin sind sich die Abtreibungsgegner quer durch alle Parteien einig, das ist auch das Anliegen, das die Kirche vertritt.

„Es geht nicht darum, jene zu verurteilen, die selbst mit einer Abtreibung in Berührung gekommen sind. Es geht vielmehr um die Aufgabe, sich der Kinder anzunehmen, die noch nicht geboren sind, und auch ihren Eltern beizustehen", hieß es dazu im Kanzelwort, das zum Auftakt der Aktionswoche am 6. Mai in den Kirchen der Erzdiözese Wien und in der Diözese Eisenstadt verlesen wurde.

Die Ubereinstimmung ist noch weitergehend. Sie umfaßt die Einsicht, daß dem Übel der Abtreibung vor allem auch durch Erziehung und Aufklärung entgegengewirkt werden muß, daß das Bekenntnis zur Mitverantwortung des Mannes zu verantworteter Elternschaft auch das Bekenntnis zu verantwortbarer Empfängnisregelung einschließt. Sie umfaßt ebenso, daß die sozialen Hilfestellungen einerweiteren Verbesserung bedürfen.

Trotzdem muß man in diesem Zusammenhang, ohne an der Straffreiheit für die Frau zu rühren, über eine Verbesserung des Gesetzes reden, muß darüber reden dürfen. Zumindest erscheint es—schon im Interesse der Frauen und ihrer Gesundheit — sinnvoll, Schwangerschaftsabbrüche ausschließlich auf Gynäkologen zu beschränken.

Und schließlich wäre eine Trennung von beratendem und abtreibendem Arzt eine vernünftige Lösung. Vernünftig dann, wenn es ernst damit ist, Alternativen zur Abtreibung aufzuzeigen.

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